Förderung von Nachtzügen nach Art. 87b Bundesverfassung

ShortId
24.7380
Id
20247380
Updated
10.06.2024 15:43
Language
de
Title
Förderung von Nachtzügen nach Art. 87b Bundesverfassung
AdditionalIndexing
48;66;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk129251238"></a><a name="_Hlk119657624"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Beiträge, die der Bund gestützt auf Artikel 87b der Bundesverfassung und Artikel 37a des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG) gewährt, beschränken sich auf den Luftverkehr. Massnahmen im Schienenverkehr fallen nicht darunter. Der Bundesrat kann den Verwendungszweck dieser Fördermittel somit nicht auf Nachtzüge erweitern. </span></a></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das Parlament hat jedoch die Förderung des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs im Rahmen des CO</span><span style="font-family:Arial; font-size:8pt; vertical-align:sub">2</span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">-Gesetzes für die Zeit nach 2024 beschlossen. Es ist vorgesehen, diese Revision per 1.1.2025 in Kraft zu setzen. Aus der Versteigerung von Emissionsrechten für den Luftverkehr im schweizerischen Emissionshandelssystem bis 2030 sollen prioritär 30 Millionen Franken dem Schienenverkehr zu Gute kommen. </span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk129251238"></span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk119657624"></span></p></div>
  • <p>Artikel 87b BV legt fest, dass die Hälfte des Reinertrags der Verbrauchsteuer auf Flugtreibstoffen für Aufgaben im Kontext des Luftverkehrs verwendet werden, darunter 12.5 bis 25 Prozent für Umweltschutzmassnahmen. In den letzten beiden Jahren wurden&nbsp;mangels förderwürdiger Gesuche statt der verfügbaren 13-14 Mio. Franken nur 2,8 bzw. 2,1 Mio. Franken vergeben.<br>Ist der Bundesrat bereit, den Verwendungszweck auf Nachtzüge auszuweiten, da diese das Potenzial haben, Flüge zu ersetzen?</p>
  • Förderung von Nachtzügen nach Art. 87b Bundesverfassung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk129251238"></a><a name="_Hlk119657624"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Beiträge, die der Bund gestützt auf Artikel 87b der Bundesverfassung und Artikel 37a des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG) gewährt, beschränken sich auf den Luftverkehr. Massnahmen im Schienenverkehr fallen nicht darunter. Der Bundesrat kann den Verwendungszweck dieser Fördermittel somit nicht auf Nachtzüge erweitern. </span></a></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das Parlament hat jedoch die Förderung des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs im Rahmen des CO</span><span style="font-family:Arial; font-size:8pt; vertical-align:sub">2</span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">-Gesetzes für die Zeit nach 2024 beschlossen. Es ist vorgesehen, diese Revision per 1.1.2025 in Kraft zu setzen. Aus der Versteigerung von Emissionsrechten für den Luftverkehr im schweizerischen Emissionshandelssystem bis 2030 sollen prioritär 30 Millionen Franken dem Schienenverkehr zu Gute kommen. </span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk129251238"></span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk119657624"></span></p></div>
    • <p>Artikel 87b BV legt fest, dass die Hälfte des Reinertrags der Verbrauchsteuer auf Flugtreibstoffen für Aufgaben im Kontext des Luftverkehrs verwendet werden, darunter 12.5 bis 25 Prozent für Umweltschutzmassnahmen. In den letzten beiden Jahren wurden&nbsp;mangels förderwürdiger Gesuche statt der verfügbaren 13-14 Mio. Franken nur 2,8 bzw. 2,1 Mio. Franken vergeben.<br>Ist der Bundesrat bereit, den Verwendungszweck auf Nachtzüge auszuweiten, da diese das Potenzial haben, Flüge zu ersetzen?</p>
    • Förderung von Nachtzügen nach Art. 87b Bundesverfassung

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