Zukunft des Reservekraftwerks in Birr
- ShortId
-
25.3049
- Id
-
20253049
- Updated
-
10.04.2025 07:34
- Language
-
de
- Title
-
Zukunft des Reservekraftwerks in Birr
- AdditionalIndexing
-
66;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Das Reservekraftwerk in Birr wurde als temporäre Notfallmassnahme zur Sicherstellung der Schweizer Stromversorgung in Zeiten potenzieller Engpässe errichtet. Im September 2022 unterzeichnete die Schweizerische Eidgenossenschaft einen Vertrag mit der General Electric Global Services GmbH über die Bereitstellung eines mobilen Reservekraftwerks auf dem Betriebsgelände von General Electric in Birr. Die Anlage besteht aus acht mobilen Gasturbinen-Generator-Einheiten vom Typ TM2500 mit einer Gesamtleistung von 250 Megawatt. Das Reservekraftwerk wird nur im Notfall betrieben. Es ist vorgesehen, dass es bis Ende 2026 abgebaut wird.</p><p> </p><p>Im Dezember 2022 erteilte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dem Reservekraftwerk eine Betriebsbewilligung, die bis zum 31. Mai 2023 gültig war. Eine Anwohnerin erhob jedoch Einsprache und später Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer), da sie der Ansicht war, dass für den Winter 2022/2023 keine schwere Mangellage bestand und somit die Betriebsbewilligung nicht erteilt werden durfte. Das BVGer stellte fest, dass die gesetzliche Voraussetzung für den Betrieb des Reservekraftwerks nicht gegeben war und die Betriebsbewilligung daher nicht gesetzeskonform war. Trotz dieser rechtlichen Herausforderungen bleibt das Kraftwerk bis Ende 2026 als Notfallmassnahme zur Sicherstellung der Stromversorgung in der Schweiz verfügbar.</p><p> </p><p>Nun bereitet das Bundesamt für Energie (BFE) zuhanden des Bundesrats offenbar eine Vernehmlassung zur Verlängerung der aktuell geltenden Winterreserveverordnung ab 2026 bis ins Jahr 2030 vor. Diese könnte als Grundlage dienen, mit GE einen neuen Vertrag zum allfälligen Weiterbetrieb des Notkraftwerks in Birr auszuhandeln. Dies in Anbetracht der Tatsache, dass die fristgerechte Realisation des Baus einer Nachfolgelösung zurzeit in Frage gestellt ist.</p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p> </p><ol><li>Wie ist der Stand der Vertragsverhandlungen für zukünftige Reservekraftwerke? </li><li>Ist es realistisch, dass bis 2026 neue ordentlich bewilligte Reservekraftwerke das Reservekraftwerk in Birr ersetzen können?</li><li>Bis wann kann das Reservekraftwerk Birr zurückgebaut werden?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass für die Zeit ab dem Winter 2026/27 und folgende genügend Reserveleistung zur Verfügung steht? Besteht eine rechtliche Grundlage zum Weiterbetrieb des Reservekraftwerks Birr für die Zeit nach 2026, bis neue Reservekraftwerke zur Verfügung stehen?</li><li>Wäre es möglich, eine fehlende rechtliche Grundlage in einem dringlichen Verfahren zu schaffen?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat die Standortkantone, die Standortgemeinde und die lokale Bevölkerung zu informieren und einzubeziehen? In Bezug auf eine mögliche Weiterführung des Reservekraftwerkes im aargauischen Birr wie auch in Bezug auf allfällig neue Reservekraftwerke in der Schweiz? </li><li>Welche Massnahmen zur Steigerung der Akzeptanz von Reservekraftwerken sieht der Bundesrat vor?</li></ol>
- Zukunft des Reservekraftwerks in Birr
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Reservekraftwerk in Birr wurde als temporäre Notfallmassnahme zur Sicherstellung der Schweizer Stromversorgung in Zeiten potenzieller Engpässe errichtet. Im September 2022 unterzeichnete die Schweizerische Eidgenossenschaft einen Vertrag mit der General Electric Global Services GmbH über die Bereitstellung eines mobilen Reservekraftwerks auf dem Betriebsgelände von General Electric in Birr. Die Anlage besteht aus acht mobilen Gasturbinen-Generator-Einheiten vom Typ TM2500 mit einer Gesamtleistung von 250 Megawatt. Das Reservekraftwerk wird nur im Notfall betrieben. Es ist vorgesehen, dass es bis Ende 2026 abgebaut wird.</p><p> </p><p>Im Dezember 2022 erteilte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dem Reservekraftwerk eine Betriebsbewilligung, die bis zum 31. Mai 2023 gültig war. Eine Anwohnerin erhob jedoch Einsprache und später Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer), da sie der Ansicht war, dass für den Winter 2022/2023 keine schwere Mangellage bestand und somit die Betriebsbewilligung nicht erteilt werden durfte. Das BVGer stellte fest, dass die gesetzliche Voraussetzung für den Betrieb des Reservekraftwerks nicht gegeben war und die Betriebsbewilligung daher nicht gesetzeskonform war. Trotz dieser rechtlichen Herausforderungen bleibt das Kraftwerk bis Ende 2026 als Notfallmassnahme zur Sicherstellung der Stromversorgung in der Schweiz verfügbar.</p><p> </p><p>Nun bereitet das Bundesamt für Energie (BFE) zuhanden des Bundesrats offenbar eine Vernehmlassung zur Verlängerung der aktuell geltenden Winterreserveverordnung ab 2026 bis ins Jahr 2030 vor. Diese könnte als Grundlage dienen, mit GE einen neuen Vertrag zum allfälligen Weiterbetrieb des Notkraftwerks in Birr auszuhandeln. Dies in Anbetracht der Tatsache, dass die fristgerechte Realisation des Baus einer Nachfolgelösung zurzeit in Frage gestellt ist.</p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p> </p><ol><li>Wie ist der Stand der Vertragsverhandlungen für zukünftige Reservekraftwerke? </li><li>Ist es realistisch, dass bis 2026 neue ordentlich bewilligte Reservekraftwerke das Reservekraftwerk in Birr ersetzen können?</li><li>Bis wann kann das Reservekraftwerk Birr zurückgebaut werden?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass für die Zeit ab dem Winter 2026/27 und folgende genügend Reserveleistung zur Verfügung steht? Besteht eine rechtliche Grundlage zum Weiterbetrieb des Reservekraftwerks Birr für die Zeit nach 2026, bis neue Reservekraftwerke zur Verfügung stehen?</li><li>Wäre es möglich, eine fehlende rechtliche Grundlage in einem dringlichen Verfahren zu schaffen?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat die Standortkantone, die Standortgemeinde und die lokale Bevölkerung zu informieren und einzubeziehen? In Bezug auf eine mögliche Weiterführung des Reservekraftwerkes im aargauischen Birr wie auch in Bezug auf allfällig neue Reservekraftwerke in der Schweiz? </li><li>Welche Massnahmen zur Steigerung der Akzeptanz von Reservekraftwerken sieht der Bundesrat vor?</li></ol>
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