Kostenkontrolle bei der Einführung der neuen ambulanten Tarifstrukturen

ShortId
24.3466
Id
20243466
Updated
20.05.2026 21:03
Language
de
Title
Kostenkontrolle bei der Einführung der neuen ambulanten Tarifstrukturen
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p><span style="color:black;">Ein Einzelleistungstarif im Umfang von TARMED (rund 4500 Tarifpositionen) oder TARDOC (rund 2500 Tarifpositionen) bringt die Möglichkeit mit sich, bei der Abrechnung einer Konsultation die Tarifpositionen untereinander zahlreich zu kombinieren und somit deutlich mehr Zeit abzurechnen, als für die Leistungserbringung aufgewendet wurde. Diesem negativen Anreiz kann eine pauschale Abgeltung von möglichst vielen Behandlungen entgegenwirken.</span></p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Dem Bundesrat wurden im Dezember 2023 zwei Tarifstrukturen (TARDOC und Patientenpauschalen) zur Genehmigung unterbreitet. Aktuell werden diese Genehmigungsgesuche geprüft und ein Entscheid des Bundesrats ist noch vor der Sommerpause 2024 geplant. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Aus medizinischer und ökonomischer Sicht gibt es Leistungen, die sich besser für die Tarifierung mit Einzelleistungen eignen, andere, für die sich Pauschalen besser eignen. Alle Tarifstrukturen (sowohl Pauschalen, als auch Einzelleistungstarife) haben potentielle Fehlanreize. Diesen Fehlanreizen ist grundsätzlich mit überprüfbaren Leistungsbeschrieben sowie Anwendungs- und Abrechnungsregeln zu entgegnen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Den Fehlanreiz der Kumulation bei Einzelleistungstarifen kann unter anderem mit Pauschalen für Leistungen, die sich für diese Abrechnungsart eignen, begegnet werden. Deshalb hat das Parlament in Art. 43 Abs. 5</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:super">ter</span><span style="font-family:Arial"> KVG die Priorität von Pauschalen festgelegt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Im Sinne dieser Überlegungen ist der Bundesrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen und in einem Bericht zu prüfen, ob potenzielle Fehlanreize mit den vorgeschlagenen Massnahmen reduziert werden können. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p><span style="color:black;">Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen,</span></p><ol><li><span style="color:black;">welche Massnahmen zu treffen sind, damit die ihm im Dezember 2023 zur Genehmigung eingereichte Patientenpauschaltarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen so schnell wie möglich und für möglichst viele Behandlungen eingeführt werden kann;</span></li><li><span style="color:black;">ob TARDOC nur befristet genehmigt werden soll, dies mit der Auflage, dass eine weiterentwickelte Version von TARDOC ungerechtfertigte Kombinationsmöglichkeiten der Tarifpositionen verunmöglicht respektive einschränkt;</span></li><li><span style="color:black;">welche weiteren Massnahmen möglich sind, um die genannten Abrechnungsmöglichkeiten in einem Einzelleistungstarif einzuschränken.</span></li></ol>
  • Kostenkontrolle bei der Einführung der neuen ambulanten Tarifstrukturen
State
Abschreibungsantrag liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p><span style="color:black;">Ein Einzelleistungstarif im Umfang von TARMED (rund 4500 Tarifpositionen) oder TARDOC (rund 2500 Tarifpositionen) bringt die Möglichkeit mit sich, bei der Abrechnung einer Konsultation die Tarifpositionen untereinander zahlreich zu kombinieren und somit deutlich mehr Zeit abzurechnen, als für die Leistungserbringung aufgewendet wurde. Diesem negativen Anreiz kann eine pauschale Abgeltung von möglichst vielen Behandlungen entgegenwirken.</span></p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Dem Bundesrat wurden im Dezember 2023 zwei Tarifstrukturen (TARDOC und Patientenpauschalen) zur Genehmigung unterbreitet. Aktuell werden diese Genehmigungsgesuche geprüft und ein Entscheid des Bundesrats ist noch vor der Sommerpause 2024 geplant. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Aus medizinischer und ökonomischer Sicht gibt es Leistungen, die sich besser für die Tarifierung mit Einzelleistungen eignen, andere, für die sich Pauschalen besser eignen. Alle Tarifstrukturen (sowohl Pauschalen, als auch Einzelleistungstarife) haben potentielle Fehlanreize. Diesen Fehlanreizen ist grundsätzlich mit überprüfbaren Leistungsbeschrieben sowie Anwendungs- und Abrechnungsregeln zu entgegnen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Den Fehlanreiz der Kumulation bei Einzelleistungstarifen kann unter anderem mit Pauschalen für Leistungen, die sich für diese Abrechnungsart eignen, begegnet werden. Deshalb hat das Parlament in Art. 43 Abs. 5</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:super">ter</span><span style="font-family:Arial"> KVG die Priorität von Pauschalen festgelegt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Im Sinne dieser Überlegungen ist der Bundesrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen und in einem Bericht zu prüfen, ob potenzielle Fehlanreize mit den vorgeschlagenen Massnahmen reduziert werden können. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p><span style="color:black;">Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen,</span></p><ol><li><span style="color:black;">welche Massnahmen zu treffen sind, damit die ihm im Dezember 2023 zur Genehmigung eingereichte Patientenpauschaltarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen so schnell wie möglich und für möglichst viele Behandlungen eingeführt werden kann;</span></li><li><span style="color:black;">ob TARDOC nur befristet genehmigt werden soll, dies mit der Auflage, dass eine weiterentwickelte Version von TARDOC ungerechtfertigte Kombinationsmöglichkeiten der Tarifpositionen verunmöglicht respektive einschränkt;</span></li><li><span style="color:black;">welche weiteren Massnahmen möglich sind, um die genannten Abrechnungsmöglichkeiten in einem Einzelleistungstarif einzuschränken.</span></li></ol>
    • Kostenkontrolle bei der Einführung der neuen ambulanten Tarifstrukturen

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