Ein ganzheitlicher Ansatz zur Umsetzung der Energiestrategie fehlt
- ShortId
-
24.4001
- Id
-
20244001
- Updated
-
08.04.2025 23:35
- Language
-
de
- Title
-
Ein ganzheitlicher Ansatz zur Umsetzung der Energiestrategie fehlt
- AdditionalIndexing
-
66
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Energiestrategie 2050 sieht vor, dass der Stromverbrauch der Schweiz künftig mit erneuerbaren Energien gedeckt wird. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in den vergangenen Jahren die Rahmenbedingungen laufend verbessert worden. Mit dem Stromgesetz sowie dem Solar- und Windexpress haben Bundesrat und Parlament die Grundlagen für einen rascheren Zubau der erneuerbaren Energien verabschiedet. Die beiden Beschleunigungserlasse für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und für Stromnetze werden die Bewilligungsverfahren konzentrieren und beschleunigen.</p><p> </p><p>Trotzdem lässt sich der Eindruck nicht vermeiden, dass ein ganzheitlicher Ansatz fehlt und bei der Umsetzung der Strategie immer nur einzelne Aspekte angegangen werden. So lassen beispielsweise die Verbesserungen in den Bewilligungsverfahren für erneuerbare Energien die notwendigen Netzanlagen unberücksichtigt. Der beschleunigte Ausbau der Stromnetze konzentriert sich vorwiegend auf das Übertragungsnetz. Zudem erweist sich die Frist, die der Solarexpress setzt, als zu kurz; die fehlende Anschlusslösung stellt die bereits unternommenen Anstrengungen in Frage.</p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Die Energiestrategie wurde mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien weiterentwickelt und auf das neue Klimaziel Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 ausgerichtet. Die Ausbau- und Verbrauchsziele sind wo nötig angepasst worden und sind ab dem 1.1.2025 als verbindliche Ziele im Gesetz verankert.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. und 4. Der Bundesrat überprüft die Fortschritte der Energiestrategie gemäss Artikel</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">55 ff. des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) regelmässig. Das Monitoring umfasst zwei Gefässe: Erstens einen jährlichen Monitoringbericht mit wichtigen energiestatistischen und energiewirtschaftlichen Indikatoren und Themenfeldern, welchen das Bundesamt für Energie (BFE) zusammen mit anderen Bundesstellen seit 2018 erstellt und publiziert (siehe www.energiemonitoring.ch). Zweitens eine fünfjährliche Berichterstattung des Bundesrats an das Parlament, wie sie 2022 erstmals vorlag. Es handelt sich dabei um eine vertiefte energiepolitische Standortbestimmung über die Zielerreichung der Energiestrategie und eine Beurteilung der Massnahmen. Der Bericht enthält zudem Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die künftige Ausgestaltung der Energiepolitik. Zeichnet sich ab, dass die bestehenden und aufgegleisten Massnahmen nicht ausreichen, beantragt der Bundesrat neue Massnahmen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Als Grundlage für die langfristige Energie- und Klimapolitik dienen dem Bund zurzeit die Energieperspektiven 2050+. Das BFE wird 2025 eine WTO-Ausschreibung für neue Energieperspektiven durchführen. In Zukunft sollen die Energieperspektiven regelmässig – alle 5 Jahre abgestimmt auf die Verkehrsperspektiven des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) – aktualisiert werden. Zudem sollen Zwischenupdates ausserhalb dieses 5-Jahres-Zyklus möglich sein, um auf neue Herausforderungen flexibel reagieren zu können. </span></p></div>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Sind die Ziele der Energiestrategie weiterhin gültig?</li><li>Fehlt zur Umsetzung der Energiestrategie eine Gesamtschau und wie stellt der Bundesrat sicher, dass bei Nichterreichung der Ziele rechtzeitig korrigierend eingegriffen wird? </li><li>Werden die Energieperspektiven 2050 noch als Planungshorizont verwendet? In welcher Regelmäßigkeit wird diese zentrale Grundlage aktualisiert?</li><li>Werden zusätzliche Gesetze zur Umsetzung der Energiestrategie notwendig und in welcher Zeit? </li></ol>
- Ein ganzheitlicher Ansatz zur Umsetzung der Energiestrategie fehlt
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Energiestrategie 2050 sieht vor, dass der Stromverbrauch der Schweiz künftig mit erneuerbaren Energien gedeckt wird. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in den vergangenen Jahren die Rahmenbedingungen laufend verbessert worden. Mit dem Stromgesetz sowie dem Solar- und Windexpress haben Bundesrat und Parlament die Grundlagen für einen rascheren Zubau der erneuerbaren Energien verabschiedet. Die beiden Beschleunigungserlasse für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und für Stromnetze werden die Bewilligungsverfahren konzentrieren und beschleunigen.</p><p> </p><p>Trotzdem lässt sich der Eindruck nicht vermeiden, dass ein ganzheitlicher Ansatz fehlt und bei der Umsetzung der Strategie immer nur einzelne Aspekte angegangen werden. So lassen beispielsweise die Verbesserungen in den Bewilligungsverfahren für erneuerbare Energien die notwendigen Netzanlagen unberücksichtigt. Der beschleunigte Ausbau der Stromnetze konzentriert sich vorwiegend auf das Übertragungsnetz. Zudem erweist sich die Frist, die der Solarexpress setzt, als zu kurz; die fehlende Anschlusslösung stellt die bereits unternommenen Anstrengungen in Frage.</p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Die Energiestrategie wurde mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien weiterentwickelt und auf das neue Klimaziel Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 ausgerichtet. Die Ausbau- und Verbrauchsziele sind wo nötig angepasst worden und sind ab dem 1.1.2025 als verbindliche Ziele im Gesetz verankert.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. und 4. Der Bundesrat überprüft die Fortschritte der Energiestrategie gemäss Artikel</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">55 ff. des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) regelmässig. Das Monitoring umfasst zwei Gefässe: Erstens einen jährlichen Monitoringbericht mit wichtigen energiestatistischen und energiewirtschaftlichen Indikatoren und Themenfeldern, welchen das Bundesamt für Energie (BFE) zusammen mit anderen Bundesstellen seit 2018 erstellt und publiziert (siehe www.energiemonitoring.ch). Zweitens eine fünfjährliche Berichterstattung des Bundesrats an das Parlament, wie sie 2022 erstmals vorlag. Es handelt sich dabei um eine vertiefte energiepolitische Standortbestimmung über die Zielerreichung der Energiestrategie und eine Beurteilung der Massnahmen. Der Bericht enthält zudem Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die künftige Ausgestaltung der Energiepolitik. Zeichnet sich ab, dass die bestehenden und aufgegleisten Massnahmen nicht ausreichen, beantragt der Bundesrat neue Massnahmen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Als Grundlage für die langfristige Energie- und Klimapolitik dienen dem Bund zurzeit die Energieperspektiven 2050+. Das BFE wird 2025 eine WTO-Ausschreibung für neue Energieperspektiven durchführen. In Zukunft sollen die Energieperspektiven regelmässig – alle 5 Jahre abgestimmt auf die Verkehrsperspektiven des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) – aktualisiert werden. Zudem sollen Zwischenupdates ausserhalb dieses 5-Jahres-Zyklus möglich sein, um auf neue Herausforderungen flexibel reagieren zu können. </span></p></div>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Sind die Ziele der Energiestrategie weiterhin gültig?</li><li>Fehlt zur Umsetzung der Energiestrategie eine Gesamtschau und wie stellt der Bundesrat sicher, dass bei Nichterreichung der Ziele rechtzeitig korrigierend eingegriffen wird? </li><li>Werden die Energieperspektiven 2050 noch als Planungshorizont verwendet? In welcher Regelmäßigkeit wird diese zentrale Grundlage aktualisiert?</li><li>Werden zusätzliche Gesetze zur Umsetzung der Energiestrategie notwendig und in welcher Zeit? </li></ol>
- Ein ganzheitlicher Ansatz zur Umsetzung der Energiestrategie fehlt
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