Verdrängungseffekt von Personen mit Hauptwohnsitz durch Zweitwohnungsbesitzerinnen und Zweitwohnungsbesitzer aufgrund des Zweitwohnungsgesetzes

ShortId
25.3201
Id
20253201
Updated
14.05.2025 17:37
Language
de
Title
Verdrängungseffekt von Personen mit Hauptwohnsitz durch Zweitwohnungsbesitzerinnen und Zweitwohnungsbesitzer aufgrund des Zweitwohnungsgesetzes
AdditionalIndexing
2846;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>ad 1/2:</span><strong><span> </span></strong><span>In einem vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in Auftrag gegebenen Monitoringbericht («Monitoring und Analyse des Vollzugs und der Wirkungen des Zweitwohnungsgesetze – Schlussbericht» (</span><a href="http://www.are.admin.ch"><u><span>www.are.admin.ch</span></u></a><span> &gt; Raumentwicklung &amp; Raumplanung &gt; Raumplanungsrecht &gt; Zweitwohnungen &gt; Wirkungen und Monitoring) wird in einer Hochrechnung von rund 3'000 bis 5'000 umgenutzten altrechtlichen Wohnungen in Zweitwohnungsgemeinden ausgegangen (im Zeitraum von 2016-2021, vgl. Kapitel 3.1.3).</span></p><p><span>Im gleichen Zeitraum wurden auch 3'000 bis 5'000 neue Erstwohnungen bewilligt. Diese bedienen aber selten das günstige Preissegment.</span></p><p><span>Es bestehen jedoch keine umfassenden Datengrundlagen zu den Umnutzungen von altrechtlichen Wohnungen. Diese Fragestellung wird zurzeit im Rahmen der zweiten Wirkungsanalyse zum Zweitwohnungsgesetz (ZWG; SR 702) vertieft untersucht. Der Bericht an den Bundesrat soll Ende 2026 vorliegen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>ad 3: Im Monitoringbericht werden in Zweitwohnungs-Hotspot Gemeinden sowohl eine erhöhte Umnutzungsrate als auch eine erhöhte Zahl neuer Erstwohnungen ausgewiesen. In manchen Ortskernen dürfte der Anteil an Erstwohnungen wegen der hohen Nachfrage nach Zweitwohnungen abnehmen. Diese Entwicklung wird insbesondere in Gemeinden mit starken Zweitwohnungsmärkten kritisch beurteilt. In der Regel gehen die günstigen Wohnungen für die einheimische Bevölkerung und für die Arbeitskräfte mit der Umnutzung altrechtlicher Wohnungen verloren. Dies kann zu fehlendem (bezahlbarem) Wohnraum und damit zu Wegzug führen, was auch den Pendlerverkehr begünstigt. Damit nimmt auch das Steuersubstrat ab.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>ad 4: Dem Bundesrat sind keine solchen (kantonalen) Daten bekannt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>ad 5/6: Der Bundesrat ist sich der Problematik der Wohnungsknappheit für Einheimische und Angestellte bewusst. Ein Bericht (</span><a href="http://www.sab.ch"><u><span>www.sab.ch</span></u></a><span> &gt; Dokumente &gt; Publikationen &gt; Lösungsansätze für Angestelltenwohnungen in Tourismusgemeinden) der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete von November 2024 zeigt, dass es auf verschiedenen Ebenen Massnahmen braucht. Die Möglichkeiten </span><span>des </span><span>ZWG sind aber bisher noch nicht ausgeschöpft. Die Kantone sind bereits gemäss geltendem Recht gehalten, bei Bedarf jene Massnahmen zu ergreifen, die nötig sind, um Missbräuche und unerwünschte Entwicklungen zu verhindern, die sich aufgrund einer unbeschränkten Nutzung altrechtlicher Wohnungen zu Zweitwohnzwecken ergeben können (Art. 12 Abs. 1 ZWG). Mögliche Massnahmen sind zudem bereits im geltenden ZWG vorgesehen (Art. 12 Abs. 2 ZWG). Die Wirkungsanalyse zum Zweitwohnungsgesetz wird in Empfehlungen an den Bundesrat münden. Er erachtet es im jetzigen Zeitpunkt daher als verfrüht, das ZWG bereits wieder anzupassen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Kostenlimiten und Darlehensbeträge für Miet- und Eigentumsobjekte zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus wurden für das Berggebiet für jene Wohnbauprojekte erhöht, bei denen die topografische Lage besonders hohe Transportkosten verursacht.</span></p><p><span>In einem Erfahrungsaustausch im Rahmen der Schweizer Wohntage werden das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) sowie das ARE und das SECO am 10. November 2025 aufzeigen, mit welchen Massnahmen der Erstwohnraum in Tourismusgebieten gefördert werden kann.</span></p></span>
  • <p>Bei der Verabschiedung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) beschloss das Parlament, die Umwandlung von altrechtlichen Wohnungen in Zweitwohnungen uneingeschränkt zuzulassen. Unter anderem deshalb ist die Lage auf dem Wohnungsmarkt in den Tourismusregionen teilweise extrem angespannt. Nicht ortsansässige Personen, die in diesen Regionen altrechtliche Wohnungen, die bisher als Hauptwohnsitz genutzt wurden, als Zweitwohnsitz erwerben, tragen dazu bei, dass weniger Wohnraum für die ständige Bevölkerung zur Verfügung steht. Dies führt zur Verdrängung der lokalen Bevölkerung.</p><p>Die kantonalen und kommunalen Behörden können zwar Massnahmen, insbesondere im Bereich der Raumplanung, ergreifen, um die Umwandlung von Hauptwohnsitzen in Zweitwohnsitze zu begrenzen oder den Zugang zu Wohnraum für ständige Bewohnerinnen und Bewohner und Saisonpersonal zu fördern. In der Praxis ist es für die lokalen Behörden aber oft schwierig, solche Massnahmen zu treffen, insbesondere aufgrund des Widerstands von Hausbesitzerinnen und -besitzern und der Immobilienbranche.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><ol><li>Teilt der Bundesrat die Feststellung, dass es in den Tourismusgemeinden zu einer Verdrängung von Personen kommt, die ihre Wohnung ständig bewohnen, durch Personen, die ihre Wohnung als Zweitwohnung nutzen?</li><li>Verfügt der Bundesrat über Daten oder Schätzungen zur Anzahl der Umwandlungen von Erst- in Zweitwohnungen und zu deren Entwicklung seit Inkrafttreten des ZWG?&nbsp;</li><li>Wenn ja, welche Schlüsse lassen sich daraus ziehen, z. B. nach Art der Tourismusgemeinden?</li><li>Wenn nein, gibt es solche Daten auf kantonaler Ebene?</li><li>Ist der Bundesrat angesichts der Schwierigkeiten der lokalen Behörden, die Umwandlung von Hauptwohnsitzen in Zweitwohnsitze zu beschränken, nicht auch der Ansicht, das ZWG sollte überarbeitet werden, um die Möglichkeit der Umwandlung von Hauptwohnsitzen in Zweitwohnsitze zu beschränken und so den Wohnungsmangel zu verringern?</li><li>Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Schwierigkeiten der einheimischen Bevölkerung und des Saisonpersonals bei der Suche nach Wohnraum in Tourismusgebieten zu beheben?</li></ol>
  • Verdrängungseffekt von Personen mit Hauptwohnsitz durch Zweitwohnungsbesitzerinnen und Zweitwohnungsbesitzer aufgrund des Zweitwohnungsgesetzes
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>ad 1/2:</span><strong><span> </span></strong><span>In einem vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in Auftrag gegebenen Monitoringbericht («Monitoring und Analyse des Vollzugs und der Wirkungen des Zweitwohnungsgesetze – Schlussbericht» (</span><a href="http://www.are.admin.ch"><u><span>www.are.admin.ch</span></u></a><span> &gt; Raumentwicklung &amp; Raumplanung &gt; Raumplanungsrecht &gt; Zweitwohnungen &gt; Wirkungen und Monitoring) wird in einer Hochrechnung von rund 3'000 bis 5'000 umgenutzten altrechtlichen Wohnungen in Zweitwohnungsgemeinden ausgegangen (im Zeitraum von 2016-2021, vgl. Kapitel 3.1.3).</span></p><p><span>Im gleichen Zeitraum wurden auch 3'000 bis 5'000 neue Erstwohnungen bewilligt. Diese bedienen aber selten das günstige Preissegment.</span></p><p><span>Es bestehen jedoch keine umfassenden Datengrundlagen zu den Umnutzungen von altrechtlichen Wohnungen. Diese Fragestellung wird zurzeit im Rahmen der zweiten Wirkungsanalyse zum Zweitwohnungsgesetz (ZWG; SR 702) vertieft untersucht. Der Bericht an den Bundesrat soll Ende 2026 vorliegen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>ad 3: Im Monitoringbericht werden in Zweitwohnungs-Hotspot Gemeinden sowohl eine erhöhte Umnutzungsrate als auch eine erhöhte Zahl neuer Erstwohnungen ausgewiesen. In manchen Ortskernen dürfte der Anteil an Erstwohnungen wegen der hohen Nachfrage nach Zweitwohnungen abnehmen. Diese Entwicklung wird insbesondere in Gemeinden mit starken Zweitwohnungsmärkten kritisch beurteilt. In der Regel gehen die günstigen Wohnungen für die einheimische Bevölkerung und für die Arbeitskräfte mit der Umnutzung altrechtlicher Wohnungen verloren. Dies kann zu fehlendem (bezahlbarem) Wohnraum und damit zu Wegzug führen, was auch den Pendlerverkehr begünstigt. Damit nimmt auch das Steuersubstrat ab.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>ad 4: Dem Bundesrat sind keine solchen (kantonalen) Daten bekannt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>ad 5/6: Der Bundesrat ist sich der Problematik der Wohnungsknappheit für Einheimische und Angestellte bewusst. Ein Bericht (</span><a href="http://www.sab.ch"><u><span>www.sab.ch</span></u></a><span> &gt; Dokumente &gt; Publikationen &gt; Lösungsansätze für Angestelltenwohnungen in Tourismusgemeinden) der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete von November 2024 zeigt, dass es auf verschiedenen Ebenen Massnahmen braucht. Die Möglichkeiten </span><span>des </span><span>ZWG sind aber bisher noch nicht ausgeschöpft. Die Kantone sind bereits gemäss geltendem Recht gehalten, bei Bedarf jene Massnahmen zu ergreifen, die nötig sind, um Missbräuche und unerwünschte Entwicklungen zu verhindern, die sich aufgrund einer unbeschränkten Nutzung altrechtlicher Wohnungen zu Zweitwohnzwecken ergeben können (Art. 12 Abs. 1 ZWG). Mögliche Massnahmen sind zudem bereits im geltenden ZWG vorgesehen (Art. 12 Abs. 2 ZWG). Die Wirkungsanalyse zum Zweitwohnungsgesetz wird in Empfehlungen an den Bundesrat münden. Er erachtet es im jetzigen Zeitpunkt daher als verfrüht, das ZWG bereits wieder anzupassen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Kostenlimiten und Darlehensbeträge für Miet- und Eigentumsobjekte zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus wurden für das Berggebiet für jene Wohnbauprojekte erhöht, bei denen die topografische Lage besonders hohe Transportkosten verursacht.</span></p><p><span>In einem Erfahrungsaustausch im Rahmen der Schweizer Wohntage werden das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) sowie das ARE und das SECO am 10. November 2025 aufzeigen, mit welchen Massnahmen der Erstwohnraum in Tourismusgebieten gefördert werden kann.</span></p></span>
    • <p>Bei der Verabschiedung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) beschloss das Parlament, die Umwandlung von altrechtlichen Wohnungen in Zweitwohnungen uneingeschränkt zuzulassen. Unter anderem deshalb ist die Lage auf dem Wohnungsmarkt in den Tourismusregionen teilweise extrem angespannt. Nicht ortsansässige Personen, die in diesen Regionen altrechtliche Wohnungen, die bisher als Hauptwohnsitz genutzt wurden, als Zweitwohnsitz erwerben, tragen dazu bei, dass weniger Wohnraum für die ständige Bevölkerung zur Verfügung steht. Dies führt zur Verdrängung der lokalen Bevölkerung.</p><p>Die kantonalen und kommunalen Behörden können zwar Massnahmen, insbesondere im Bereich der Raumplanung, ergreifen, um die Umwandlung von Hauptwohnsitzen in Zweitwohnsitze zu begrenzen oder den Zugang zu Wohnraum für ständige Bewohnerinnen und Bewohner und Saisonpersonal zu fördern. In der Praxis ist es für die lokalen Behörden aber oft schwierig, solche Massnahmen zu treffen, insbesondere aufgrund des Widerstands von Hausbesitzerinnen und -besitzern und der Immobilienbranche.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><ol><li>Teilt der Bundesrat die Feststellung, dass es in den Tourismusgemeinden zu einer Verdrängung von Personen kommt, die ihre Wohnung ständig bewohnen, durch Personen, die ihre Wohnung als Zweitwohnung nutzen?</li><li>Verfügt der Bundesrat über Daten oder Schätzungen zur Anzahl der Umwandlungen von Erst- in Zweitwohnungen und zu deren Entwicklung seit Inkrafttreten des ZWG?&nbsp;</li><li>Wenn ja, welche Schlüsse lassen sich daraus ziehen, z. B. nach Art der Tourismusgemeinden?</li><li>Wenn nein, gibt es solche Daten auf kantonaler Ebene?</li><li>Ist der Bundesrat angesichts der Schwierigkeiten der lokalen Behörden, die Umwandlung von Hauptwohnsitzen in Zweitwohnsitze zu beschränken, nicht auch der Ansicht, das ZWG sollte überarbeitet werden, um die Möglichkeit der Umwandlung von Hauptwohnsitzen in Zweitwohnsitze zu beschränken und so den Wohnungsmangel zu verringern?</li><li>Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Schwierigkeiten der einheimischen Bevölkerung und des Saisonpersonals bei der Suche nach Wohnraum in Tourismusgebieten zu beheben?</li></ol>
    • Verdrängungseffekt von Personen mit Hauptwohnsitz durch Zweitwohnungsbesitzerinnen und Zweitwohnungsbesitzer aufgrund des Zweitwohnungsgesetzes

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