Statistik über Kinder, die häusliche Gewalt erleben. Wann kommt sie?

ShortId
25.1005
Id
20251005
Updated
14.05.2025 15:47
Language
de
Title
Statistik über Kinder, die häusliche Gewalt erleben. Wann kommt sie?
AdditionalIndexing
09;28;1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) enthält keine Informationen über Zeuginnen und Zeugen häuslicher Gewalt und ermöglicht daher keine regelmässige Erstellung einer Statistik, wie sie in der Motion 20.3772 Bulliard-Marbach «Statistik über Kinder, die Zeuginnen und Zeugen von häuslicher Gewalt sind» gefordert wird. In seiner Stellungnahme zu der genannten Motion hatte der Bundesrat die in diesem Bereich verfügbaren nationalen Statistiken (PKS, Opferhilfestatistik OHS) als ausreichend erachtet, um angemessene Ergebnisse über die Situation in den Kantonen zu erhalten. Kinder, die im Rahmen einer angezeigten Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB) Opfer häuslicher Gewalt werden, sind in der PKS als geschädigte Personen erfasst. Aus diesen Gründen hatte der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat geprüft, ob zusätzliche Informationen, die im Rahmen einer spezifischen Studie zu den polizeilich registrierten Tötungsdelikten der Jahre 2019 bis 2023 gesammelt wurden und über die Informationen der PKS hinausgehen, die spezifische Forderung der Motion 20.3772 erfüllen könnten. Der Fragenkatalog der Studie wurde angepasst, um Informationen über die Anwesenheit von Kindern bei Tötungsdelikten in einer Partnerschaft oder in der Familie zu erheben. Mithilfe dieser zusätzlichen Informationen können Analysen zu Kindern, die Zeuginnen oder Zeugen häuslicher Gewalt wurden, durchgeführt werden. Der Vorstand der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) unterstützt diese Lösung, bei der anhand der spezifischen Studie eine vertiefte Analyse zu Zeuginnen und Zeugen von Gewalt durchgeführt wird. Ein entsprechender Bericht wird Ende 2025 publiziert. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Der Bedarf an einer neuen Statistik wird in der Folge neu bewertet werden. Diese Evaluation muss auch die Mittel berücksichtigen, die der Bund und die Kantone in Form von personellen und finanziellen Ressourcen investieren müssten, insbesondere im IT-Bereich für die Anpassung der Systeme der kantonalen Polizeibehörden und die Datenübermittlung. Darüber hinaus muss die Evaluation bereits geplante Massnahmen miteinschliessen, namentlich die Analyse der genannten Studie, die Umsetzung der Istanbul-Konvention [SR 0.311.35] und insbesondere die Revision des Zivilgesetzbuches bezüglich der gewaltfreien Erziehung, die derzeit im Parlament behandelt wird (24.077). Dabei muss auch der finanziellen Situation des Bundes und des BFS, das für die Zukunft erhebliche Sparmassnahmen vorsieht, Rechnung getragen werden. </span></p></span>
  • <p>Am 12.12.2022 nahm der Ständerat als Zweitrat die Motion 20.3772 (Statistik über Kinder, die Zeuginnen und Zeugen von häuslicher Gewalt sind) an. Bisher gibt es aber immer noch keine solche Statistik. Aus einzelnen kantonalen Statistiken geht hervor, dass in mehr als der Hälfte aller Polizeieinsätze bei häuslicher Gewalt Kinder anwesend sind. Es sind viele Kinder, die elterliche Paargewalt erleben und darunter sehr leiden. Es braucht endlich eine aussagekräftige nationale Statistik über die von häuslicher Gewalt betroffenen Kinder, damit diese die nötige Hilfe erhalten können.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wo stehen die Arbeiten zur Umsetzung der Motion 20.3772?</li><li>Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die Umsetzung der Motion 20.3772 zu beschleunigen und den Schutz von Kindern, die elterliche Paargewalt erleben, zu stärken?&nbsp;</li></ol>
  • Statistik über Kinder, die häusliche Gewalt erleben. Wann kommt sie?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) enthält keine Informationen über Zeuginnen und Zeugen häuslicher Gewalt und ermöglicht daher keine regelmässige Erstellung einer Statistik, wie sie in der Motion 20.3772 Bulliard-Marbach «Statistik über Kinder, die Zeuginnen und Zeugen von häuslicher Gewalt sind» gefordert wird. In seiner Stellungnahme zu der genannten Motion hatte der Bundesrat die in diesem Bereich verfügbaren nationalen Statistiken (PKS, Opferhilfestatistik OHS) als ausreichend erachtet, um angemessene Ergebnisse über die Situation in den Kantonen zu erhalten. Kinder, die im Rahmen einer angezeigten Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB) Opfer häuslicher Gewalt werden, sind in der PKS als geschädigte Personen erfasst. Aus diesen Gründen hatte der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat geprüft, ob zusätzliche Informationen, die im Rahmen einer spezifischen Studie zu den polizeilich registrierten Tötungsdelikten der Jahre 2019 bis 2023 gesammelt wurden und über die Informationen der PKS hinausgehen, die spezifische Forderung der Motion 20.3772 erfüllen könnten. Der Fragenkatalog der Studie wurde angepasst, um Informationen über die Anwesenheit von Kindern bei Tötungsdelikten in einer Partnerschaft oder in der Familie zu erheben. Mithilfe dieser zusätzlichen Informationen können Analysen zu Kindern, die Zeuginnen oder Zeugen häuslicher Gewalt wurden, durchgeführt werden. Der Vorstand der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) unterstützt diese Lösung, bei der anhand der spezifischen Studie eine vertiefte Analyse zu Zeuginnen und Zeugen von Gewalt durchgeführt wird. Ein entsprechender Bericht wird Ende 2025 publiziert. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Der Bedarf an einer neuen Statistik wird in der Folge neu bewertet werden. Diese Evaluation muss auch die Mittel berücksichtigen, die der Bund und die Kantone in Form von personellen und finanziellen Ressourcen investieren müssten, insbesondere im IT-Bereich für die Anpassung der Systeme der kantonalen Polizeibehörden und die Datenübermittlung. Darüber hinaus muss die Evaluation bereits geplante Massnahmen miteinschliessen, namentlich die Analyse der genannten Studie, die Umsetzung der Istanbul-Konvention [SR 0.311.35] und insbesondere die Revision des Zivilgesetzbuches bezüglich der gewaltfreien Erziehung, die derzeit im Parlament behandelt wird (24.077). Dabei muss auch der finanziellen Situation des Bundes und des BFS, das für die Zukunft erhebliche Sparmassnahmen vorsieht, Rechnung getragen werden. </span></p></span>
    • <p>Am 12.12.2022 nahm der Ständerat als Zweitrat die Motion 20.3772 (Statistik über Kinder, die Zeuginnen und Zeugen von häuslicher Gewalt sind) an. Bisher gibt es aber immer noch keine solche Statistik. Aus einzelnen kantonalen Statistiken geht hervor, dass in mehr als der Hälfte aller Polizeieinsätze bei häuslicher Gewalt Kinder anwesend sind. Es sind viele Kinder, die elterliche Paargewalt erleben und darunter sehr leiden. Es braucht endlich eine aussagekräftige nationale Statistik über die von häuslicher Gewalt betroffenen Kinder, damit diese die nötige Hilfe erhalten können.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wo stehen die Arbeiten zur Umsetzung der Motion 20.3772?</li><li>Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die Umsetzung der Motion 20.3772 zu beschleunigen und den Schutz von Kindern, die elterliche Paargewalt erleben, zu stärken?&nbsp;</li></ol>
    • Statistik über Kinder, die häusliche Gewalt erleben. Wann kommt sie?

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