Missachtung des gesetzgeberischen Willens durch die IV-Verwaltung
- ShortId
-
24.7330
- Id
-
20247330
- Updated
-
03.06.2024 15:35
- Language
-
de
- Title
-
Missachtung des gesetzgeberischen Willens durch die IV-Verwaltung
- AdditionalIndexing
-
2836;1236
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nach Art. 44 Abs. 6 ATSG sind die Tonaufnahmen der Gutachter-Interviews in die Akten des Versicherungsträgers aufzunehmen. Werden bei den IV-Stellen die Akten bestellt, befinden sich die Aufnahmen aber regelmässig nicht in den IV-Akten. Diese werden nur nach besonderer Anfrage elektronisch übermittelt und sind nur für kurze Zeit temporär abhörbar und dürfen auch nicht gespeichert werden. <br>Mit welcher Legitimation missachtet die IV-Verwaltung den Willen des Gesetzgebers?</p>
- Missachtung des gesetzgeberischen Willens durch die IV-Verwaltung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Nach Art. 44 Abs. 6 ATSG sind die Tonaufnahmen der Gutachter-Interviews in die Akten des Versicherungsträgers aufzunehmen. Werden bei den IV-Stellen die Akten bestellt, befinden sich die Aufnahmen aber regelmässig nicht in den IV-Akten. Diese werden nur nach besonderer Anfrage elektronisch übermittelt und sind nur für kurze Zeit temporär abhörbar und dürfen auch nicht gespeichert werden. <br>Mit welcher Legitimation missachtet die IV-Verwaltung den Willen des Gesetzgebers?</p>
- Missachtung des gesetzgeberischen Willens durch die IV-Verwaltung
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