Umsetzung einer risikobasierten und schadensangepassten Regulierung von Tabak- und Nikotinprodukten
- ShortId
-
24.4552
- Id
-
20244552
- Updated
-
14.11.2025 03:42
- Language
-
de
- Title
-
Umsetzung einer risikobasierten und schadensangepassten Regulierung von Tabak- und Nikotinprodukten
- AdditionalIndexing
-
2841;28;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In seiner Stellungnahme zur Ip. <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20224112">22.4112</a> hält der Bundesrat fest, dass es bei Entscheidungen über die Regulierung von Tabak- und Nikotinprodukten sinnvoll ist, von einem Risikoprofil auszugehen. Zu Recht stellt er dabei unter anderem fest, dass es Rauchende gibt, denen mit alternativen Produkten wie Snus, Nikotinbeutel oder elektronischen Zigaretten der Ausstieg von gerauchten Tabakprodukten gelingt. Der Bundesrat kündigte an, er werde die Auswirkungen des Tabakproduktegesetzes auf die öffentliche Gesundheit evaluieren und gegebenenfalls Änderungen vorschlagen. In der Antwort auf die Frage <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20227952">22.7952</a> stellt er gar in Aussicht, als Ergebnis dieser Evaluation weitere nach Risikoprofil abgestufte Regelungen zu suchen. Dabei würden auch die Erfahrungen aus anderen Ländern berücksichtigt. </p>
- <span><p><span>1. und 2. Die Senkung des Konsums von Tabak- und Nikotinprodukten ist der nachhaltigste und wirksamste Ansatz, um Schäden durch den Konsum dieser Produkte zu reduzieren. Entsprechend bezweckt auch das neue Tabakproduktegesetz (TabPG, SR 818.32), den Konsum von Tabakprodukten und die Verwendung elektronischer Zigaretten zu verringern. Schweden verfolgt seit langem eine strenge Tabakpräventionspolitik und die Raucherprävalenz beträgt heute etwa 10 Prozent. Dazu beigetragen haben gesetzliche Vorgaben wie Steuererhöhungen, ein Verkaufsverbot an Minderjährige, ein Verbot der Tabakwerbung bereits seit 1979 und kostenlose Entwöhnungsprogramme. Mit 24 Prozent Rauchern weist die Schweiz eine vergleichsweise hohe Prävalenz auf. Im Bereich der Gesetzgebung verfügt die Schweiz über weniger restriktive Massnahmen. Zudem sind die meisten dieser Massnahmen, wie das Abgabeverbot an Minderjährige, erst seit dem Inkrafttreten des TabPG am 1. Oktober 2024 wirksam. </span><br><span>Die aktuelle Bundesgesetzgebung berücksichtigt bereits die unterschiedliche Natur der Tabak- und Nikotinprodukte, indem beispielsweise differenzierte Warnhinweise oder je nach Produktkategorie unterschiedliche Steuersätze vorgesehen sind. Derzeit wird im Parlament die Revision dieses Gesetzes beraten. Anschliessend sollen seine Auswirkungen evaluiert werden, bevor weitere umfassendere Änderungen in Betracht gezogen werden. Die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten für eine Evaluation ab 2027 laufen derzeit im Bundesamt für Gesundheit (BAG). </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die in einem Produkt verwendeten Aromen haben Einfluss auf die Attraktivität und das Suchtpotenzial von Tabakprodukten. Auch bei elektronischen Zigaretten steigern charakteristische Aromen das Geschmackserlebnis. Die Verwendung dieser Zusätze erleichtert gerade jungen Menschen den Einstieg in den Nikotinkonsum und kann zu einer Abhängigkeit führen. Neuseeland hat Vorschriften zu Aromen festgelegt, die auch in der EU-Richtlinie von 2014 aufgenommen wurden. Diese wurden in der Schweiz nicht übernommen, da sie in den Beratungen des Parlaments zum TabPG (15.075) abgelehnt wurden. Wie in der Antwort auf die Frage 22.7952 Bregy «Welche Bereiche sollten künftig im Sinne einer risikoangepassten Tabakregulierung verändert werden» erwähnt, ist vorgesehen, das neue Gesetz zeitnah zu evaluieren. In einer solchen Evaluation kann auch die Frage der strengeren Regelung der Aromen berücksichtigt werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Der Bundesrat informiert seit vielen Jahren über das unterschiedliche Schadenspotenzial von Tabak- und Nikotinprodukten. Das BAG wird auch mit der Umsetzung des TabPG weitere Informationen zur Verfügung stellen. Tabakprodukte zum Rauchen, an denen jeder zweite Raucher stirbt, sind für die Gesundheit am schädlichsten. Alternative Produkte wie Snus oder elektronische Zigaretten weisen im Allgemeinen zwar eine geringere Toxizität auf, sie bergen aber ebenfalls Gesundheitsrisiken, wobei ihr Gefährdungspotenzial nicht abschliessend geklärt ist. </span><br><span>Mit den neuen Warnhinweisen auf Produktpackungen wird der Bekanntheitsgrad des Rauchstoppportals «Stopsmoking.ch» unter Konsumierenden erhöht. Im Vordergrund steht der Ausstieg aus der Tabak- und Nikotinabhängigkeit und nicht der Umstieg auf andere nicht-medizinische Nikotinprodukte. </span><br><span>Gemäss aktuellem Wissensstand können tabakfreie Nikotinprodukte Personen, die ihren Nikotinkonsum nicht beenden können oder wollen, eine Möglichkeit bieten, aus dem Rauchen auszusteigen und ihre tabakbedingten Gesundheitsrisiken zu reduzieren. Eine aktuelle Übersichtsarbeit zur Forschung zeigt, dass elektronische Zigaretten ein wirksames Mittel zur Unterstützung des Ausstiegs aus dem Tabakkonsum sein können. Es muss aber berücksichtigt werden, dass elektronische Zigaretten keine medizinisch geprüften Hilfsmittel zur Tabakentwöhnung sind. Aus Sicht der öffentlichen Gesundheit ist es zudem unabdingbar, die Problematik von tabakfreien Nikotinprodukten bezüglich des Einstiegs junger Menschen in die Nikotinabhängigkeit zu beachten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Das neue Tabakprodukterecht ist seit einigen Monaten in Kraft. Es ermöglicht die Vermarktung verschiedenster Produkttypen, darunter auch neuerer Produkte wie z.B. erhitzter Produkte auf pflanzlicher Basis. Das Parlament hat entschieden, viele auch technische Aspekte direkt im Gesetz zu regeln, weshalb der Bundesrat wenig Möglichkeiten hat, mit dem Ausführungsrecht flexibel auf neue Entwicklungen zu reagieren. Er kann jedoch neue Produkttypen im Verordnungsrecht aufnehmen und geeignet regeln. </span></p></span>
- <p>Angesichts der schon bald abgeschlossenen Anpassungen der Regulierung von Tabak- und Nikotinprodukten bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zur Stossrichtung künftig weiterhin notwendiger Reformen zu beantworten: </p><ol><li>Schweden hat das Ziel von „weniger Tabakkonsum“ auf „weniger medizinische und soziale Schäden durch Tabak- und Nikotinerzeugnisse“ geändert. Wie kann die Schweiz, analog zum schwedischen Ansatz der schadensangepassten Tabakregulierung, ihre Ziele in der künftigen Tabakgesetzgebung von einem reinen Konsumreduktionsfokus hin zur Minimierung gesundheitlicher Schäden verschieben?</li><li>Welche konkreten Schritte gedenkt der Bundesrat künftig zu unternehmen, um dies zu erreichen?</li><li>Inwiefern plant der Bundesrat, Aromen in Nikotinprodukten künftig noch konsequenter so zu regulieren, dass wie zum Beispiel in Neuseeland einerseits Minderjährige vor verlockenden Produkten geschützt werden und andererseits erwachsenen Rauchern der Umstieg auf weniger schädliche Alternativen erleichtert wird?</li><li>Gemäss einer Studie von SnusMarkt.ch aus dem Jahr 2021 glauben fast die Hälfte der Raucherinnen und Raucher, dass Zigarrenalternativen gleich schädlich sind wie Zigaretten. Wie gedenkt der Bundesrat die bestehenden Falschannahmen zu reduzieren, um den Weg hin zum Aus-/Umstieg besser zu fördern? </li><li>Wie gedenkt der Bundesrat sicherstellen, dass die Tabak- und Nikotinregulierung flexibel genug bleibt, um auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse und technologische Innovationen im Bereich weniger schädlicher Zigarettenalternativen zu reagieren, während gleichzeitig der Jugendschutz gewährleistet bleibt?</li></ol>
- Umsetzung einer risikobasierten und schadensangepassten Regulierung von Tabak- und Nikotinprodukten
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>In seiner Stellungnahme zur Ip. <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20224112">22.4112</a> hält der Bundesrat fest, dass es bei Entscheidungen über die Regulierung von Tabak- und Nikotinprodukten sinnvoll ist, von einem Risikoprofil auszugehen. Zu Recht stellt er dabei unter anderem fest, dass es Rauchende gibt, denen mit alternativen Produkten wie Snus, Nikotinbeutel oder elektronischen Zigaretten der Ausstieg von gerauchten Tabakprodukten gelingt. Der Bundesrat kündigte an, er werde die Auswirkungen des Tabakproduktegesetzes auf die öffentliche Gesundheit evaluieren und gegebenenfalls Änderungen vorschlagen. In der Antwort auf die Frage <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20227952">22.7952</a> stellt er gar in Aussicht, als Ergebnis dieser Evaluation weitere nach Risikoprofil abgestufte Regelungen zu suchen. Dabei würden auch die Erfahrungen aus anderen Ländern berücksichtigt. </p>
- <span><p><span>1. und 2. Die Senkung des Konsums von Tabak- und Nikotinprodukten ist der nachhaltigste und wirksamste Ansatz, um Schäden durch den Konsum dieser Produkte zu reduzieren. Entsprechend bezweckt auch das neue Tabakproduktegesetz (TabPG, SR 818.32), den Konsum von Tabakprodukten und die Verwendung elektronischer Zigaretten zu verringern. Schweden verfolgt seit langem eine strenge Tabakpräventionspolitik und die Raucherprävalenz beträgt heute etwa 10 Prozent. Dazu beigetragen haben gesetzliche Vorgaben wie Steuererhöhungen, ein Verkaufsverbot an Minderjährige, ein Verbot der Tabakwerbung bereits seit 1979 und kostenlose Entwöhnungsprogramme. Mit 24 Prozent Rauchern weist die Schweiz eine vergleichsweise hohe Prävalenz auf. Im Bereich der Gesetzgebung verfügt die Schweiz über weniger restriktive Massnahmen. Zudem sind die meisten dieser Massnahmen, wie das Abgabeverbot an Minderjährige, erst seit dem Inkrafttreten des TabPG am 1. Oktober 2024 wirksam. </span><br><span>Die aktuelle Bundesgesetzgebung berücksichtigt bereits die unterschiedliche Natur der Tabak- und Nikotinprodukte, indem beispielsweise differenzierte Warnhinweise oder je nach Produktkategorie unterschiedliche Steuersätze vorgesehen sind. Derzeit wird im Parlament die Revision dieses Gesetzes beraten. Anschliessend sollen seine Auswirkungen evaluiert werden, bevor weitere umfassendere Änderungen in Betracht gezogen werden. Die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten für eine Evaluation ab 2027 laufen derzeit im Bundesamt für Gesundheit (BAG). </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die in einem Produkt verwendeten Aromen haben Einfluss auf die Attraktivität und das Suchtpotenzial von Tabakprodukten. Auch bei elektronischen Zigaretten steigern charakteristische Aromen das Geschmackserlebnis. Die Verwendung dieser Zusätze erleichtert gerade jungen Menschen den Einstieg in den Nikotinkonsum und kann zu einer Abhängigkeit führen. Neuseeland hat Vorschriften zu Aromen festgelegt, die auch in der EU-Richtlinie von 2014 aufgenommen wurden. Diese wurden in der Schweiz nicht übernommen, da sie in den Beratungen des Parlaments zum TabPG (15.075) abgelehnt wurden. Wie in der Antwort auf die Frage 22.7952 Bregy «Welche Bereiche sollten künftig im Sinne einer risikoangepassten Tabakregulierung verändert werden» erwähnt, ist vorgesehen, das neue Gesetz zeitnah zu evaluieren. In einer solchen Evaluation kann auch die Frage der strengeren Regelung der Aromen berücksichtigt werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Der Bundesrat informiert seit vielen Jahren über das unterschiedliche Schadenspotenzial von Tabak- und Nikotinprodukten. Das BAG wird auch mit der Umsetzung des TabPG weitere Informationen zur Verfügung stellen. Tabakprodukte zum Rauchen, an denen jeder zweite Raucher stirbt, sind für die Gesundheit am schädlichsten. Alternative Produkte wie Snus oder elektronische Zigaretten weisen im Allgemeinen zwar eine geringere Toxizität auf, sie bergen aber ebenfalls Gesundheitsrisiken, wobei ihr Gefährdungspotenzial nicht abschliessend geklärt ist. </span><br><span>Mit den neuen Warnhinweisen auf Produktpackungen wird der Bekanntheitsgrad des Rauchstoppportals «Stopsmoking.ch» unter Konsumierenden erhöht. Im Vordergrund steht der Ausstieg aus der Tabak- und Nikotinabhängigkeit und nicht der Umstieg auf andere nicht-medizinische Nikotinprodukte. </span><br><span>Gemäss aktuellem Wissensstand können tabakfreie Nikotinprodukte Personen, die ihren Nikotinkonsum nicht beenden können oder wollen, eine Möglichkeit bieten, aus dem Rauchen auszusteigen und ihre tabakbedingten Gesundheitsrisiken zu reduzieren. Eine aktuelle Übersichtsarbeit zur Forschung zeigt, dass elektronische Zigaretten ein wirksames Mittel zur Unterstützung des Ausstiegs aus dem Tabakkonsum sein können. Es muss aber berücksichtigt werden, dass elektronische Zigaretten keine medizinisch geprüften Hilfsmittel zur Tabakentwöhnung sind. Aus Sicht der öffentlichen Gesundheit ist es zudem unabdingbar, die Problematik von tabakfreien Nikotinprodukten bezüglich des Einstiegs junger Menschen in die Nikotinabhängigkeit zu beachten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Das neue Tabakprodukterecht ist seit einigen Monaten in Kraft. Es ermöglicht die Vermarktung verschiedenster Produkttypen, darunter auch neuerer Produkte wie z.B. erhitzter Produkte auf pflanzlicher Basis. Das Parlament hat entschieden, viele auch technische Aspekte direkt im Gesetz zu regeln, weshalb der Bundesrat wenig Möglichkeiten hat, mit dem Ausführungsrecht flexibel auf neue Entwicklungen zu reagieren. Er kann jedoch neue Produkttypen im Verordnungsrecht aufnehmen und geeignet regeln. </span></p></span>
- <p>Angesichts der schon bald abgeschlossenen Anpassungen der Regulierung von Tabak- und Nikotinprodukten bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zur Stossrichtung künftig weiterhin notwendiger Reformen zu beantworten: </p><ol><li>Schweden hat das Ziel von „weniger Tabakkonsum“ auf „weniger medizinische und soziale Schäden durch Tabak- und Nikotinerzeugnisse“ geändert. Wie kann die Schweiz, analog zum schwedischen Ansatz der schadensangepassten Tabakregulierung, ihre Ziele in der künftigen Tabakgesetzgebung von einem reinen Konsumreduktionsfokus hin zur Minimierung gesundheitlicher Schäden verschieben?</li><li>Welche konkreten Schritte gedenkt der Bundesrat künftig zu unternehmen, um dies zu erreichen?</li><li>Inwiefern plant der Bundesrat, Aromen in Nikotinprodukten künftig noch konsequenter so zu regulieren, dass wie zum Beispiel in Neuseeland einerseits Minderjährige vor verlockenden Produkten geschützt werden und andererseits erwachsenen Rauchern der Umstieg auf weniger schädliche Alternativen erleichtert wird?</li><li>Gemäss einer Studie von SnusMarkt.ch aus dem Jahr 2021 glauben fast die Hälfte der Raucherinnen und Raucher, dass Zigarrenalternativen gleich schädlich sind wie Zigaretten. Wie gedenkt der Bundesrat die bestehenden Falschannahmen zu reduzieren, um den Weg hin zum Aus-/Umstieg besser zu fördern? </li><li>Wie gedenkt der Bundesrat sicherstellen, dass die Tabak- und Nikotinregulierung flexibel genug bleibt, um auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse und technologische Innovationen im Bereich weniger schädlicher Zigarettenalternativen zu reagieren, während gleichzeitig der Jugendschutz gewährleistet bleibt?</li></ol>
- Umsetzung einer risikobasierten und schadensangepassten Regulierung von Tabak- und Nikotinprodukten
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