IGV: Hat der Bundesrat die Fristen im Griff?
- ShortId
-
24.7373
- Id
-
20247373
- Updated
-
10.06.2024 16:19
- Language
-
de
- Title
-
IGV: Hat der Bundesrat die Fristen im Griff?
- AdditionalIndexing
-
08;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die verabschiedeten Anpassungen werden zurzeit durch die relevanten Experten, unter anderem durch die nationale IGV-Anlaufstelle im BAG, geprüft, um die genauen Auswirkungen der Anpassungen für die Schweiz zu analysieren. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Schweiz wird nach den geltenden nationalen Verfahren entscheiden, ob sie die Anpassungen annehmen wird. Dazu richtet sich der Bundesrat nach der ständigen Praxis, gestützt auf die massgebenden Bestimmungen der Bundesverfassung und der anwendbaren Bundesgesetze. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Bundesrat hat die Anpassungen zur Kenntnis genommen und wird sich zu den weiteren Schritten bis Herbst 2024 äussern. Die relevanten parlamentarischen Kommissionen werden vorkonsultiert werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Wenn das innerstaatliche Genehmigungsverfahren nicht innerhalb der von Artikel 59 IGV vorgesehenen Frist abgeschlossen werden kann, besteht die Möglichkeit, dass der Bundesrat eine vorläufige Ablehnung der Anpassungen notifiziert. Dies ermöglicht es, dass die Schweiz nicht ohne die Zustimmung des innerstaatlich zuständigen Organs durch die angepassten IGV völkerrechtlich gebunden würde.</span></p></div>
- <p>Am 1. Juni 2024 wurde bekannt, dass die WHO nach einem Verhandlungsmarathon eine neue Version der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) verabschiedet hat<br>(<a href="https://www.who.int/news/item/01-06-2024-seventy-seventh-world-health-assembly---daily-update--1-june-2024">https://www.who.int/news/item/01-06-2024-seventy-seventh-world-health-assembly---daily-update--1-june-2024</a>). Zudem wurde beschlossen, dass der Pandemievertrag weiter verhandelt werden soll. Auf welchen Zeitpunkt hat der Bundesrat die 18-monatige Vorbehalts-, Ablehnungs- und Änderungsfrist nach Art. 59 Abs. 1 IGV vorsorglich agendiert?</p>
- IGV: Hat der Bundesrat die Fristen im Griff?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die verabschiedeten Anpassungen werden zurzeit durch die relevanten Experten, unter anderem durch die nationale IGV-Anlaufstelle im BAG, geprüft, um die genauen Auswirkungen der Anpassungen für die Schweiz zu analysieren. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Schweiz wird nach den geltenden nationalen Verfahren entscheiden, ob sie die Anpassungen annehmen wird. Dazu richtet sich der Bundesrat nach der ständigen Praxis, gestützt auf die massgebenden Bestimmungen der Bundesverfassung und der anwendbaren Bundesgesetze. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Bundesrat hat die Anpassungen zur Kenntnis genommen und wird sich zu den weiteren Schritten bis Herbst 2024 äussern. Die relevanten parlamentarischen Kommissionen werden vorkonsultiert werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Wenn das innerstaatliche Genehmigungsverfahren nicht innerhalb der von Artikel 59 IGV vorgesehenen Frist abgeschlossen werden kann, besteht die Möglichkeit, dass der Bundesrat eine vorläufige Ablehnung der Anpassungen notifiziert. Dies ermöglicht es, dass die Schweiz nicht ohne die Zustimmung des innerstaatlich zuständigen Organs durch die angepassten IGV völkerrechtlich gebunden würde.</span></p></div>
- <p>Am 1. Juni 2024 wurde bekannt, dass die WHO nach einem Verhandlungsmarathon eine neue Version der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) verabschiedet hat<br>(<a href="https://www.who.int/news/item/01-06-2024-seventy-seventh-world-health-assembly---daily-update--1-june-2024">https://www.who.int/news/item/01-06-2024-seventy-seventh-world-health-assembly---daily-update--1-june-2024</a>). Zudem wurde beschlossen, dass der Pandemievertrag weiter verhandelt werden soll. Auf welchen Zeitpunkt hat der Bundesrat die 18-monatige Vorbehalts-, Ablehnungs- und Änderungsfrist nach Art. 59 Abs. 1 IGV vorsorglich agendiert?</p>
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