Agri-PV-Anlagen als Teil eines beschleunigten Ausbaus nachhaltiger Energiekonzepte

ShortId
24.4247
Id
20244247
Updated
14.11.2025 04:05
Language
de
Title
Agri-PV-Anlagen als Teil eines beschleunigten Ausbaus nachhaltiger Energiekonzepte
AdditionalIndexing
55;52;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Unter Agri-PV versteht man die Verbindung von Photovoltaik mit Landwirtschaft im Sinne einer Mehrfachnutzung der landwirtschaftlichen Fläche. Klare Vorgaben für Agri-PV-Anlagen helfen mit, die Ziele Ernährungssicherheit einerseits und Versorgungssicherheit andererseits gemeinsam zu erfüllen. Für gewisse Kulturen und Gebiete kann Agri-PV auch eine notwendige Anpassungsstrategie an den Klimawandel sein. So sind unter Agri-PV-Anlagen die Temperaturen während Hitzewellen wesentlich geringer, Agri-PV-Anlagen können einen effektiven Schutz gegen Hagel, Frost und Starkregen bieten und sie können eine relevante Reduktion des Wasserbedarfs der Kulturen bewirken. Die aktuelle Gesetzes- und Verordnungslage berücksichtigt diese Aspekte nicht explizit. Wegen fehlenden objektiven Kriterien wird die Umsetzung der Raumplanungsverordnung hinsichtlich Agri-PV-Anlagen in den Kantonen sehr unterschiedlich gehandhabt. Der Ausbau von nachhaltigen Energiekonzepten in der Landwirtschaft, welche auch die Minderung der Folgen des Klimawandels beinhalten, wird damit gebremst. Demgegenüber entwickelt sich Agri-PV in den umliegenden Ländern – basierend auf klaren Rahmenbedingungen, z.B. in Italien oder Frankreich – schnell. Gemäss einer Studie der ZHAW verfügen Agri-PV-Anlagen in der Schweiz über ein jährliches Stromproduktionspotential von 7 bis 8 TWh und im Winter über einen im Vergleich zu Photovoltaik auf Dächern 33% höheren Stromertrag (ZHAW Studie «Potenzialabschätzung für Agri-PV in der Schweizer Landwirtschaft» vom 25.1.2024). Zudem geniesst die dezentrale Energieproduktion in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz. Dies wird durch die im Stromgesetz neu verankerten LEGs (lokale Elektrizitätsgemeinschaften) noch verstärkt werden. Mit klaren Vorgaben und einer angemessenen Förderung bieten Agri-PV-Anlagen deshalb eine naheliegende Möglichkeit, raumplanerische, energiepolitische und landwirtschaftliche Ziele nachhaltig optimal aufeinander abzustimmen.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat unterstützt alle Bestrebungen, die Produktionskapazitäten im Bereich der Photovoltaik rasch zu erhöhen und dabei auch Gewicht auf einen möglichst hohen Winter</span><span style="font-family:Arial">&#xad;</span><span style="font-family:Arial">stromanteil zu legen. Bundesrat und Parlament haben dazu bereits viele Schritte in die Wege geleitet, und die Bemühungen werden weitergeführt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">In dem am 9. Juni 2024 von den Stimmberechtigten angenommenen Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien wird neu die Kategorie der Solaranlagen von nationalem Interesse geschaffen. Bei den Anlagen, die nicht von nationalem Interesse sind, wurden zum Schutz von Landwirtschaft und Kulturland die Schwellen für Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen hingegen vergleichsweise hoch angesetzt. Trotzdem sollen Agri-Photovoltaikanlagen auch nach künftigem Recht dort errichtet werden können, wo es insgesamt sinnvoll ist. In diesem Sinn können gewisse Anliegen des Postulats im Rahmen der derzeit laufenden Revision der Raumplanungsverordnung in den Verordnungstext oder die Erläuterungen einfliessen. Zudem können Hilfestellungen für den Vollzug bedarfsgerecht im Rahmen von bestehenden Gefässen, wie z.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">B. dem Erfahrungsaustausch mit den Kantonen, geleistet werden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat konkretisiert derzeit die neu geschaffenen Gesetzesbestimmungen auf Verordnungsstufe und unterstützt die Kantone bei der Einführung der neuen Bestimmungen betreffend Zubau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie. Die vorhandenen Ressourcen bei Bund, Kantonen und weiteren Involvierten sollen gezielt und effizient für diese Bestrebungen genutzt werden können, dies auch in Erfüllung bereits überwiesener parlamentarischer Vorstösse wie dem Postulat 22.3116 Rechsteiner Thomas vom 14.03.2022. Zusätzliche Gesetzesbestimmungen oder Förderinstrumente erachtet der Bundesrat nicht als notwendig.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob mit verbesserten Rahmenbedingungen oder finanzieller Förderung von Solaranlagen von nicht nationalem Interesse, welche sich innerhalb von landwirtschaftlichen Nutzflächen befinden (sogenannte Agri-PV-Anlagen), der Ausbau nachhaltiger Energiekonzepte beschleunigt werden kann.</p>
  • Agri-PV-Anlagen als Teil eines beschleunigten Ausbaus nachhaltiger Energiekonzepte
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Unter Agri-PV versteht man die Verbindung von Photovoltaik mit Landwirtschaft im Sinne einer Mehrfachnutzung der landwirtschaftlichen Fläche. Klare Vorgaben für Agri-PV-Anlagen helfen mit, die Ziele Ernährungssicherheit einerseits und Versorgungssicherheit andererseits gemeinsam zu erfüllen. Für gewisse Kulturen und Gebiete kann Agri-PV auch eine notwendige Anpassungsstrategie an den Klimawandel sein. So sind unter Agri-PV-Anlagen die Temperaturen während Hitzewellen wesentlich geringer, Agri-PV-Anlagen können einen effektiven Schutz gegen Hagel, Frost und Starkregen bieten und sie können eine relevante Reduktion des Wasserbedarfs der Kulturen bewirken. Die aktuelle Gesetzes- und Verordnungslage berücksichtigt diese Aspekte nicht explizit. Wegen fehlenden objektiven Kriterien wird die Umsetzung der Raumplanungsverordnung hinsichtlich Agri-PV-Anlagen in den Kantonen sehr unterschiedlich gehandhabt. Der Ausbau von nachhaltigen Energiekonzepten in der Landwirtschaft, welche auch die Minderung der Folgen des Klimawandels beinhalten, wird damit gebremst. Demgegenüber entwickelt sich Agri-PV in den umliegenden Ländern – basierend auf klaren Rahmenbedingungen, z.B. in Italien oder Frankreich – schnell. Gemäss einer Studie der ZHAW verfügen Agri-PV-Anlagen in der Schweiz über ein jährliches Stromproduktionspotential von 7 bis 8 TWh und im Winter über einen im Vergleich zu Photovoltaik auf Dächern 33% höheren Stromertrag (ZHAW Studie «Potenzialabschätzung für Agri-PV in der Schweizer Landwirtschaft» vom 25.1.2024). Zudem geniesst die dezentrale Energieproduktion in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz. Dies wird durch die im Stromgesetz neu verankerten LEGs (lokale Elektrizitätsgemeinschaften) noch verstärkt werden. Mit klaren Vorgaben und einer angemessenen Förderung bieten Agri-PV-Anlagen deshalb eine naheliegende Möglichkeit, raumplanerische, energiepolitische und landwirtschaftliche Ziele nachhaltig optimal aufeinander abzustimmen.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat unterstützt alle Bestrebungen, die Produktionskapazitäten im Bereich der Photovoltaik rasch zu erhöhen und dabei auch Gewicht auf einen möglichst hohen Winter</span><span style="font-family:Arial">&#xad;</span><span style="font-family:Arial">stromanteil zu legen. Bundesrat und Parlament haben dazu bereits viele Schritte in die Wege geleitet, und die Bemühungen werden weitergeführt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">In dem am 9. Juni 2024 von den Stimmberechtigten angenommenen Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien wird neu die Kategorie der Solaranlagen von nationalem Interesse geschaffen. Bei den Anlagen, die nicht von nationalem Interesse sind, wurden zum Schutz von Landwirtschaft und Kulturland die Schwellen für Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen hingegen vergleichsweise hoch angesetzt. Trotzdem sollen Agri-Photovoltaikanlagen auch nach künftigem Recht dort errichtet werden können, wo es insgesamt sinnvoll ist. In diesem Sinn können gewisse Anliegen des Postulats im Rahmen der derzeit laufenden Revision der Raumplanungsverordnung in den Verordnungstext oder die Erläuterungen einfliessen. Zudem können Hilfestellungen für den Vollzug bedarfsgerecht im Rahmen von bestehenden Gefässen, wie z.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">B. dem Erfahrungsaustausch mit den Kantonen, geleistet werden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat konkretisiert derzeit die neu geschaffenen Gesetzesbestimmungen auf Verordnungsstufe und unterstützt die Kantone bei der Einführung der neuen Bestimmungen betreffend Zubau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie. Die vorhandenen Ressourcen bei Bund, Kantonen und weiteren Involvierten sollen gezielt und effizient für diese Bestrebungen genutzt werden können, dies auch in Erfüllung bereits überwiesener parlamentarischer Vorstösse wie dem Postulat 22.3116 Rechsteiner Thomas vom 14.03.2022. Zusätzliche Gesetzesbestimmungen oder Förderinstrumente erachtet der Bundesrat nicht als notwendig.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob mit verbesserten Rahmenbedingungen oder finanzieller Förderung von Solaranlagen von nicht nationalem Interesse, welche sich innerhalb von landwirtschaftlichen Nutzflächen befinden (sogenannte Agri-PV-Anlagen), der Ausbau nachhaltiger Energiekonzepte beschleunigt werden kann.</p>
    • Agri-PV-Anlagen als Teil eines beschleunigten Ausbaus nachhaltiger Energiekonzepte

Back to List