Grosszügige Ausgangsmodalitäten in Bundesasylzentren
- ShortId
-
24.7594
- Id
-
20247594
- Updated
-
16.09.2024 17:22
- Language
-
de
- Title
-
Grosszügige Ausgangsmodalitäten in Bundesasylzentren
- AdditionalIndexing
-
2811;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">(a) Bei Nichteinhaltung der Ausgangszeiten werden die Asylsuchenden und Schutzbedürftigen in der Regel mit einer Streichung des Taschengeldes sanktioniert. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">(b und c) In der Schweiz sind grundsätzlich die Kantone für die Verfolgung von Straftaten sowie den Straf- und Massnahmenvollzug zuständig. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist verfassungsrechtlich weder zur Strafverfolgung, noch zum Straf- und Massnahmenvollzug befugt. Das SEM behandelt Asylgesuche bei Straffälligkeit jedoch prioritär. Um die Zusammenarbeit zu intensivieren und den Vollzug ausländerrechtlicher Zwangsmassnahmen zu verbessern – sowie Einzelfälle von Wiederholungstätern auf allen Ebenen prioritär anzugehen – organisiert das SEM seit Frühling 2024 in den Asylregionen, zusammen mit den zuständigen Behörden, runde Tische zum Thema Sicherheit. </span></p></div>
- <p>Eine Verordnung des EJPD (142.311.23) fördert Erstaunliches über die grosszügigen Ausgangsregeln in BAZ zutage: Gemäss Art. 17 dauert der Ausgang täglich von 09.00 bis 17.00 Uhr. Am Wochenende – notabene von Freitag 09.00 Uhr bis Sonntag 19.00 Uhr – wird er gleich durchgehend gewährt, wenn dies dem Personal gemeldet wird. Selbst weitere Verlängerungen können bewilligt werden.<br>Was geschieht:<br>a. bei Nichteinhaltung der Zeiten?<br>b. bei polizeilichen Vorfällen?<br>c. bei Eröffnung von Strafverfahren?</p>
- Grosszügige Ausgangsmodalitäten in Bundesasylzentren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">(a) Bei Nichteinhaltung der Ausgangszeiten werden die Asylsuchenden und Schutzbedürftigen in der Regel mit einer Streichung des Taschengeldes sanktioniert. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">(b und c) In der Schweiz sind grundsätzlich die Kantone für die Verfolgung von Straftaten sowie den Straf- und Massnahmenvollzug zuständig. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist verfassungsrechtlich weder zur Strafverfolgung, noch zum Straf- und Massnahmenvollzug befugt. Das SEM behandelt Asylgesuche bei Straffälligkeit jedoch prioritär. Um die Zusammenarbeit zu intensivieren und den Vollzug ausländerrechtlicher Zwangsmassnahmen zu verbessern – sowie Einzelfälle von Wiederholungstätern auf allen Ebenen prioritär anzugehen – organisiert das SEM seit Frühling 2024 in den Asylregionen, zusammen mit den zuständigen Behörden, runde Tische zum Thema Sicherheit. </span></p></div>
- <p>Eine Verordnung des EJPD (142.311.23) fördert Erstaunliches über die grosszügigen Ausgangsregeln in BAZ zutage: Gemäss Art. 17 dauert der Ausgang täglich von 09.00 bis 17.00 Uhr. Am Wochenende – notabene von Freitag 09.00 Uhr bis Sonntag 19.00 Uhr – wird er gleich durchgehend gewährt, wenn dies dem Personal gemeldet wird. Selbst weitere Verlängerungen können bewilligt werden.<br>Was geschieht:<br>a. bei Nichteinhaltung der Zeiten?<br>b. bei polizeilichen Vorfällen?<br>c. bei Eröffnung von Strafverfahren?</p>
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