Der Ukraine nicht die Waffen wegkaufen, die sie dringend braucht

ShortId
25.3069
Id
20253069
Updated
14.11.2025 03:18
Language
de
Title
Der Ukraine nicht die Waffen wegkaufen, die sie dringend braucht
AdditionalIndexing
08;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Ukraine ist seit über drei Jahren Opfer des völkerrechtlichen Angriffskriegs durch Russland. Zur Umsetzung ihres Rechts auf Selbstverteidigung ist die Ukraine auch auf ausländische Waffenlieferungen angewiesen. Die USA unter Präsident Trump hat Anfang März 2025 entschieden, die Rüstungslieferungen an die Ukraine einzustellen. Dies kann mittelfristig die Verteidigungsfähigkeit der Ukraine deutlich beschränken.&nbsp;<br><br>&nbsp;</p><p>Entsprechend werden die anderen Staaten, welche die Ukraine unterstützen, ihre Anstrengungen zur Unterstützung der Ukraine massiv verstärken müssen. Die Schweiz kann hierzu - neben der raschen Ausweitung der humanitären Hilfe und der dringenden Verstärkung der Sanktionen gegen Russland - ohne Verletzung des Neutralitätsrechts auch militärisch beitragen, indem sie bereits vereinbarte oder künftig geplante Liefertermine von Rüstungsgütern zu Gunsten der Ukraine abtauscht. Dies kann direkt zu Gunsten der Ukraine erfolgen, zu Gunsten Dritter, welche für die Ukraine Rüstungsgüter beschaffen oder zu Gunsten Dritter, welche wegen erfolgter oder geplanter Rüstungslieferungen an die Ukraine ihre eigenen Bestände wieder aufstocken müssen.</p><p><br>In zweiter Priorität kann ein solcher Abtausch von Lieferfristen auch zu Gunsten von Ländern erfolgen, welche einen direkten militärischen Angriff von Russland/Weissrussland befürchten müssen.</p><p><br>Der Bundesrat hat in der Vergangenheit entsprechende Gesuche von Grossbritannien resp.&nbsp;Deutschland am 3. Juni 2022 resp. am 9.10.2024 gutgeheissen.&nbsp;<br><br>&nbsp;Der Bundesrat hat dazu in der Medienmitteilung vom 9.10.2024 klar festgehalten: "Der Abtausch von Lieferterminen ist mit den Verpflichtungen der Neutralität vereinbar. Die Systeme werden sich zu keinem Zeitpunkt in der Schweiz befinden, weshalb sie nicht unter die Ausfuhrbestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes fallen. Die Festlegung von Lieferzeitpunkten liegt in der Kompetenz des VBS."</p>
  • <span><p><span>Der punktuelle Abtausch von Lieferterminen auf Anfrage von wichtigen europäischen Partnern entspricht der Praxis des Bundesrats seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Das ermöglicht es zum einen, indirekt einen Beitrag zur Sicherheit und Verteidigung Europas zu leisten, zum andern gegenüber den Partnern zu signalisieren, dass die Schweiz ihre Partner im Rahmen des ihr Möglichen unterstützt. Dieses Vorgehen ist mit der Neutralität vereinbar, weil die bestellten Systeme sich zu keinem Zeitpunkt in der Schweiz befinden und oder in ihrem Besitz sind. Sie unterliegen somit nicht den Ausfuhrbestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes.</span></p><p><span>Ein Abtausch von Lieferterminen muss im Einzelfall geprüft werden und kommt nur in Frage, wenn die Auswirkungen für die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz vertretbar sind. Eine generelle Praxis des Abtauschs von Lieferterminen, wie sie die Motion vorsieht, ist aus Sicht des Bundesrats daher nicht zweckmässig.</span><span>&nbsp; </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt,</p><ol><li>der Ukraine mitzuteilen, dass er bereit ist, Liefertermine für Rüstungsgüter abzutauschen, mit dem Ziel, die Lieferung an die Ukraine zeitlich zu priorisieren.</li><li>Ländern, welche der Ukraine Rüstungsgüter zur Verfügung stellen, mitzuteilen, dass er bereit ist, Liefertermine für Rüstungsgüter abzutauchen, mit dem Ziel, die Ukraine rascher mit Rüstungsgütern zu versorgen.</li><li>Ersuchen zum Abtausch von Lieferterminen von Ländern, welche direkt an Russland angrenzen, positiv zu beantworten.</li></ol>
  • Der Ukraine nicht die Waffen wegkaufen, die sie dringend braucht
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
  • 20253068
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Ukraine ist seit über drei Jahren Opfer des völkerrechtlichen Angriffskriegs durch Russland. Zur Umsetzung ihres Rechts auf Selbstverteidigung ist die Ukraine auch auf ausländische Waffenlieferungen angewiesen. Die USA unter Präsident Trump hat Anfang März 2025 entschieden, die Rüstungslieferungen an die Ukraine einzustellen. Dies kann mittelfristig die Verteidigungsfähigkeit der Ukraine deutlich beschränken.&nbsp;<br><br>&nbsp;</p><p>Entsprechend werden die anderen Staaten, welche die Ukraine unterstützen, ihre Anstrengungen zur Unterstützung der Ukraine massiv verstärken müssen. Die Schweiz kann hierzu - neben der raschen Ausweitung der humanitären Hilfe und der dringenden Verstärkung der Sanktionen gegen Russland - ohne Verletzung des Neutralitätsrechts auch militärisch beitragen, indem sie bereits vereinbarte oder künftig geplante Liefertermine von Rüstungsgütern zu Gunsten der Ukraine abtauscht. Dies kann direkt zu Gunsten der Ukraine erfolgen, zu Gunsten Dritter, welche für die Ukraine Rüstungsgüter beschaffen oder zu Gunsten Dritter, welche wegen erfolgter oder geplanter Rüstungslieferungen an die Ukraine ihre eigenen Bestände wieder aufstocken müssen.</p><p><br>In zweiter Priorität kann ein solcher Abtausch von Lieferfristen auch zu Gunsten von Ländern erfolgen, welche einen direkten militärischen Angriff von Russland/Weissrussland befürchten müssen.</p><p><br>Der Bundesrat hat in der Vergangenheit entsprechende Gesuche von Grossbritannien resp.&nbsp;Deutschland am 3. Juni 2022 resp. am 9.10.2024 gutgeheissen.&nbsp;<br><br>&nbsp;Der Bundesrat hat dazu in der Medienmitteilung vom 9.10.2024 klar festgehalten: "Der Abtausch von Lieferterminen ist mit den Verpflichtungen der Neutralität vereinbar. Die Systeme werden sich zu keinem Zeitpunkt in der Schweiz befinden, weshalb sie nicht unter die Ausfuhrbestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes fallen. Die Festlegung von Lieferzeitpunkten liegt in der Kompetenz des VBS."</p>
    • <span><p><span>Der punktuelle Abtausch von Lieferterminen auf Anfrage von wichtigen europäischen Partnern entspricht der Praxis des Bundesrats seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Das ermöglicht es zum einen, indirekt einen Beitrag zur Sicherheit und Verteidigung Europas zu leisten, zum andern gegenüber den Partnern zu signalisieren, dass die Schweiz ihre Partner im Rahmen des ihr Möglichen unterstützt. Dieses Vorgehen ist mit der Neutralität vereinbar, weil die bestellten Systeme sich zu keinem Zeitpunkt in der Schweiz befinden und oder in ihrem Besitz sind. Sie unterliegen somit nicht den Ausfuhrbestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes.</span></p><p><span>Ein Abtausch von Lieferterminen muss im Einzelfall geprüft werden und kommt nur in Frage, wenn die Auswirkungen für die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz vertretbar sind. Eine generelle Praxis des Abtauschs von Lieferterminen, wie sie die Motion vorsieht, ist aus Sicht des Bundesrats daher nicht zweckmässig.</span><span>&nbsp; </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt,</p><ol><li>der Ukraine mitzuteilen, dass er bereit ist, Liefertermine für Rüstungsgüter abzutauschen, mit dem Ziel, die Lieferung an die Ukraine zeitlich zu priorisieren.</li><li>Ländern, welche der Ukraine Rüstungsgüter zur Verfügung stellen, mitzuteilen, dass er bereit ist, Liefertermine für Rüstungsgüter abzutauchen, mit dem Ziel, die Ukraine rascher mit Rüstungsgütern zu versorgen.</li><li>Ersuchen zum Abtausch von Lieferterminen von Ländern, welche direkt an Russland angrenzen, positiv zu beantworten.</li></ol>
    • Der Ukraine nicht die Waffen wegkaufen, die sie dringend braucht

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