Snus stellt in der Schweiz eine Gefahr für die Gesundheit dar

ShortId
24.4521
Id
20244521
Updated
14.11.2025 03:40
Language
de
Title
Snus stellt in der Schweiz eine Gefahr für die Gesundheit dar
AdditionalIndexing
2841;28;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Snus macht wie andere Tabakprodukte stark süchtig und schädigt die Gesundheit. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation 24.4157 Clivaz «Snus fördert die Tabakabhängigkeit und ist in der Schweiz eine Gesundheitsgefahr. Was tut der Bundesrat?» festgehalten hat, ist ihm diese Problematik bekannt, und er setzt sich daher für die Tabakprävention ein. Zu beachten ist, dass Tabakprodukte zum Rauchen immer noch die bei weitem am häufigsten konsumierten (2022: 24 % Rauchende) und schädlichsten Erzeugnisse sind. Zum Vergleich: Die Prävalenz des Snus-Konsums liegt bei 2 Prozent.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Auf gesetzlicher Ebene wurde mit dem Inkrafttreten des Tabakproduktegesetzes (TabPG; SR 818.32) am 1. Oktober 2024 das Mindestalter für die Abgabe aller Tabakprodukte, darunter Snus, auf 18 Jahre festgelegt. Auch weitere Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen dieser Produkte, wie zum Beispiel Werbeeinschränkungen, sind vorgesehen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Damit überprüft werden kann, ob die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakprodukten eingehalten wird, gibt das TabPG den Kantonen die Möglichkeit, Testkäufe durchzuführen, und sieht Sanktionen bei Verstössen vor. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat ein Handbuch zur Unterstützung der Kantone bei der Umsetzung dieser Testkäufe herausgebracht. Derzeit ist es nicht möglich, solche Testkäufe im Internet durchzuführen, da die heutigen technischen Mittel die gesetzlich geforderte Anonymität der Minderjährigen nicht gewährleisten können. Um seiner Pflicht zur Selbstkontrolle bezüglich Verbot des Verkaufs an Minderjährige nachzukommen, muss das Unternehmen jedoch ein System zur Alterskontrolle der Käuferinnen und Käufer einrichten. Fehlt ein solches System, verstösst das Unternehmen gegen seine Pflicht zur Selbstkontrolle und kann dafür von den Strafverfolgungsbehörden des zuständigen Kantons belangt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. und 4. Bereits heute informiert das BAG in Umsetzung des entsprechenden Auftrags nach Artikel 36 TabPG über die Schädlichkeit der Tabak- und Nikotinprodukte, darunter auch Snus, auf seiner Internetseite. Zudem werden via den Tabakpräventionsfonds Projekte unterstützt, welche der Prävention des Tabak- und Nikotinkonsums dienen. Mit der derzeit im Parlament beratenen Revision des Tabakproduktegesetzes soll zudem die heute noch mögliche Werbung für diese Produkte weiter eingeschränkt werden. Auf Beschluss des Bundesrates wurde ausserdem der Steuertarif für bestimmte Tabakprodukte, darunter Snus, per 1. Januar 2025 erhöht. Eine stärkere Besteuerung dieser Produkte ist eine der wirksamsten Massnahmen zur Reduzierung des Konsums.</span></p></span>
  • <p>Seit der Zulassung von Snus im Juni 2019 sind die Verkäufe dieses Mundtabakprodukts in den letzten Jahren explosionsartig gestiegen. Der zunehmende Konsum von Snus, insbesondere bei (sehr) jungen Menschen, stellt eine ernsthafte Gesundheitsgefahr dar.</p><p>&nbsp;</p><p>Laut dem BAG verursacht Tabak in der Schweiz jedes Jahr 9500 vorzeitige Todesfälle, das heisst 26 pro Tag. Zudem entstehen durch Krankheiten, die durch Tabak verursacht werden, jährlich über drei Milliarden Franken an Kosten für medizinische Behandlungen.</p><p>&nbsp;</p><p>Viele Expertinnen und Experten sind der Meinung, dass Snus mit dem Rauchen vergleichbar ist. Snus enthält (sehr) hohe Mengen Nikotin, nämlich bis zu 45 mg pro Beutel, während eine Zigarette zwischen 1 und 2 mg Nikotin enthält. Snus kann daher die Abhängigkeit von Zigaretten nicht verringern und erhöht sogar das Risiko, auf Zigaretten umzusteigen, insbesondere bei Jugendlichen. In der Botschaft vom 30. November 2018 zum Tabakproduktegesetz wird klar erwähnt, «dass Snus kein wirksames Produkt ist, um mit dem Rauchen aufzuhören» und dass «mit neuen Tabakkonsumentinnen und -konsumenten [...] zu rechnen [ist]».</p><p>&nbsp;</p><p>Snus führt zu zahlreichen schweren Krankheiten. Erstens stellt Snus eine Gefahr für die Mundgesundheit dar, denn er führt zu Schleimhautschäden, irreversiblem Rückgang des Zahnfleisches und Infektionen (Zahnfleischentzündungen, Karies) und begünstigt Krebserkrankungen im Mund und im Rachen. Zweitens erhöht Snus das Risiko von Schlaganfällen, Herzinfarkten und verschiedenen Krebsarten, darunter Speiseröhren- und Bauchspeicheldrüsenkrebs, da er mehr als 28 krebserregende Stoffe enthält. Snus erhöht auch das Risiko, an Typ-2-Diabetes zu erkranken und kann sich negativ auf die Fruchtbarkeit von Männern und Frauen auswirken. Schliesslich kann Snus Schlafstörungen verursachen und beeinträchtigt die Entwicklung des Gehirns und des Gedächtnisses, insbesondere bei Jugendlichen.</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Unterschätzt der Bundesrat möglicherweise die gesundheitlichen Gefahren, die mit dem Konsum von Snus verbunden sind?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass keine minderjährigen Personen Snus kaufen können, auch nicht über das Internet?</li><li>Wie will der Bundesrat die Bevölkerung auf die gesundheitlichen Gefahren von Snus aufmerksam machen?</li><li>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um den Konsum von Snus zu reduzieren oder sogar zu stoppen?</li></ol>
  • Snus stellt in der Schweiz eine Gefahr für die Gesundheit dar
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Snus macht wie andere Tabakprodukte stark süchtig und schädigt die Gesundheit. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation 24.4157 Clivaz «Snus fördert die Tabakabhängigkeit und ist in der Schweiz eine Gesundheitsgefahr. Was tut der Bundesrat?» festgehalten hat, ist ihm diese Problematik bekannt, und er setzt sich daher für die Tabakprävention ein. Zu beachten ist, dass Tabakprodukte zum Rauchen immer noch die bei weitem am häufigsten konsumierten (2022: 24 % Rauchende) und schädlichsten Erzeugnisse sind. Zum Vergleich: Die Prävalenz des Snus-Konsums liegt bei 2 Prozent.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Auf gesetzlicher Ebene wurde mit dem Inkrafttreten des Tabakproduktegesetzes (TabPG; SR 818.32) am 1. Oktober 2024 das Mindestalter für die Abgabe aller Tabakprodukte, darunter Snus, auf 18 Jahre festgelegt. Auch weitere Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen dieser Produkte, wie zum Beispiel Werbeeinschränkungen, sind vorgesehen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Damit überprüft werden kann, ob die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakprodukten eingehalten wird, gibt das TabPG den Kantonen die Möglichkeit, Testkäufe durchzuführen, und sieht Sanktionen bei Verstössen vor. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat ein Handbuch zur Unterstützung der Kantone bei der Umsetzung dieser Testkäufe herausgebracht. Derzeit ist es nicht möglich, solche Testkäufe im Internet durchzuführen, da die heutigen technischen Mittel die gesetzlich geforderte Anonymität der Minderjährigen nicht gewährleisten können. Um seiner Pflicht zur Selbstkontrolle bezüglich Verbot des Verkaufs an Minderjährige nachzukommen, muss das Unternehmen jedoch ein System zur Alterskontrolle der Käuferinnen und Käufer einrichten. Fehlt ein solches System, verstösst das Unternehmen gegen seine Pflicht zur Selbstkontrolle und kann dafür von den Strafverfolgungsbehörden des zuständigen Kantons belangt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. und 4. Bereits heute informiert das BAG in Umsetzung des entsprechenden Auftrags nach Artikel 36 TabPG über die Schädlichkeit der Tabak- und Nikotinprodukte, darunter auch Snus, auf seiner Internetseite. Zudem werden via den Tabakpräventionsfonds Projekte unterstützt, welche der Prävention des Tabak- und Nikotinkonsums dienen. Mit der derzeit im Parlament beratenen Revision des Tabakproduktegesetzes soll zudem die heute noch mögliche Werbung für diese Produkte weiter eingeschränkt werden. Auf Beschluss des Bundesrates wurde ausserdem der Steuertarif für bestimmte Tabakprodukte, darunter Snus, per 1. Januar 2025 erhöht. Eine stärkere Besteuerung dieser Produkte ist eine der wirksamsten Massnahmen zur Reduzierung des Konsums.</span></p></span>
    • <p>Seit der Zulassung von Snus im Juni 2019 sind die Verkäufe dieses Mundtabakprodukts in den letzten Jahren explosionsartig gestiegen. Der zunehmende Konsum von Snus, insbesondere bei (sehr) jungen Menschen, stellt eine ernsthafte Gesundheitsgefahr dar.</p><p>&nbsp;</p><p>Laut dem BAG verursacht Tabak in der Schweiz jedes Jahr 9500 vorzeitige Todesfälle, das heisst 26 pro Tag. Zudem entstehen durch Krankheiten, die durch Tabak verursacht werden, jährlich über drei Milliarden Franken an Kosten für medizinische Behandlungen.</p><p>&nbsp;</p><p>Viele Expertinnen und Experten sind der Meinung, dass Snus mit dem Rauchen vergleichbar ist. Snus enthält (sehr) hohe Mengen Nikotin, nämlich bis zu 45 mg pro Beutel, während eine Zigarette zwischen 1 und 2 mg Nikotin enthält. Snus kann daher die Abhängigkeit von Zigaretten nicht verringern und erhöht sogar das Risiko, auf Zigaretten umzusteigen, insbesondere bei Jugendlichen. In der Botschaft vom 30. November 2018 zum Tabakproduktegesetz wird klar erwähnt, «dass Snus kein wirksames Produkt ist, um mit dem Rauchen aufzuhören» und dass «mit neuen Tabakkonsumentinnen und -konsumenten [...] zu rechnen [ist]».</p><p>&nbsp;</p><p>Snus führt zu zahlreichen schweren Krankheiten. Erstens stellt Snus eine Gefahr für die Mundgesundheit dar, denn er führt zu Schleimhautschäden, irreversiblem Rückgang des Zahnfleisches und Infektionen (Zahnfleischentzündungen, Karies) und begünstigt Krebserkrankungen im Mund und im Rachen. Zweitens erhöht Snus das Risiko von Schlaganfällen, Herzinfarkten und verschiedenen Krebsarten, darunter Speiseröhren- und Bauchspeicheldrüsenkrebs, da er mehr als 28 krebserregende Stoffe enthält. Snus erhöht auch das Risiko, an Typ-2-Diabetes zu erkranken und kann sich negativ auf die Fruchtbarkeit von Männern und Frauen auswirken. Schliesslich kann Snus Schlafstörungen verursachen und beeinträchtigt die Entwicklung des Gehirns und des Gedächtnisses, insbesondere bei Jugendlichen.</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Unterschätzt der Bundesrat möglicherweise die gesundheitlichen Gefahren, die mit dem Konsum von Snus verbunden sind?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass keine minderjährigen Personen Snus kaufen können, auch nicht über das Internet?</li><li>Wie will der Bundesrat die Bevölkerung auf die gesundheitlichen Gefahren von Snus aufmerksam machen?</li><li>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um den Konsum von Snus zu reduzieren oder sogar zu stoppen?</li></ol>
    • Snus stellt in der Schweiz eine Gefahr für die Gesundheit dar

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