Militärdienst der französisch-schweizerischen Doppelbürger. Schluss mit der Heuchelei

ShortId
25.3037
Id
20253037
Updated
12.05.2025 08:25
Language
de
Title
Militärdienst der französisch-schweizerischen Doppelbürger. Schluss mit der Heuchelei
AdditionalIndexing
04;09
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel&nbsp;5 des Militärgesetzes vom 3.&nbsp;Februar 1995 (MG; SR&nbsp;510.10) sind Schweizer, die das Bürgerrecht eines anderen Staates besitzen und dort ihre militärischen Pflichten erfüllt oder Ersatzleistungen erbracht haben, in der Schweiz nicht militärdienstpflichtig.<br>Auf dieser Grundlage schloss der Bundesrat am 16.&nbsp;November 1995 ein Abkommen mit der Regierung der Französischen Republik ab, das am 1.&nbsp;Mai 1997 in Kraft trat (SR&nbsp;0.141.134.92). Gemäss diesem Abkommen, das hier nicht in Frage gestellt wird, leistet ein Doppelbürger seinen Militärdienst in dem Staat, in dem er am 1.&nbsp;Januar des Jahres, in dem er 18&nbsp;Jahre alt wird, seinen ständigen Wohnsitz hat. Er hat jedoch die Möglichkeit, vor Erreichen des 19.&nbsp;Altersjahres zu erklären, seine militärischen Pflichten gegenüber dem anderen Staat erfüllen zu wollen.<br>In seiner Antwort auf die Interpellation Egger vom 26.&nbsp;Februar 2024 (24.3026) gab der Bundesrat an, dass zwischen 2019 und 2023 4004 französisch-schweizerische Doppelbürger entschieden hatten, ihren Militärdienst in Frankreich zu leisten.<br>Diese Entscheidung ist leicht nachvollziehbar, da die Wehrpflicht in Frankreich im Jahr 2001 zugunsten einer «Bürgerorientierung» für die jungen Männer und Frauen ab 16&nbsp;Jahren abgeschafft wurde. Es bleibt lediglich die Möglichkeit, ein bis fünf Jahre lang einen freiwilligen Einsatz zu leisten.<br>So können junge Menschen mit französischer Staatsbürgerschaft im Alter von 16 bis 25&nbsp;Jahren an einer «Journée défense et citoyenneté» teilnehmen und erhalten danach ein Zertifikat, das sie zum Beispiel für das Ablegen der Maturitätspüfungen oder für den Erhalt des Führerscheins vorweisen müssen (https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F871). Dies ist wahrscheinlich auch der Hauptgrund für die Teilnahme an einem dieser Tage, die die zukünftigen Bürgerinnen und Bürger für ihre Bürgerrechte und -pflichten sensibilisieren sollen. Französische Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Ausland müssen vor 25 an einem dieser Tage teilnehmen, aber deren Organisation ist nicht immer vorhersehbar.<br>Dementsprechend kann ein französisch-schweizerischer Doppelbürger mit Wohnsitz in der Schweiz vom Militärdienst in der Schweiz und auch von der Ersatzabgabe befreit sein, wenn er vor dem Erreichen des 19.&nbsp;Altersjahres erklärt, seine militärischen Pflichten gegenüber Frankreich erfüllen zu wollen, und vor seinem 25.&nbsp;Altersjahr bestenfalls an einem einzigen solchen Sensibilisierungstag in Frankreich teilnimmt.<br>Es geht hier nicht darum, die französische Gesetzgebung in diesem Bereich zu kommentieren – diese gilt es zu akzeptieren –, sondern darum, daran zu erinnern, dass die in der Schweiz wohnhaften französisch-schweizerischen Doppelbürger vollwertige Schweizer Staatsangehörige sind, die de facto von einer Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Bürgern im gleichen Alter profitieren, ohne dass dies objektiv irgendwie gerechtfertigt wäre.<br>Im Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich ist nicht definiert, was unter «militärischen Pflichten» oder «Ersatzleistungen» zu verstehen ist, und objektiv betrachtet ist nicht einzusehen, warum der Bundesrat es zulassen muss, dass ein Doppelbürger, der vor dem Erreichen des 19.&nbsp;Lebensjahres erklärt, seine militärischen Pflichten nach Artikel&nbsp;3 Absatz&nbsp;2 des genannten Abkommens in Frankreich erfüllen zu wollen, dieses Recht ausübt und im besten Fall an einem dieser Tage teilnimmt. Denn dies steht in keinem Verhältnis zu den Verpflichtungen, die den anderen Schweizer Staatsbürgern durch die Schweizer Gesetzgebung auferlegt wird.<br>Die vom Bundesrat zugelassene Praxis, die es offenbar jedes Jahr rund tausend jungen französisch-schweizerischen Doppelbürgern erlaubt, ihren militärischen Pflichten in der Schweiz zu entgehen, kann durch eine einfache Mitteilung an die französische Regierung unverzüglich geändert werden. Dies drängt sich umso mehr auf, als die Armee zahlenmässig nicht auf diese Bürger verzichten kann, die vollwertige Schweizer Staatsbürger sind.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, der Regierung der Französischen Republik mitzuteilen, dass die Teilnahme der französisch-schweizerischen Doppelbürger an einer «Journée défense et citoyenneté» (Tag der Verteidigung und der Staatsbürgerschaft) nicht länger als Ersatzleistung im Sinne von Artikel&nbsp;5 des Militärgesetzes und im Sinne des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik betreffend den Militärdienst der Doppelbürger vom 16.&nbsp;November 1995 anerkannt wird.</p>
  • Militärdienst der französisch-schweizerischen Doppelbürger. Schluss mit der Heuchelei
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel&nbsp;5 des Militärgesetzes vom 3.&nbsp;Februar 1995 (MG; SR&nbsp;510.10) sind Schweizer, die das Bürgerrecht eines anderen Staates besitzen und dort ihre militärischen Pflichten erfüllt oder Ersatzleistungen erbracht haben, in der Schweiz nicht militärdienstpflichtig.<br>Auf dieser Grundlage schloss der Bundesrat am 16.&nbsp;November 1995 ein Abkommen mit der Regierung der Französischen Republik ab, das am 1.&nbsp;Mai 1997 in Kraft trat (SR&nbsp;0.141.134.92). Gemäss diesem Abkommen, das hier nicht in Frage gestellt wird, leistet ein Doppelbürger seinen Militärdienst in dem Staat, in dem er am 1.&nbsp;Januar des Jahres, in dem er 18&nbsp;Jahre alt wird, seinen ständigen Wohnsitz hat. Er hat jedoch die Möglichkeit, vor Erreichen des 19.&nbsp;Altersjahres zu erklären, seine militärischen Pflichten gegenüber dem anderen Staat erfüllen zu wollen.<br>In seiner Antwort auf die Interpellation Egger vom 26.&nbsp;Februar 2024 (24.3026) gab der Bundesrat an, dass zwischen 2019 und 2023 4004 französisch-schweizerische Doppelbürger entschieden hatten, ihren Militärdienst in Frankreich zu leisten.<br>Diese Entscheidung ist leicht nachvollziehbar, da die Wehrpflicht in Frankreich im Jahr 2001 zugunsten einer «Bürgerorientierung» für die jungen Männer und Frauen ab 16&nbsp;Jahren abgeschafft wurde. Es bleibt lediglich die Möglichkeit, ein bis fünf Jahre lang einen freiwilligen Einsatz zu leisten.<br>So können junge Menschen mit französischer Staatsbürgerschaft im Alter von 16 bis 25&nbsp;Jahren an einer «Journée défense et citoyenneté» teilnehmen und erhalten danach ein Zertifikat, das sie zum Beispiel für das Ablegen der Maturitätspüfungen oder für den Erhalt des Führerscheins vorweisen müssen (https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F871). Dies ist wahrscheinlich auch der Hauptgrund für die Teilnahme an einem dieser Tage, die die zukünftigen Bürgerinnen und Bürger für ihre Bürgerrechte und -pflichten sensibilisieren sollen. Französische Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Ausland müssen vor 25 an einem dieser Tage teilnehmen, aber deren Organisation ist nicht immer vorhersehbar.<br>Dementsprechend kann ein französisch-schweizerischer Doppelbürger mit Wohnsitz in der Schweiz vom Militärdienst in der Schweiz und auch von der Ersatzabgabe befreit sein, wenn er vor dem Erreichen des 19.&nbsp;Altersjahres erklärt, seine militärischen Pflichten gegenüber Frankreich erfüllen zu wollen, und vor seinem 25.&nbsp;Altersjahr bestenfalls an einem einzigen solchen Sensibilisierungstag in Frankreich teilnimmt.<br>Es geht hier nicht darum, die französische Gesetzgebung in diesem Bereich zu kommentieren – diese gilt es zu akzeptieren –, sondern darum, daran zu erinnern, dass die in der Schweiz wohnhaften französisch-schweizerischen Doppelbürger vollwertige Schweizer Staatsangehörige sind, die de facto von einer Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Bürgern im gleichen Alter profitieren, ohne dass dies objektiv irgendwie gerechtfertigt wäre.<br>Im Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich ist nicht definiert, was unter «militärischen Pflichten» oder «Ersatzleistungen» zu verstehen ist, und objektiv betrachtet ist nicht einzusehen, warum der Bundesrat es zulassen muss, dass ein Doppelbürger, der vor dem Erreichen des 19.&nbsp;Lebensjahres erklärt, seine militärischen Pflichten nach Artikel&nbsp;3 Absatz&nbsp;2 des genannten Abkommens in Frankreich erfüllen zu wollen, dieses Recht ausübt und im besten Fall an einem dieser Tage teilnimmt. Denn dies steht in keinem Verhältnis zu den Verpflichtungen, die den anderen Schweizer Staatsbürgern durch die Schweizer Gesetzgebung auferlegt wird.<br>Die vom Bundesrat zugelassene Praxis, die es offenbar jedes Jahr rund tausend jungen französisch-schweizerischen Doppelbürgern erlaubt, ihren militärischen Pflichten in der Schweiz zu entgehen, kann durch eine einfache Mitteilung an die französische Regierung unverzüglich geändert werden. Dies drängt sich umso mehr auf, als die Armee zahlenmässig nicht auf diese Bürger verzichten kann, die vollwertige Schweizer Staatsbürger sind.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, der Regierung der Französischen Republik mitzuteilen, dass die Teilnahme der französisch-schweizerischen Doppelbürger an einer «Journée défense et citoyenneté» (Tag der Verteidigung und der Staatsbürgerschaft) nicht länger als Ersatzleistung im Sinne von Artikel&nbsp;5 des Militärgesetzes und im Sinne des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik betreffend den Militärdienst der Doppelbürger vom 16.&nbsp;November 1995 anerkannt wird.</p>
    • Militärdienst der französisch-schweizerischen Doppelbürger. Schluss mit der Heuchelei

Back to List