Nachteiliger Wettbewerb mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Gehen wir das Thema endlich an!

ShortId
25.3053
Id
20253053
Updated
11.05.2025 11:45
Language
de
Title
Nachteiliger Wettbewerb mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Gehen wir das Thema endlich an!
AdditionalIndexing
2811;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Dezember 2024 sprach das Amt für Statistik des Kantons Genf von einer Fortsetzung des seit 2014 beobachteten, starken Beschäftigungswachstums im Kanton Genf (+&nbsp;0,9&nbsp;% im Vergleich zum Vorquartal). Laut dem Frühindikator für Beschäftigung dürfte das Wachstum in den Folgemonaten jedoch zum Stillstand kommen. Gleichzeitig sei die Zahl der im Kanton Genf beschäftigten ausländischen Grenzgängerinnen und Grenzgänger im dritten Quartal angestiegen (+&nbsp;1,6&nbsp;% im Vergleich zum Vorquartal). Grenzgängerinnen und Grenzgänger nehmen also einen immer grösseren Teil des Arbeitsmarktes ein!</p><p>Weitere aktuelle Zahlen aus dem Kanton Genf unterstreichen den Handlungsbedarf: Mit 24&nbsp;835 neu im Kanton Genf beschäftigten Grenzgängerinnen und Grenzgängern wurde die Schwelle von 20&nbsp;000 Neuregistrierungen im Jahr&nbsp;2024 zum dritten Mal in Folge überschritten. Zwei Drittel der Inhaberinnen und Inhaber des Ausweises G wohnen im Departement Haute-Savoie, 19&nbsp;Prozent im Departement Ain. Die anderen registrierten Personen sind in weiter entfernten französischen Departementen (14&nbsp;%, darunter insbesondere 132 in Paris wohnhafte Personen) oder sogar anderen Ländern (1&nbsp;%) ansässig. Die jüngsten Daten deuten auf eine Veränderung der grenzüberschreitenden Mobilität hin, insbesondere auf mehr Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus weiter entfernten Regionen. Grenzgängerinnen und Grenzgänger kommen also nicht mehr nur aus grenznahen Regionen. Genfer Arbeitsvermittler rekrutierten im letzten Jahr 5404&nbsp;Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Ende&nbsp;2024 waren in der Schweiz rund 113&nbsp;000&nbsp;Grenzgängerinnen und Grenzgänger beschäftigt.</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass einige Grenzregionen insbesondere aufgrund der höheren Löhne für Arbeitnehmende sehr attraktiv sind. Er stellt ebenfalls fest, dass vor allem im Kanton Genf Grenzgängerinnen und Grenzgänger einen grossen Teil der Erwerbstätigen ausmachen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Dies ist auf die besondere geografische Lage Genfs als urbanes Zentrum eines stark integrierten grenzübergreifenden Wirtschaftsraums zurückzuführen. Die schwierige Lage auf dem Genfer Wohnungsmarkt dürfte ebenfalls eine Rolle spielen. Die Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte ist hauptsächlich auf den hohen Arbeitskräftebedarf der Unternehmen zurückzuführen. Der Bedarf kann insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung nicht vollständig durch inländische Arbeitnehmende gedeckt werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der «17. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU», der 2021 veröffentlicht wurde, hat die Arbeitsmarktentwicklung in den Grenzkantonen untersucht. Demnach lag das Beschäftigungswachstum in diesen Kantonen im Zeitraum 2011–2018 leicht über dem Schweizer Durchschnitt. In den Grenzkantonen der Genferseeregion und im Tessin wurde jedoch ein deutlich überdurchschnittlicher Wert verzeichnet. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Verschiedene Studien untersuchen empirisch den Einfluss von Grenzgängerinnen und Grenzgängern auf Löhne und Beschäftigung. Auch wenn die Ergebnisse nicht eindeutig sind, zeigt sich dennoch, dass sich die ermittelten positiven und negativen Effekte insgesamt in Grenzen halten. Obwohl der Medianlohn der Grenzgängerinnen und Grenzgänger tiefer ist als der Schweizer Durchschnitt (-8,1 % im Jahr 2022), lässt sich diese Differenz teilweise durch lohnrelevante Faktoren wie Ausbildung, Beruf oder Alter erklären (siehe oben genannten Bericht). </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Es bestehen bereits flankierende Massnahmen, um Erwerbstätige in der Schweiz vor missbräuchlichen Unterschreitungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen, insbesondere Gesamtarbeitsverträge und Mindestlöhne in bestimmten Branchen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ergreift zudem Massnahmen, um die Herausforderungen der Zuwanderung zu bewältigen. So hat er beschlossen, die Konkurrenzfähigkeit von älteren Arbeitskräften zu erhöhen und schwer vermittelbaren Stellensuchenden den Schritt in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Alle diese Massnahmen sowie die Pflicht zur Meldung offener Stellen dienen dazu, die Integration der bereits in der Schweiz lebenden Arbeitskräfte bestmöglich zu fördern. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Schliesslich sind neue Massnahmen vorgesehen, nachdem der Bundesrat die Ablehnung der Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» beschlossen hat. Der Bundesrat will unter anderem den Arbeitsmarktzugang von Personen, die im Familiennachzug in die Schweiz gekommen sind, verbessern und Stellensuchende noch gezielter unterstützen. In diesem Bereich arbeitet der Bundesrat sowohl auf politischer wie auch fachlicher Ebene eng mit den Kantonen zusammen, um sicherzustellen, dass den spezifischen Bedürfnissen der Grenzregionen Rechnung getragen wird. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Eine Bevorzugung von in der Schweiz wohnhaften Bewerberinnen und Bewerbern oder die vom Motionär vorgeschlagene Anforderung, dass Schweizer Arbeitgebende die Kenntnis und Achtung der kantonalen Bräuche und die Integration in das lokale Gefüge der Schweiz berücksichtigen sollen, sind nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle notwendigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, damit in der Schweiz wohnhafte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in grenznahen Kantonen beschäftigt sind, im Wettbewerb mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern mit niedrigeren Lohnansprüchen nicht benachteiligt werden.</p><p>Der Bundesrat soll insbesondere alle notwendigen Massnahmen ergreifen, damit die Qualität der Ausbildung, die Kenntnis und Achtung der kantonalen Bräuche und die Integration in das lokale Gefüge der Schweiz für die Arbeitgeber verbindliche Auswahlkriterien werden, welche sie verpflichten, in der Schweiz wohnhafte Bewerberinnen und Bewerber zu bevorzugen, sofern sie diese Kriterien erfüllen.</p>
  • Nachteiliger Wettbewerb mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Gehen wir das Thema endlich an!
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Dezember 2024 sprach das Amt für Statistik des Kantons Genf von einer Fortsetzung des seit 2014 beobachteten, starken Beschäftigungswachstums im Kanton Genf (+&nbsp;0,9&nbsp;% im Vergleich zum Vorquartal). Laut dem Frühindikator für Beschäftigung dürfte das Wachstum in den Folgemonaten jedoch zum Stillstand kommen. Gleichzeitig sei die Zahl der im Kanton Genf beschäftigten ausländischen Grenzgängerinnen und Grenzgänger im dritten Quartal angestiegen (+&nbsp;1,6&nbsp;% im Vergleich zum Vorquartal). Grenzgängerinnen und Grenzgänger nehmen also einen immer grösseren Teil des Arbeitsmarktes ein!</p><p>Weitere aktuelle Zahlen aus dem Kanton Genf unterstreichen den Handlungsbedarf: Mit 24&nbsp;835 neu im Kanton Genf beschäftigten Grenzgängerinnen und Grenzgängern wurde die Schwelle von 20&nbsp;000 Neuregistrierungen im Jahr&nbsp;2024 zum dritten Mal in Folge überschritten. Zwei Drittel der Inhaberinnen und Inhaber des Ausweises G wohnen im Departement Haute-Savoie, 19&nbsp;Prozent im Departement Ain. Die anderen registrierten Personen sind in weiter entfernten französischen Departementen (14&nbsp;%, darunter insbesondere 132 in Paris wohnhafte Personen) oder sogar anderen Ländern (1&nbsp;%) ansässig. Die jüngsten Daten deuten auf eine Veränderung der grenzüberschreitenden Mobilität hin, insbesondere auf mehr Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus weiter entfernten Regionen. Grenzgängerinnen und Grenzgänger kommen also nicht mehr nur aus grenznahen Regionen. Genfer Arbeitsvermittler rekrutierten im letzten Jahr 5404&nbsp;Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Ende&nbsp;2024 waren in der Schweiz rund 113&nbsp;000&nbsp;Grenzgängerinnen und Grenzgänger beschäftigt.</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass einige Grenzregionen insbesondere aufgrund der höheren Löhne für Arbeitnehmende sehr attraktiv sind. Er stellt ebenfalls fest, dass vor allem im Kanton Genf Grenzgängerinnen und Grenzgänger einen grossen Teil der Erwerbstätigen ausmachen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Dies ist auf die besondere geografische Lage Genfs als urbanes Zentrum eines stark integrierten grenzübergreifenden Wirtschaftsraums zurückzuführen. Die schwierige Lage auf dem Genfer Wohnungsmarkt dürfte ebenfalls eine Rolle spielen. Die Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte ist hauptsächlich auf den hohen Arbeitskräftebedarf der Unternehmen zurückzuführen. Der Bedarf kann insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung nicht vollständig durch inländische Arbeitnehmende gedeckt werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der «17. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU», der 2021 veröffentlicht wurde, hat die Arbeitsmarktentwicklung in den Grenzkantonen untersucht. Demnach lag das Beschäftigungswachstum in diesen Kantonen im Zeitraum 2011–2018 leicht über dem Schweizer Durchschnitt. In den Grenzkantonen der Genferseeregion und im Tessin wurde jedoch ein deutlich überdurchschnittlicher Wert verzeichnet. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Verschiedene Studien untersuchen empirisch den Einfluss von Grenzgängerinnen und Grenzgängern auf Löhne und Beschäftigung. Auch wenn die Ergebnisse nicht eindeutig sind, zeigt sich dennoch, dass sich die ermittelten positiven und negativen Effekte insgesamt in Grenzen halten. Obwohl der Medianlohn der Grenzgängerinnen und Grenzgänger tiefer ist als der Schweizer Durchschnitt (-8,1 % im Jahr 2022), lässt sich diese Differenz teilweise durch lohnrelevante Faktoren wie Ausbildung, Beruf oder Alter erklären (siehe oben genannten Bericht). </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Es bestehen bereits flankierende Massnahmen, um Erwerbstätige in der Schweiz vor missbräuchlichen Unterschreitungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen, insbesondere Gesamtarbeitsverträge und Mindestlöhne in bestimmten Branchen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ergreift zudem Massnahmen, um die Herausforderungen der Zuwanderung zu bewältigen. So hat er beschlossen, die Konkurrenzfähigkeit von älteren Arbeitskräften zu erhöhen und schwer vermittelbaren Stellensuchenden den Schritt in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Alle diese Massnahmen sowie die Pflicht zur Meldung offener Stellen dienen dazu, die Integration der bereits in der Schweiz lebenden Arbeitskräfte bestmöglich zu fördern. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Schliesslich sind neue Massnahmen vorgesehen, nachdem der Bundesrat die Ablehnung der Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» beschlossen hat. Der Bundesrat will unter anderem den Arbeitsmarktzugang von Personen, die im Familiennachzug in die Schweiz gekommen sind, verbessern und Stellensuchende noch gezielter unterstützen. In diesem Bereich arbeitet der Bundesrat sowohl auf politischer wie auch fachlicher Ebene eng mit den Kantonen zusammen, um sicherzustellen, dass den spezifischen Bedürfnissen der Grenzregionen Rechnung getragen wird. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Eine Bevorzugung von in der Schweiz wohnhaften Bewerberinnen und Bewerbern oder die vom Motionär vorgeschlagene Anforderung, dass Schweizer Arbeitgebende die Kenntnis und Achtung der kantonalen Bräuche und die Integration in das lokale Gefüge der Schweiz berücksichtigen sollen, sind nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle notwendigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, damit in der Schweiz wohnhafte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in grenznahen Kantonen beschäftigt sind, im Wettbewerb mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern mit niedrigeren Lohnansprüchen nicht benachteiligt werden.</p><p>Der Bundesrat soll insbesondere alle notwendigen Massnahmen ergreifen, damit die Qualität der Ausbildung, die Kenntnis und Achtung der kantonalen Bräuche und die Integration in das lokale Gefüge der Schweiz für die Arbeitgeber verbindliche Auswahlkriterien werden, welche sie verpflichten, in der Schweiz wohnhafte Bewerberinnen und Bewerber zu bevorzugen, sofern sie diese Kriterien erfüllen.</p>
    • Nachteiliger Wettbewerb mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Gehen wir das Thema endlich an!

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