Warum ist es Online-Anbietern verboten, die Netto-Preise von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln anzuzeigen, obwohl das HMG nicht sagt, dass eine reine Preisangabe mit Werbung gleichzusetzen ist?

ShortId
24.7581
Id
20247581
Updated
18.09.2024 15:08
Language
de
Title
Warum ist es Online-Anbietern verboten, die Netto-Preise von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln anzuzeigen, obwohl das HMG nicht sagt, dass eine reine Preisangabe mit Werbung gleichzusetzen ist?
AdditionalIndexing
2841;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Bezugnehmend auf die Arzneimittel-Werbeverordnung und das Heilmittelgesetz teilt der Bundesrat die Meinung nicht, dass Preisangaben verboten sind. Die genannten Preisangaben für verschreibungspflichtige Arzneimittel sind sehr wohl möglich. Sie müssen jedoch in Preislisten oder im Rahmen des Produktsortiments und begleitet von den hier nachfolgend dargelegten, zulässigen Angaben erfolgen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Aus Sicht der werberechtlichen Bestimmungen der Arzneimittel-Werbeverordnung und des Heilmittelgesetzes werden in Zusammenhang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nachfolgende Angaben nicht als Arzneimittelwerbung angesehen und sind erlaubt: Der Name des Arzneimittels, eine Abbildung der Verpackung sofern keine Hervorhebung von medizinischen Angaben erfolgt, die Dosierungsstärke, die galenische Form, Lagerungshinweise und der Publikums-Preis. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Umgekehrt unzulässig sind Angaben zur Indikation, medizinische Angaben, vergleichende Preisangaben oder Links zu Webseiten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Auf der Website vom Swissmedic sind Informationen zur Arzneimittelwerbung und FAQs publiziert.</span></p></div>
  • <p>- Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle Umsetzung der Preisbekanntgabe-Verordnung aus dem Jahre 1978, dass Online-Anbietern von Arzneimitteln aktuell untersagt ist die konkreten Netto-Preise der Produkte auf der Homepage zu publizieren, weil es gegen das Werbeverbot verstösst?<br>- Ist er nicht auch der Meinung, dass auf Online-Bestellplattformen grundsätzlich die konkreten Preise für die potenziellen Kundinnen und Kunden transparent angegeben werden müssten, damit die Kunden Geld sparen können?</p>
  • Warum ist es Online-Anbietern verboten, die Netto-Preise von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln anzuzeigen, obwohl das HMG nicht sagt, dass eine reine Preisangabe mit Werbung gleichzusetzen ist?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Bezugnehmend auf die Arzneimittel-Werbeverordnung und das Heilmittelgesetz teilt der Bundesrat die Meinung nicht, dass Preisangaben verboten sind. Die genannten Preisangaben für verschreibungspflichtige Arzneimittel sind sehr wohl möglich. Sie müssen jedoch in Preislisten oder im Rahmen des Produktsortiments und begleitet von den hier nachfolgend dargelegten, zulässigen Angaben erfolgen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Aus Sicht der werberechtlichen Bestimmungen der Arzneimittel-Werbeverordnung und des Heilmittelgesetzes werden in Zusammenhang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nachfolgende Angaben nicht als Arzneimittelwerbung angesehen und sind erlaubt: Der Name des Arzneimittels, eine Abbildung der Verpackung sofern keine Hervorhebung von medizinischen Angaben erfolgt, die Dosierungsstärke, die galenische Form, Lagerungshinweise und der Publikums-Preis. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Umgekehrt unzulässig sind Angaben zur Indikation, medizinische Angaben, vergleichende Preisangaben oder Links zu Webseiten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Auf der Website vom Swissmedic sind Informationen zur Arzneimittelwerbung und FAQs publiziert.</span></p></div>
    • <p>- Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle Umsetzung der Preisbekanntgabe-Verordnung aus dem Jahre 1978, dass Online-Anbietern von Arzneimitteln aktuell untersagt ist die konkreten Netto-Preise der Produkte auf der Homepage zu publizieren, weil es gegen das Werbeverbot verstösst?<br>- Ist er nicht auch der Meinung, dass auf Online-Bestellplattformen grundsätzlich die konkreten Preise für die potenziellen Kundinnen und Kunden transparent angegeben werden müssten, damit die Kunden Geld sparen können?</p>
    • Warum ist es Online-Anbietern verboten, die Netto-Preise von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln anzuzeigen, obwohl das HMG nicht sagt, dass eine reine Preisangabe mit Werbung gleichzusetzen ist?

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