Bundled Payment in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

ShortId
24.3883
Id
20243883
Updated
14.11.2025 04:16
Language
de
Title
Bundled Payment in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1./2. Der Bundesrat steht einer Stärkung der Pauschalen positiv gegenüber. Aufgrund eines von ihm ausgearbeiteten Entwurfes zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10), hat das Parlament im Rahmen von Paket 1</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">a</span><span style="font-family:Arial"> der Massnahmen zur Kostendämpfung mehrere Bestimmungen verabschiedet, die den Stellenwert der Pauschaltarife im ambulanten Bereich erhöhen. Ganz konkret müssen auf ambulante Behandlungen bezogene Patientenpauschaltarife auf einer einzigen gesamtschweizerisch vereinbarten einheitlichen Tarifstruktur beruhen und haben, sobald sie genehmigt und festgelegt wurden Vorrang vor den Einzelleistungstarifen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Auswirkungen von Komplexpauschalen (sogenannte «bundled payments») auf das Gesundheitswesen sind hingegen nach wie vor Gegenstand der aktuellen Forschung. Ob Komplexpauschalen zu Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen führen und eine verbesserte Versorgung von Patientinnen und Patienten zur Folge haben, wurde dabei noch nicht abschliessend geklärt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3./4. Im Rahmen des KVG gilt der Grundsatz der Tarifautonomie. Die Leistungserbringer und die Krankenversicherungen haben sich über die Tarifart, die Tarifgestaltung und die Höhe der Entschädigung zu einigen. Die Tarifpartner sind aber nicht völlig frei in der Tarifgestaltung, sondern sie haben insbesondere die im KVG verankerten allgemeinen Tarifgestaltungsgrundsätze und Tarifziele zu beachten. Das KVG bietet bereits heute einen Spielraum betreffend möglicher Tarifformen und damit auch je nach Definition für «bundled payments». So sind im Sinne einer Capitation z.B. Versichertenpauschalen möglich. Die Möglichkeit der Versichertenpauschale wurde von den Tarifpartnern bisher jedoch kaum wahrgenommen. Wenn eine Behandlung durch verschiedene Leistungserbringern erfolgt, so könnten diese unter Beachtung der tarifrechtlichen Vorgaben auch eine gemeinsame Vergütung vorsehen.</span></p></div>
  • <p>Bei den Bundled Payments handelt es sich um Vergütungsmodelle, bei denen alle im Rahmen einer Behandlungsepisode (zum Beispiel Diabetes) erbrachten Leistungen zusammengenommen und pauschal abgegolten werden und die Qualität sowie der Nutzen für die Patientinnen und Patienten im Zentrum stehen.</p><p>&nbsp;</p><p>Dieses System würde Fehlanreize beseitigen, namentlich die Problematik, dass im heutigen System die Vergütung nur von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig gemacht wird. Solche Ansätze, die insbesondere auch endlich die Patientinnen und Patienten ins Zentrum stellen, stellen eine interessante Vergütungsalternative für das Schweizer Gesundheitssystem dar.</p><p>Daher erlaube ich mir die folgenden Fragen an den Bundesrat zu richten.</p><p>&nbsp;</p><ul style="list-style-type:square;"><li>Wie steht der Bundesrat zum Konzept der Bundled Payments? Wo sieht er die Vor- und Nachteile eines derartigen Vergütungsmodells?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Sozialverträglichkeit, sowie den Nutzen und die Zugänglichkeit zu medizinischen Dienstleistungen für den Patienten bei diesem Ansatz?</li><li>Sind für die flächendeckende Einführung derartiger Vergütungsmodelle gesetzliche Anpassungen notwendig?&nbsp;</li><li>Wenn ja, welche und wann plant der Bundesrat eine Anpassung des KVG an das Parlament zu überweisen, um dieses System, welches einen wichtigen Beitrag zur Kostendämpfung beitragen könnte, vorzuschlagen?</li></ul>
  • Bundled Payment in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1./2. Der Bundesrat steht einer Stärkung der Pauschalen positiv gegenüber. Aufgrund eines von ihm ausgearbeiteten Entwurfes zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10), hat das Parlament im Rahmen von Paket 1</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">a</span><span style="font-family:Arial"> der Massnahmen zur Kostendämpfung mehrere Bestimmungen verabschiedet, die den Stellenwert der Pauschaltarife im ambulanten Bereich erhöhen. Ganz konkret müssen auf ambulante Behandlungen bezogene Patientenpauschaltarife auf einer einzigen gesamtschweizerisch vereinbarten einheitlichen Tarifstruktur beruhen und haben, sobald sie genehmigt und festgelegt wurden Vorrang vor den Einzelleistungstarifen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Auswirkungen von Komplexpauschalen (sogenannte «bundled payments») auf das Gesundheitswesen sind hingegen nach wie vor Gegenstand der aktuellen Forschung. Ob Komplexpauschalen zu Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen führen und eine verbesserte Versorgung von Patientinnen und Patienten zur Folge haben, wurde dabei noch nicht abschliessend geklärt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3./4. Im Rahmen des KVG gilt der Grundsatz der Tarifautonomie. Die Leistungserbringer und die Krankenversicherungen haben sich über die Tarifart, die Tarifgestaltung und die Höhe der Entschädigung zu einigen. Die Tarifpartner sind aber nicht völlig frei in der Tarifgestaltung, sondern sie haben insbesondere die im KVG verankerten allgemeinen Tarifgestaltungsgrundsätze und Tarifziele zu beachten. Das KVG bietet bereits heute einen Spielraum betreffend möglicher Tarifformen und damit auch je nach Definition für «bundled payments». So sind im Sinne einer Capitation z.B. Versichertenpauschalen möglich. Die Möglichkeit der Versichertenpauschale wurde von den Tarifpartnern bisher jedoch kaum wahrgenommen. Wenn eine Behandlung durch verschiedene Leistungserbringern erfolgt, so könnten diese unter Beachtung der tarifrechtlichen Vorgaben auch eine gemeinsame Vergütung vorsehen.</span></p></div>
    • <p>Bei den Bundled Payments handelt es sich um Vergütungsmodelle, bei denen alle im Rahmen einer Behandlungsepisode (zum Beispiel Diabetes) erbrachten Leistungen zusammengenommen und pauschal abgegolten werden und die Qualität sowie der Nutzen für die Patientinnen und Patienten im Zentrum stehen.</p><p>&nbsp;</p><p>Dieses System würde Fehlanreize beseitigen, namentlich die Problematik, dass im heutigen System die Vergütung nur von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig gemacht wird. Solche Ansätze, die insbesondere auch endlich die Patientinnen und Patienten ins Zentrum stellen, stellen eine interessante Vergütungsalternative für das Schweizer Gesundheitssystem dar.</p><p>Daher erlaube ich mir die folgenden Fragen an den Bundesrat zu richten.</p><p>&nbsp;</p><ul style="list-style-type:square;"><li>Wie steht der Bundesrat zum Konzept der Bundled Payments? Wo sieht er die Vor- und Nachteile eines derartigen Vergütungsmodells?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Sozialverträglichkeit, sowie den Nutzen und die Zugänglichkeit zu medizinischen Dienstleistungen für den Patienten bei diesem Ansatz?</li><li>Sind für die flächendeckende Einführung derartiger Vergütungsmodelle gesetzliche Anpassungen notwendig?&nbsp;</li><li>Wenn ja, welche und wann plant der Bundesrat eine Anpassung des KVG an das Parlament zu überweisen, um dieses System, welches einen wichtigen Beitrag zur Kostendämpfung beitragen könnte, vorzuschlagen?</li></ul>
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