Snus fördert die Tabakabhängigkeit und ist in der Schweiz eine Gesundheitsgefahr. Was tut der Bundesrat?
- ShortId
-
24.4157
- Id
-
20244157
- Updated
-
14.11.2025 04:04
- Language
-
de
- Title
-
Snus fördert die Tabakabhängigkeit und ist in der Schweiz eine Gesundheitsgefahr. Was tut der Bundesrat?
- AdditionalIndexing
-
2841;28;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">1, 4 und 6</span><span style="font-family:Arial">. Der Konsum von Snus nimmt zu. Zwischen 2018 und 2023 hat sich die Konsumprävalenz bei den 15- bis 24-Jährigen sogar verdoppelt und ist von 3,6 auf 7,7 Prozent gestiegen, wie die neueste Erhebung Gesundheit und Lifestyle des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), des Bundesamtes für Statistik (BFS) und des Tabakpräventionsfonds (TPF) zeigt. Dem Bundesrat ist diese Problematik bekannt. Das Tabakproduktegesetz (TabPG</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">; SR 818.32) und die dazugehörige Verordnung (TabPV</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">; SR 818.321), die am</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:super"> </span><span style="font-family:Arial">1. Oktober 2024 in Kraft getreten sind, sollen die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten schützen. Unter anderem wird das Abgabealter für alle Produkte, darunter auch Snus, auf 18 Jahre festgelegt, und es sind bestimmte Werbeeinschränkungen vorgesehen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">In seinem im November 2018 an das Parlament überwiesenen Gesetzesentwurf (BBl 2019 919) hat der Bundesrat kein Snus-Verbot vorgeschlagen. Denn der nach Rückweisung des ersten Entwurfs erteilte Auftrag des Parlaments war klar: Dieses Produkt soll legalisiert werden. Im parlamentarischen Prozess bestätigte das Parlament diesen Entscheid und lehnte auch einen Vorschlag zur Einführung einer Begrenzung des Nikotingehalts für dieses Produkt ab.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">2.</span><span style="font-family:Arial"> Da die Schweiz das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) nicht ratifiziert hat, ergeben sich derzeit daraus keine Verpflichtungen für unser Land. Nach Abschluss des Prozesses zur Revision des TabPG (23.049) zur Umsetzung der angenommenen Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» wird der Bundesrat erneut prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, um dem Parlament die Ratifizierung des FCTC zu beantragen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">3.</span><span style="font-family:Arial"> Wie vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation 23.4514 Fehlmann Rielle «Warnhinweise zu Snus. Warum akzeptiert der Bund Verstösse?» festgehalten, ist es Aufgabe der Kantone, unter Berücksichtigung der Risiken und des Verhältnismässigkeitsprinzips geeignete Massnahmen zu treffen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Produktkennzeichnung sicherzustellen. Das BAG hat die Kantone jedoch bereits auf diese Problematik hingewiesen. Es wird die Entwicklung der Lage nach Inkrafttreten des TabPG verfolgen und bei Bedarf eine Weisung herausgeben, wenn die einjährige Übergangsfrist zur Anpassung der Produktkennzeichnung abgelaufen ist. Die für Snus geltende Pflicht zur Anbringung des Warnhinweises auf der Vorderseite der Packung ist in den Informationen zum Inkrafttreten des TabPG auf der Website des BAG enthalten.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">5. Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2024 beschlossen, den Steuertarif für Kau- und Schnupftabak auf 10 Prozent zu erhöhen. Ab dem 1. Januar 2025 wird Snus somit stärker besteuert. Diese Anhebung soll nicht nur dem Bund zusätzliche Einnahmen einbringen, sondern auch durch den höheren Verkaufspreis dazu beitragen, den Konsum dieses Produkts, insbesondere bei Jugendlichen, zu reduzieren.</span></p></div>
- <p>Der bei Jugendlichen sehr beliebte Snus ist ein rauchfreies Tabakprodukt, das in der Schweiz erst seit 2019 erlaubt ist. Ausser in Schweden ist Snus in der Europäischen Union verboten.</p><p>Laut Sucht Schweiz hat Snus keinen Vorteil gegenüber Zigaretten, da er den Konsum herkömmlicher Zigaretten auslösen, unterstützen und verstärken kann sowie erhebliche Gesundheitsrisiken birgt.</p><p>Dennoch ist der Konsum in den letzten Jahren aufgrund eines aggressiven (digitalen) Marketings in der Schweiz explosionsartig angestiegen, vor allem bei (sehr) jungen Menschen ab 14 Jahren. Snus hat oft einen sehr hohen Nikotingehalt, was Jugendliche von dieser Droge abhängig macht. Zudem verursacht er irreversible Schäden am Zahnfleisch und fördert Krebs im Mund- und Rachenraum sowie im Verdauungstrakt.</p><p>Heute entsprechen die verkauften Produkte nicht den aktuellen Rechtsvorschriften: Der Warnhinweis befindet sich auf der Rückseite, obwohl er auf der Vorderseite der Snuspackungen stehen müsste. Das bedeutet, dass Artikel 11 des von der Schweiz unterzeichneten internationalen Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (Framework Convention on Tobacco Control, FCTC) nicht eingehalten wird. Dieser Artikel verlangt klare und sichtbare Gesundheitswarnungen, die einen grossen Teil der Verpackung bedecken und die Konsumentinnen und Konsumenten über Gesundheitsrisiken informieren müssen. Artikel 13 FCTC fordert ein vollständiges Werbeverbot. Dieses besteht immer noch nicht. </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Ist der Bundesrat besorgt über den explosionsartigen Anstieg des Snus-Konsums, vor allem bei Jugendlichen?</li><li>Schenkt der Bundesrat der Umsetzung des FCTC, sowohl in Bezug auf Warnhinweise als auch auf ein vollständiges Werbeverbot, nicht zu wenig Aufmerksamkeit?</li><li>Wird der Bundesrat dafür sorgen, dass der Warnhinweis auf der Vorderseite der Verpackungen angebracht wird, und erwägt er auch, Bilder der Gesundheitsschäden auf den Verpackungen vorzuschreiben?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, Snus-Produkte zu verbieten, die über einen höheren Nikotingehalt als herkömmliche Zigaretten verfügen?</li><li>Plant der Bundesrat, die Tabaksteuer, mit welcher der Verkauf von Snus belegt ist, zu erhöhen?</li><li>Sollte der Bundesrat nicht wie die EU (ausser Schweden) ein Snus-Verbot vorsehen, um die Gesundheit unserer Jugendlichen zu schützen?</li></ol>
- Snus fördert die Tabakabhängigkeit und ist in der Schweiz eine Gesundheitsgefahr. Was tut der Bundesrat?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">1, 4 und 6</span><span style="font-family:Arial">. Der Konsum von Snus nimmt zu. Zwischen 2018 und 2023 hat sich die Konsumprävalenz bei den 15- bis 24-Jährigen sogar verdoppelt und ist von 3,6 auf 7,7 Prozent gestiegen, wie die neueste Erhebung Gesundheit und Lifestyle des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), des Bundesamtes für Statistik (BFS) und des Tabakpräventionsfonds (TPF) zeigt. Dem Bundesrat ist diese Problematik bekannt. Das Tabakproduktegesetz (TabPG</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">; SR 818.32) und die dazugehörige Verordnung (TabPV</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">; SR 818.321), die am</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:super"> </span><span style="font-family:Arial">1. Oktober 2024 in Kraft getreten sind, sollen die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten schützen. Unter anderem wird das Abgabealter für alle Produkte, darunter auch Snus, auf 18 Jahre festgelegt, und es sind bestimmte Werbeeinschränkungen vorgesehen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">In seinem im November 2018 an das Parlament überwiesenen Gesetzesentwurf (BBl 2019 919) hat der Bundesrat kein Snus-Verbot vorgeschlagen. Denn der nach Rückweisung des ersten Entwurfs erteilte Auftrag des Parlaments war klar: Dieses Produkt soll legalisiert werden. Im parlamentarischen Prozess bestätigte das Parlament diesen Entscheid und lehnte auch einen Vorschlag zur Einführung einer Begrenzung des Nikotingehalts für dieses Produkt ab.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">2.</span><span style="font-family:Arial"> Da die Schweiz das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) nicht ratifiziert hat, ergeben sich derzeit daraus keine Verpflichtungen für unser Land. Nach Abschluss des Prozesses zur Revision des TabPG (23.049) zur Umsetzung der angenommenen Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» wird der Bundesrat erneut prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, um dem Parlament die Ratifizierung des FCTC zu beantragen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">3.</span><span style="font-family:Arial"> Wie vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation 23.4514 Fehlmann Rielle «Warnhinweise zu Snus. Warum akzeptiert der Bund Verstösse?» festgehalten, ist es Aufgabe der Kantone, unter Berücksichtigung der Risiken und des Verhältnismässigkeitsprinzips geeignete Massnahmen zu treffen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Produktkennzeichnung sicherzustellen. Das BAG hat die Kantone jedoch bereits auf diese Problematik hingewiesen. Es wird die Entwicklung der Lage nach Inkrafttreten des TabPG verfolgen und bei Bedarf eine Weisung herausgeben, wenn die einjährige Übergangsfrist zur Anpassung der Produktkennzeichnung abgelaufen ist. Die für Snus geltende Pflicht zur Anbringung des Warnhinweises auf der Vorderseite der Packung ist in den Informationen zum Inkrafttreten des TabPG auf der Website des BAG enthalten.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">5. Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2024 beschlossen, den Steuertarif für Kau- und Schnupftabak auf 10 Prozent zu erhöhen. Ab dem 1. Januar 2025 wird Snus somit stärker besteuert. Diese Anhebung soll nicht nur dem Bund zusätzliche Einnahmen einbringen, sondern auch durch den höheren Verkaufspreis dazu beitragen, den Konsum dieses Produkts, insbesondere bei Jugendlichen, zu reduzieren.</span></p></div>
- <p>Der bei Jugendlichen sehr beliebte Snus ist ein rauchfreies Tabakprodukt, das in der Schweiz erst seit 2019 erlaubt ist. Ausser in Schweden ist Snus in der Europäischen Union verboten.</p><p>Laut Sucht Schweiz hat Snus keinen Vorteil gegenüber Zigaretten, da er den Konsum herkömmlicher Zigaretten auslösen, unterstützen und verstärken kann sowie erhebliche Gesundheitsrisiken birgt.</p><p>Dennoch ist der Konsum in den letzten Jahren aufgrund eines aggressiven (digitalen) Marketings in der Schweiz explosionsartig angestiegen, vor allem bei (sehr) jungen Menschen ab 14 Jahren. Snus hat oft einen sehr hohen Nikotingehalt, was Jugendliche von dieser Droge abhängig macht. Zudem verursacht er irreversible Schäden am Zahnfleisch und fördert Krebs im Mund- und Rachenraum sowie im Verdauungstrakt.</p><p>Heute entsprechen die verkauften Produkte nicht den aktuellen Rechtsvorschriften: Der Warnhinweis befindet sich auf der Rückseite, obwohl er auf der Vorderseite der Snuspackungen stehen müsste. Das bedeutet, dass Artikel 11 des von der Schweiz unterzeichneten internationalen Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (Framework Convention on Tobacco Control, FCTC) nicht eingehalten wird. Dieser Artikel verlangt klare und sichtbare Gesundheitswarnungen, die einen grossen Teil der Verpackung bedecken und die Konsumentinnen und Konsumenten über Gesundheitsrisiken informieren müssen. Artikel 13 FCTC fordert ein vollständiges Werbeverbot. Dieses besteht immer noch nicht. </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Ist der Bundesrat besorgt über den explosionsartigen Anstieg des Snus-Konsums, vor allem bei Jugendlichen?</li><li>Schenkt der Bundesrat der Umsetzung des FCTC, sowohl in Bezug auf Warnhinweise als auch auf ein vollständiges Werbeverbot, nicht zu wenig Aufmerksamkeit?</li><li>Wird der Bundesrat dafür sorgen, dass der Warnhinweis auf der Vorderseite der Verpackungen angebracht wird, und erwägt er auch, Bilder der Gesundheitsschäden auf den Verpackungen vorzuschreiben?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, Snus-Produkte zu verbieten, die über einen höheren Nikotingehalt als herkömmliche Zigaretten verfügen?</li><li>Plant der Bundesrat, die Tabaksteuer, mit welcher der Verkauf von Snus belegt ist, zu erhöhen?</li><li>Sollte der Bundesrat nicht wie die EU (ausser Schweden) ein Snus-Verbot vorsehen, um die Gesundheit unserer Jugendlichen zu schützen?</li></ol>
- Snus fördert die Tabakabhängigkeit und ist in der Schweiz eine Gesundheitsgefahr. Was tut der Bundesrat?
Back to List