Reform der Militärjustiz im Bereich sexueller Gewalt

ShortId
24.4119
Id
20244119
Updated
04.06.2026 14:06
Language
de
Title
Reform der Militärjustiz im Bereich sexueller Gewalt
AdditionalIndexing
09;1221;1216;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Postulat fordert den Bundesrat auf, die Schweizer Militärjustiz im Bereich der sexuellen Gewalt zu überprüfen und Reformen zu erwägen. Dabei ist zu klären, ob die Militärjustiz über die notwendige Fachkompetenz verfügt, um solche Fälle angemessen zu bearbeiten, oder ob sie externe, spezialisierte Unterstützung benötigt.</p><p>Es sollte geprüft werden, ob die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Militärjustiz ausreichen, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen, und ob mögliche Interessenkonflikte vermieden werden können, insbesondere wenn sowohl Täter als auch Opfer Militärangehörige sind.</p><p>Zusätzlich ist zu untersuchen, ob die Opferrechte und der Opferschutz innerhalb der Militärjustiz gestärkt werden sollten oder ob es sinnvoller wäre, diese Fälle an die zivile Gerichtsbarkeit zu übergeben. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Militärjustiz Fälle von sexueller Gewalt fair und auf der Grundlage ausreichender fachlicher Kompetenz behandelt.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">Die Milit&auml;rjustiz verf&uuml;gt bereits heute &uuml;ber ausreichende personelle Ressourcen, um F&auml;lle im&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Bereich der sexuellen Gewalt fachlich kompetent sowie rechtsstaatlich korrekt zu bearbeiten.&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Gegenw&auml;rtig sind 48 Frauen in allen Funktionen der Milit&auml;rjustiz eingeteilt, was einem Anteil&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">von rund 11 Prozent der Angeh&ouml;rigen der Milit&auml;rjustiz entspricht. Der Anteil an Frauen bei&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">den Mitgliedern von Truppengerichten betr&auml;gt mehr als 30 Prozent. Damit kann bereits heute&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">sichergestellt werden, dass bei Straftaten gegen die sexuelle Integrit&auml;t das Opfer in allen&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Verfahrensstadien von Angeh&ouml;rigen seines Geschlechts einvernommen werden kann und&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">2/2&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">dem urteilenden Gericht wenigstens eine Person seines Geschlechts angeh&ouml;rt.&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Mit dem Fachbereich Sexualdelikte verf&uuml;gt die Milit&auml;rjustiz &uuml;ber eine Gruppe von&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Spezialistinnen und Spezialisten mit einschl&auml;giger Fachkompetenz, welche die Angeh&ouml;rigen&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">der Milit&auml;rjustiz aller Stufen und Funktionen in der Bearbeitung konkreter F&auml;lle von sexueller&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Gewalt beraten und bei Bedarf die Verfahrensleitung &uuml;bernehmen kann. Der Fachbereich&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">besch&auml;ftigt sich sowohl mit gegengeschlechtlicher wie gleichgeschlechtlicher sexueller&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Gewalt, bildet sich regelm&auml;ssig fort und tauscht unter seinen Angeh&ouml;rigen sowie&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">insbesondere mit den Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichtern der Milit&auml;rjustiz&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">und mit zivilen Staatsanwaltschaften Erfahrungen aus. Er steht in regem Kontakt mit der&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Fachstelle &laquo;Frauen in der Armee und Diversity&raquo; (FiAD), die er f&uuml;r seine Fortbildung beizieht.&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Die parlamentarische Initiative 10.417 &laquo;Milit&auml;rstrafprozess. Ausdehnung der Rechte der&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Gesch&auml;digten&raquo; wurde mit einer Teilrevision der Strafprozessordnung der milit&auml;rischen&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Strafbeh&ouml;rden (Milit&auml;rstrafprozess; MStP; SR 322.1) per 1. Januar 2019 umgesetzt. Sie</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">brachte eine weitgehende Angleichung der Rechte von Gesch&auml;digten und Opfern an die&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Regelung in der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) der zivilen Strafbeh&ouml;rden.&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Opferrechte und Opferschutz entsprechen dem Schutzniveau des zivilen Strafprozessrechts.&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Wenn es f&uuml;r die Wahrung der Rechte des Opfers notwendig ist, bezeichnet der&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Gerichtspr&auml;sident oder die Gerichtspr&auml;sidentin einen unentgeltlichen Rechtsbeistand (Art.&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">84</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic;">e&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Abs. 2 MStP); dies mit in der Praxis bewusst sehr tief angesetzten H&uuml;rden, so dass&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">jedes Opfer von sexueller Gewalt einen unentgeltlichen Rechtsbeistand beiziehen kann,&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">sofern es dies w&uuml;nscht. S&auml;mtliche Reformen des Sexualstrafrechts des zivilen Strafrechts&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">wurden im Milit&auml;rstrafrecht &uuml;bernommen (in Kraft getreten am 1. Juli 2024).&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Mit den von der Armeef&uuml;hrung festgelegten &laquo;erg&auml;nzenden Massnahmen&raquo; aufgrund des&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Studienberichts &laquo;Diskriminierung und sexualisierte Gewalt in der Armee&raquo; der Fachstelle&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">FiAD besteht bereits ein Prozess, mit dem Verbesserungsm&ouml;glichkeiten im Umgang mit&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">sexualisierter Gewalt in der Armee ganzheitlich aufgezeigt werden k&ouml;nnen, nicht nur&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">hinsichtlich ihrer strafrechtlichen Folgen. Die Milit&auml;rjustiz steht schon heute in einem&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">regelm&auml;ssigen Austausch mit dieser Fachstelle.&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Der Bundesrat sieht zusammenfassend zurzeit keinen Reformbedarf bei der Milit&auml;rjustiz im&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Bereich sexueller Gewalt und keinen Anlass f&uuml;r eine &Uuml;berpr&uuml;fung im Sinne des Postulats.&nbsp;</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, wie die Schweizer Militärjustiz im Bereich der sexuellen Gewalt allenfalls reformiert werden sollte. Dies mit dem Ziel sicherzustellen, dass die Militärjustiz Fälle sexueller Gewalt fair und auf der Grundlage ausreichender fachlicher Kompetenz behandelt.</p>
  • Reform der Militärjustiz im Bereich sexueller Gewalt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Postulat fordert den Bundesrat auf, die Schweizer Militärjustiz im Bereich der sexuellen Gewalt zu überprüfen und Reformen zu erwägen. Dabei ist zu klären, ob die Militärjustiz über die notwendige Fachkompetenz verfügt, um solche Fälle angemessen zu bearbeiten, oder ob sie externe, spezialisierte Unterstützung benötigt.</p><p>Es sollte geprüft werden, ob die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Militärjustiz ausreichen, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen, und ob mögliche Interessenkonflikte vermieden werden können, insbesondere wenn sowohl Täter als auch Opfer Militärangehörige sind.</p><p>Zusätzlich ist zu untersuchen, ob die Opferrechte und der Opferschutz innerhalb der Militärjustiz gestärkt werden sollten oder ob es sinnvoller wäre, diese Fälle an die zivile Gerichtsbarkeit zu übergeben. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Militärjustiz Fälle von sexueller Gewalt fair und auf der Grundlage ausreichender fachlicher Kompetenz behandelt.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">Die Milit&auml;rjustiz verf&uuml;gt bereits heute &uuml;ber ausreichende personelle Ressourcen, um F&auml;lle im&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Bereich der sexuellen Gewalt fachlich kompetent sowie rechtsstaatlich korrekt zu bearbeiten.&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Gegenw&auml;rtig sind 48 Frauen in allen Funktionen der Milit&auml;rjustiz eingeteilt, was einem Anteil&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">von rund 11 Prozent der Angeh&ouml;rigen der Milit&auml;rjustiz entspricht. Der Anteil an Frauen bei&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">den Mitgliedern von Truppengerichten betr&auml;gt mehr als 30 Prozent. Damit kann bereits heute&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">sichergestellt werden, dass bei Straftaten gegen die sexuelle Integrit&auml;t das Opfer in allen&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Verfahrensstadien von Angeh&ouml;rigen seines Geschlechts einvernommen werden kann und&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">2/2&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">dem urteilenden Gericht wenigstens eine Person seines Geschlechts angeh&ouml;rt.&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Mit dem Fachbereich Sexualdelikte verf&uuml;gt die Milit&auml;rjustiz &uuml;ber eine Gruppe von&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Spezialistinnen und Spezialisten mit einschl&auml;giger Fachkompetenz, welche die Angeh&ouml;rigen&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">der Milit&auml;rjustiz aller Stufen und Funktionen in der Bearbeitung konkreter F&auml;lle von sexueller&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Gewalt beraten und bei Bedarf die Verfahrensleitung &uuml;bernehmen kann. Der Fachbereich&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">besch&auml;ftigt sich sowohl mit gegengeschlechtlicher wie gleichgeschlechtlicher sexueller&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Gewalt, bildet sich regelm&auml;ssig fort und tauscht unter seinen Angeh&ouml;rigen sowie&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">insbesondere mit den Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichtern der Milit&auml;rjustiz&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">und mit zivilen Staatsanwaltschaften Erfahrungen aus. Er steht in regem Kontakt mit der&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Fachstelle &laquo;Frauen in der Armee und Diversity&raquo; (FiAD), die er f&uuml;r seine Fortbildung beizieht.&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Die parlamentarische Initiative 10.417 &laquo;Milit&auml;rstrafprozess. Ausdehnung der Rechte der&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Gesch&auml;digten&raquo; wurde mit einer Teilrevision der Strafprozessordnung der milit&auml;rischen&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Strafbeh&ouml;rden (Milit&auml;rstrafprozess; MStP; SR 322.1) per 1. Januar 2019 umgesetzt. Sie</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">brachte eine weitgehende Angleichung der Rechte von Gesch&auml;digten und Opfern an die&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Regelung in der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) der zivilen Strafbeh&ouml;rden.&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Opferrechte und Opferschutz entsprechen dem Schutzniveau des zivilen Strafprozessrechts.&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Wenn es f&uuml;r die Wahrung der Rechte des Opfers notwendig ist, bezeichnet der&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Gerichtspr&auml;sident oder die Gerichtspr&auml;sidentin einen unentgeltlichen Rechtsbeistand (Art.&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">84</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic;">e&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Abs. 2 MStP); dies mit in der Praxis bewusst sehr tief angesetzten H&uuml;rden, so dass&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">jedes Opfer von sexueller Gewalt einen unentgeltlichen Rechtsbeistand beiziehen kann,&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">sofern es dies w&uuml;nscht. S&auml;mtliche Reformen des Sexualstrafrechts des zivilen Strafrechts&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">wurden im Milit&auml;rstrafrecht &uuml;bernommen (in Kraft getreten am 1. Juli 2024).&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Mit den von der Armeef&uuml;hrung festgelegten &laquo;erg&auml;nzenden Massnahmen&raquo; aufgrund des&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Studienberichts &laquo;Diskriminierung und sexualisierte Gewalt in der Armee&raquo; der Fachstelle&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">FiAD besteht bereits ein Prozess, mit dem Verbesserungsm&ouml;glichkeiten im Umgang mit&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">sexualisierter Gewalt in der Armee ganzheitlich aufgezeigt werden k&ouml;nnen, nicht nur&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">hinsichtlich ihrer strafrechtlichen Folgen. Die Milit&auml;rjustiz steht schon heute in einem&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">regelm&auml;ssigen Austausch mit dieser Fachstelle.&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Der Bundesrat sieht zusammenfassend zurzeit keinen Reformbedarf bei der Milit&auml;rjustiz im&nbsp;</span><span style="font-family:Arial;">Bereich sexueller Gewalt und keinen Anlass f&uuml;r eine &Uuml;berpr&uuml;fung im Sinne des Postulats.&nbsp;</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, wie die Schweizer Militärjustiz im Bereich der sexuellen Gewalt allenfalls reformiert werden sollte. Dies mit dem Ziel sicherzustellen, dass die Militärjustiz Fälle sexueller Gewalt fair und auf der Grundlage ausreichender fachlicher Kompetenz behandelt.</p>
    • Reform der Militärjustiz im Bereich sexueller Gewalt

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