Weshalb gibt es keine Regelung für Pestizide in importierten Blumen?
- ShortId
-
25.1008
- Id
-
20251008
- Updated
-
28.05.2025 15:36
- Language
-
de
- Title
-
Weshalb gibt es keine Regelung für Pestizide in importierten Blumen?
- AdditionalIndexing
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15;55;44;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <p>1. Da es keine spezifische Regelung zur Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln bei importierten Blumen gibt, werden dazu keine Daten erhoben. Um die Gesundheit ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen, können sich die Arbeitgeber insbesondere beim Schweizerischen Floristenverband (florist.ch) informieren. Dieser stellt seinen Mitgliedern ein ausführliches Merkblatt über den Schutz vor Hautkrankheiten und die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Tragen von geeigneten chemikalienbeständigen Handschuhen eine wirksame Schutzmassnahme darstellt.</p><p>2. Eine Studie des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung aus dem Jahr 2021 ist zum Schluss gekommen, dass von den in Deutschland gehandelten Schnittblumen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Konsumentinnen und Konsumenten zu erwarten sind (https://mobil.bfr.bund.de/cm/343/bewertung-gesundheitlicher-risiken-von-pestizidrueckstaenden-auf-schnittblumen.pdf). Insbesondere bestehe keine inhalative Exposition gegenüber Rückständen von Pflanzenschutzmitteln auf Schnittblumen. Der Bundesrat verfolgt die weitere Entwicklung in diesem Bereich aufmerksam.</p><p>3. Die Agrareinfuhrverordnung (AEV; SR 916.01) legt Einfuhrkontingente und Zölle fest, regelt aber nicht die Frage der Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Die Verordnung über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (VPRH; SR 817.021.23) hingegen gilt ausdrücklich nicht für die Herstellung anderer Erzeugnisse als Lebensmittel.</p><p>4. Da keine spezifische Regelung existiert, wurde auch keine Regulierungsfolgenabschätzung durchgeführt.</p><p>5. Das Arbeitsgesetz (ArG; SR 822.11) und seine Verordnungen bieten einen ausreichenden Rechtsrahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit importierten Blumen in Kontakt kommen. In diesem Rahmen ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Massnahmen zu treffen, um den Gesundheitsschutz seiner Angestellten zu gewährleisten. Was das Inverkehrbringen von Schnittblumen und die Kontrolle von Rückständen von Pflanzenschutzmitteln betrifft, gibt es in der Schweiz wie in der Europäischen Union keine spezifische Regelung. Gemäss dem Bundesgesetz über technische Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) werden technische Vorschriften so ausgestaltet, dass sie sich nicht als technische Handelshemmnisse auswirken und werden zu diesem Zweck auf die technischen Vorschriften der wichtigsten Handelspartner der Schweiz abgestimmt (Art. 4 Abs. 1 und 2 THG).</p>
- <p>Letzten Herbst deckten die Medien auf, dass Floristinnen und Floristen Pestiziden ausgesetzt sind, von denen einige in der Schweiz verboten sind. In seinen Antworten auf die Fragen <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Ffr%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20247905&data=05%7C02%7Cfabien.fivaz%40parl.ch%7C7e9d2ed4d03b4e2ac99908dd655f6e17%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638778182717471988%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=wnQRTD1xiivSgJe3WtjfGJKrZ4CLGChmOUe1aZj5rQ4%3D&reserved=0"><u>24.7905</u></a> und <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20247930&data=05%7C02%7Cfabien.fivaz%40parl.ch%7C7e9d2ed4d03b4e2ac99908dd655f6e17%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638778182717484813%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=f7QwNa7n%2BRC0kpIi9kzYe9cK0K63995XBGCVKIBf3M8%3D&reserved=0"><u>24.7930</u></a> erklärte der Bundesrat, dass es Sache der Arbeitgeber sei, mit geeigneten Massnahmen den Schutz ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen.</p><p> </p><p>Heute wird bei der Einfuhr von Blumen nicht kontrolliert, ob sie Rückstände von Pflanzenschutzmitteln enthalten, da es gemäss dem Bundesrat keine entsprechende Regelung gibt. Für die anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse gilt die Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (<a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=http%3A%2F%2Ffedlex.admin.ch%2Feli%2Fcc%2F2017%2F151%2Ffr&data=05%7C02%7Cfabien.fivaz%40parl.ch%7C7e9d2ed4d03b4e2ac99908dd655f6e17%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638778182717497418%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=8fvSoOVsdt63zoBaPrwmuP2BBc3FUXOiSOXKw%2BENiyg%3D&reserved=0"><u>VPRH</u></a>), die für in der Schweiz verbotene Pestizide eine Nulltoleranz vorsieht.</p><p> </p><p>Mehr als ein Viertel der importierten Blumen stammen aus Nicht-EU-Ländern. In diesen Ländern gelten für die Verwendung von Pestiziden nicht die gleichen Vorschriften wie in der EU oder in der Schweiz. Es ist daher fast sicher, dass Blumen aus diesen Ländern Rückstände von Pestiziden enthalten, die in der Schweiz verboten sind. Eine Studie aus dem Jahr 2022 zeigte, dass neun von zehn Blumensträussen aus dem Ausland nicht zugelassene Pestizide enthielten.</p><p> </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Erhebt der Bund Daten über Pestizide in importierten Blumen? Wenn ja, wie werden diese bekannt gegeben? Wenn nein, wie können die Arbeitgeber die Risiken einschätzen, denen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgesetzt sind, und welche konkreten Schutzmassnahmen müssen sie ergreifen?</li><li>Was sollen Konsumentinnen und Konsumenten zu ihrem Schutz und zum Schutz von Kindern unternehmen, die mit möglicherweise kontaminierten Blumen in Kontakt kommen können?</li><li>Wieso gelten für Blumen nicht dieselben Einfuhrbestimmungen hinsichtlich der Kontamination mit Pestiziden wie für die anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse?</li><li>Hat der Bundesrat eine Regulierungsfolgeabschätzung durchgeführt oder hat er die Interessen der betroffenen Branche, der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Konsumentinnen und Konsumenten gegeneinander abgewogen? Wenn ja, zu welchen Schlussfolgerungen ist er gelangt und wo sind diese festgehalten? Wenn nein, warum nicht?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, dieses Problem angemessen anzugehen?</li></ol>
- Weshalb gibt es keine Regelung für Pestizide in importierten Blumen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Da es keine spezifische Regelung zur Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln bei importierten Blumen gibt, werden dazu keine Daten erhoben. Um die Gesundheit ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen, können sich die Arbeitgeber insbesondere beim Schweizerischen Floristenverband (florist.ch) informieren. Dieser stellt seinen Mitgliedern ein ausführliches Merkblatt über den Schutz vor Hautkrankheiten und die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Tragen von geeigneten chemikalienbeständigen Handschuhen eine wirksame Schutzmassnahme darstellt.</p><p>2. Eine Studie des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung aus dem Jahr 2021 ist zum Schluss gekommen, dass von den in Deutschland gehandelten Schnittblumen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Konsumentinnen und Konsumenten zu erwarten sind (https://mobil.bfr.bund.de/cm/343/bewertung-gesundheitlicher-risiken-von-pestizidrueckstaenden-auf-schnittblumen.pdf). Insbesondere bestehe keine inhalative Exposition gegenüber Rückständen von Pflanzenschutzmitteln auf Schnittblumen. Der Bundesrat verfolgt die weitere Entwicklung in diesem Bereich aufmerksam.</p><p>3. Die Agrareinfuhrverordnung (AEV; SR 916.01) legt Einfuhrkontingente und Zölle fest, regelt aber nicht die Frage der Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Die Verordnung über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (VPRH; SR 817.021.23) hingegen gilt ausdrücklich nicht für die Herstellung anderer Erzeugnisse als Lebensmittel.</p><p>4. Da keine spezifische Regelung existiert, wurde auch keine Regulierungsfolgenabschätzung durchgeführt.</p><p>5. Das Arbeitsgesetz (ArG; SR 822.11) und seine Verordnungen bieten einen ausreichenden Rechtsrahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit importierten Blumen in Kontakt kommen. In diesem Rahmen ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Massnahmen zu treffen, um den Gesundheitsschutz seiner Angestellten zu gewährleisten. Was das Inverkehrbringen von Schnittblumen und die Kontrolle von Rückständen von Pflanzenschutzmitteln betrifft, gibt es in der Schweiz wie in der Europäischen Union keine spezifische Regelung. Gemäss dem Bundesgesetz über technische Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) werden technische Vorschriften so ausgestaltet, dass sie sich nicht als technische Handelshemmnisse auswirken und werden zu diesem Zweck auf die technischen Vorschriften der wichtigsten Handelspartner der Schweiz abgestimmt (Art. 4 Abs. 1 und 2 THG).</p>
- <p>Letzten Herbst deckten die Medien auf, dass Floristinnen und Floristen Pestiziden ausgesetzt sind, von denen einige in der Schweiz verboten sind. In seinen Antworten auf die Fragen <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Ffr%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20247905&data=05%7C02%7Cfabien.fivaz%40parl.ch%7C7e9d2ed4d03b4e2ac99908dd655f6e17%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638778182717471988%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=wnQRTD1xiivSgJe3WtjfGJKrZ4CLGChmOUe1aZj5rQ4%3D&reserved=0"><u>24.7905</u></a> und <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20247930&data=05%7C02%7Cfabien.fivaz%40parl.ch%7C7e9d2ed4d03b4e2ac99908dd655f6e17%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638778182717484813%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=f7QwNa7n%2BRC0kpIi9kzYe9cK0K63995XBGCVKIBf3M8%3D&reserved=0"><u>24.7930</u></a> erklärte der Bundesrat, dass es Sache der Arbeitgeber sei, mit geeigneten Massnahmen den Schutz ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen.</p><p> </p><p>Heute wird bei der Einfuhr von Blumen nicht kontrolliert, ob sie Rückstände von Pflanzenschutzmitteln enthalten, da es gemäss dem Bundesrat keine entsprechende Regelung gibt. Für die anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse gilt die Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (<a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=http%3A%2F%2Ffedlex.admin.ch%2Feli%2Fcc%2F2017%2F151%2Ffr&data=05%7C02%7Cfabien.fivaz%40parl.ch%7C7e9d2ed4d03b4e2ac99908dd655f6e17%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638778182717497418%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=8fvSoOVsdt63zoBaPrwmuP2BBc3FUXOiSOXKw%2BENiyg%3D&reserved=0"><u>VPRH</u></a>), die für in der Schweiz verbotene Pestizide eine Nulltoleranz vorsieht.</p><p> </p><p>Mehr als ein Viertel der importierten Blumen stammen aus Nicht-EU-Ländern. In diesen Ländern gelten für die Verwendung von Pestiziden nicht die gleichen Vorschriften wie in der EU oder in der Schweiz. Es ist daher fast sicher, dass Blumen aus diesen Ländern Rückstände von Pestiziden enthalten, die in der Schweiz verboten sind. Eine Studie aus dem Jahr 2022 zeigte, dass neun von zehn Blumensträussen aus dem Ausland nicht zugelassene Pestizide enthielten.</p><p> </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Erhebt der Bund Daten über Pestizide in importierten Blumen? Wenn ja, wie werden diese bekannt gegeben? Wenn nein, wie können die Arbeitgeber die Risiken einschätzen, denen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgesetzt sind, und welche konkreten Schutzmassnahmen müssen sie ergreifen?</li><li>Was sollen Konsumentinnen und Konsumenten zu ihrem Schutz und zum Schutz von Kindern unternehmen, die mit möglicherweise kontaminierten Blumen in Kontakt kommen können?</li><li>Wieso gelten für Blumen nicht dieselben Einfuhrbestimmungen hinsichtlich der Kontamination mit Pestiziden wie für die anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse?</li><li>Hat der Bundesrat eine Regulierungsfolgeabschätzung durchgeführt oder hat er die Interessen der betroffenen Branche, der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Konsumentinnen und Konsumenten gegeneinander abgewogen? Wenn ja, zu welchen Schlussfolgerungen ist er gelangt und wo sind diese festgehalten? Wenn nein, warum nicht?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, dieses Problem angemessen anzugehen?</li></ol>
- Weshalb gibt es keine Regelung für Pestizide in importierten Blumen?
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