Nationales Bildungsmonitoring auf der Sekundarstufe II

ShortId
24.4426
Id
20244426
Updated
14.11.2025 03:36
Language
de
Title
Nationales Bildungsmonitoring auf der Sekundarstufe II
AdditionalIndexing
32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Bundesverfassung sorgen Bund und Kantone gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz. Eines der Instrumente zur Erreichung dieses Verfassungsauftrags ist das gemeinsam von Bund und Kantonen getragene Bildungsmonitoring Schweiz mit dem nationalen Bildungsbericht. Das Bildungsmonitoring ist darauf ausgelegt, dass politische Behörden und die verantwortlichen Institutionen von Bund und Kantonen bei der Steuerung auf aktuelle Daten und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zurückgreifen können.</p><p>Ab dem Jahr 2028 sollen Leistungsmessungen in der Volksschule neu in einem festen Rhythmus stattfinden.&nbsp;Diese Monitorings bieten wichtige Einblicke in die Qualität und Entwicklung des Bildungssystems auf der Volksschulstufe. Gegen Ende der obligatorischen Schulzeit liefert die OECD-Studie PISA wichtige Erkenntnisse zum Kompetenzstand unserer Jugendlichen im internationalen Vergleich. Dieses Monitoring und die Überprüfung der Bildungsziele sollen auch auf die Sekundarstufe II ausgedehnt werden. Bund, Kantone sowie die Arbeitswelt als Träger der Bildungsangebote setzen sich gemeinsam für die Berufsbildung ein. Die Abschlüsse der beruflichen Grundbildung ermöglichen den Zugang zum Arbeitsmarkt und sind die Grundlage für die weitere berufliche Entwicklung. Am Gymnasium gewährleisten Bund und Kantone gemeinsam die allgemeine Studierfähigkeit der Jugendlichen am Ende ihrer Ausbildung. Sie stellen damit den prüfungsfreien Zugang mit gymnasialer Matur zu den Universitäten sicher.&nbsp;</p><p>Ein Monitoring ist deshalb auch auf der Sekundarstufe II relevant, damit überprüft werden kann, ob die von Bund und Kantonen gesetzten Ziele und Kompetenzen auf dieser Stufe erreicht werden. Mit einem Monitoring auf dieser Stufe sorgen Bund und Kantone für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit und stärken damit die Berufsbildung und die Allgemeinbildung nachhaltig und langfristig.&nbsp;</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat ist bereit, gemeinsam mit den Kantonen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Bildungsmonitorings zu prüfen, dies unter Berücksichtigung der Eigenheiten der verschiedenen allgemeinbildenden und berufsbildenden Bildungsgänge auf der Sekundarstufe II sowie der finanziellen Rahmenbedingungen im Bundeshaushalt.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen in einem Bericht aufzuzeigen, welche Instrumente zur Überprüfung der Kompetenzen und der Erreichung der Bildungsziele auf der Sekundarstufe II bereits vorhanden sind, und welche Instrumente für das nationale Bildungsmonitoring auf der Sekundarstufe II implementiert werden könnten.</p>
  • Nationales Bildungsmonitoring auf der Sekundarstufe II
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Bundesverfassung sorgen Bund und Kantone gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz. Eines der Instrumente zur Erreichung dieses Verfassungsauftrags ist das gemeinsam von Bund und Kantonen getragene Bildungsmonitoring Schweiz mit dem nationalen Bildungsbericht. Das Bildungsmonitoring ist darauf ausgelegt, dass politische Behörden und die verantwortlichen Institutionen von Bund und Kantonen bei der Steuerung auf aktuelle Daten und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zurückgreifen können.</p><p>Ab dem Jahr 2028 sollen Leistungsmessungen in der Volksschule neu in einem festen Rhythmus stattfinden.&nbsp;Diese Monitorings bieten wichtige Einblicke in die Qualität und Entwicklung des Bildungssystems auf der Volksschulstufe. Gegen Ende der obligatorischen Schulzeit liefert die OECD-Studie PISA wichtige Erkenntnisse zum Kompetenzstand unserer Jugendlichen im internationalen Vergleich. Dieses Monitoring und die Überprüfung der Bildungsziele sollen auch auf die Sekundarstufe II ausgedehnt werden. Bund, Kantone sowie die Arbeitswelt als Träger der Bildungsangebote setzen sich gemeinsam für die Berufsbildung ein. Die Abschlüsse der beruflichen Grundbildung ermöglichen den Zugang zum Arbeitsmarkt und sind die Grundlage für die weitere berufliche Entwicklung. Am Gymnasium gewährleisten Bund und Kantone gemeinsam die allgemeine Studierfähigkeit der Jugendlichen am Ende ihrer Ausbildung. Sie stellen damit den prüfungsfreien Zugang mit gymnasialer Matur zu den Universitäten sicher.&nbsp;</p><p>Ein Monitoring ist deshalb auch auf der Sekundarstufe II relevant, damit überprüft werden kann, ob die von Bund und Kantonen gesetzten Ziele und Kompetenzen auf dieser Stufe erreicht werden. Mit einem Monitoring auf dieser Stufe sorgen Bund und Kantone für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit und stärken damit die Berufsbildung und die Allgemeinbildung nachhaltig und langfristig.&nbsp;</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat ist bereit, gemeinsam mit den Kantonen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Bildungsmonitorings zu prüfen, dies unter Berücksichtigung der Eigenheiten der verschiedenen allgemeinbildenden und berufsbildenden Bildungsgänge auf der Sekundarstufe II sowie der finanziellen Rahmenbedingungen im Bundeshaushalt.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen in einem Bericht aufzuzeigen, welche Instrumente zur Überprüfung der Kompetenzen und der Erreichung der Bildungsziele auf der Sekundarstufe II bereits vorhanden sind, und welche Instrumente für das nationale Bildungsmonitoring auf der Sekundarstufe II implementiert werden könnten.</p>
    • Nationales Bildungsmonitoring auf der Sekundarstufe II

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