Einsatz von Steuergeldern: Führt die Teilverstaatlichung zu administrativen Wasserköpfen bei Entwicklungshilfe-NGOs?

ShortId
24.7754
Id
20247754
Updated
24.09.2024 11:50
Language
de
Title
Einsatz von Steuergeldern: Führt die Teilverstaatlichung zu administrativen Wasserköpfen bei Entwicklungshilfe-NGOs?
AdditionalIndexing
08;24;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; font-size:12pt"><span style="font-family:Arial">Die «DEZA-Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Schweizer NGO» regeln die Umsetzung von Kernbeiträgen (früher «Programmbeiträge») an Schweizer NGO. Die DEZA hat 2023 insgesamt 131,3 Millionen Franken solcher Kernbeiträge ausbezahlt. Eine genaue Auflistung findet sich online unter: </span><a href="http://www.eda.admin.ch" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#0563c1">www.eda.admin.ch</span></a><span style="font-family:Arial"> &gt; DEZA &gt; Statistik – Zahlen und Fakten &gt; Downloads &gt; Ausgaben der DEZA &gt; Tableau 13. Kernbeiträge sind nicht projektgebunden, müssen aber von den NGO im Einklang mit der Strategie zur internationalen Zusammenarbeit verwendet werden. </span></p></div>
  • <p>Auf die Frage 16.5258 (Büchel) antwortete der Bundesrat, dass die staatliche Agentur Deza im Jahr 2015 so genannte «Programmbeiträge» im Umfang von 112,391 Millionen Franken an Schweizer NGO geleistet hatte.<br>- Wie hoch ist die Gesamtsumme aktuell?<br>- Wie wurden die Mittel für solche «Programmbeiträge» im Jahr 2023 (aufgelistet nach Organisation) verteilt?<br>- Können die Organisationen solche "Programmbeiträge" immer noch in eigener Verantwortung verwenden, also ohne direkte Projektbindung?</p>
  • Einsatz von Steuergeldern: Führt die Teilverstaatlichung zu administrativen Wasserköpfen bei Entwicklungshilfe-NGOs?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; font-size:12pt"><span style="font-family:Arial">Die «DEZA-Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Schweizer NGO» regeln die Umsetzung von Kernbeiträgen (früher «Programmbeiträge») an Schweizer NGO. Die DEZA hat 2023 insgesamt 131,3 Millionen Franken solcher Kernbeiträge ausbezahlt. Eine genaue Auflistung findet sich online unter: </span><a href="http://www.eda.admin.ch" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#0563c1">www.eda.admin.ch</span></a><span style="font-family:Arial"> &gt; DEZA &gt; Statistik – Zahlen und Fakten &gt; Downloads &gt; Ausgaben der DEZA &gt; Tableau 13. Kernbeiträge sind nicht projektgebunden, müssen aber von den NGO im Einklang mit der Strategie zur internationalen Zusammenarbeit verwendet werden. </span></p></div>
    • <p>Auf die Frage 16.5258 (Büchel) antwortete der Bundesrat, dass die staatliche Agentur Deza im Jahr 2015 so genannte «Programmbeiträge» im Umfang von 112,391 Millionen Franken an Schweizer NGO geleistet hatte.<br>- Wie hoch ist die Gesamtsumme aktuell?<br>- Wie wurden die Mittel für solche «Programmbeiträge» im Jahr 2023 (aufgelistet nach Organisation) verteilt?<br>- Können die Organisationen solche "Programmbeiträge" immer noch in eigener Verantwortung verwenden, also ohne direkte Projektbindung?</p>
    • Einsatz von Steuergeldern: Führt die Teilverstaatlichung zu administrativen Wasserköpfen bei Entwicklungshilfe-NGOs?

Back to List