PFAS und TFA im Trinkwasser. Wie wird das Verursacherprinzip angewendet?

ShortId
25.3205
Id
20253205
Updated
30.06.2025 11:54
Language
de
Title
PFAS und TFA im Trinkwasser. Wie wird das Verursacherprinzip angewendet?
AdditionalIndexing
52;2841;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Pflanzenschutzmittel (PSM) mit Wirkstoffen, welche zu den per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS) gehören, werden wie alle anderen PSM aufgrund ihrer Eigenschaften beurteilt. In der Schweiz sind Trinkwasserfassungen von öffentlichem Interesse von Schutzzonen umgeben, die die dort zulässigen menschlichen Aktivitäten definieren. In der Zone S2 gelten für bestimmte PSM Einschränkungen, wenn die darin enthaltenen Wirkstoffe oder deren Abbauprodukte das Trinkwasser kontaminieren können. Die Anwendung der PSM in der Zone S2 wird nur dann verboten, wenn dies zum Schutz des Grundwassers nötig ist. Bereits heute unterliegen einige PSM mit zu den PFAS zugehörigen Wirkstoffen einem Anwendungsverbot in der Zone S2, wenn sie oder ihre Metaboliten in die Trinkwasserfassung gelangen könnten. Ein möglicher Abbau zu Trifluoracetat (TFA) und somit ein möglicher zusätzlicher Beitrag zu dem im Grundwasser bereits vorhanden TFA aus anderen Quellen wird berücksichtigt, wenn dieser experimentell nachgewiesen worden ist. </span></p><p><span>2. Nur die beiden Wirkstoffe Tritosulfuron und Flufenacet werden nachweislich zu TFA abgebaut. </span><span>TFA gelangt über diverse Quellen ins Grundwasser, zum Beispiel über den Einsatz von PSM auf Ackerland, über den Niederschlag als Folge von Kältemittel-Emissionen</span><span> oder via Industrieabwässer. </span><br><span>In der Europäischen Union (EU) wurde am 31.</span><span>&nbsp;</span><span>Oktober 2024 – nachdem der Antragsteller sein Erneuerungsgesuch für die Genehmigung von Tritosulfuron zurückgezogen hatte – entschieden, diese Genehmigung nicht zu erneuern. Die EU hat Mitte März 2025 auch die Genehmigung von Flufenacet nicht erneuert, weil der Wirkstoff unter anderem die Kriterien für die Einstufung als endokriner Disruptor erfüllt, also Auswirkungen auf das Hormonsystem von Mensch und Tier haben könnte. Zudem konnte vom Antragsteller nicht gezeigt werden, dass der Wirkstoff keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt hat.</span><br><span>Die Schweiz wird diesen zwei Wirkstoffen gestützt auf Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>10 der Pflanzenschutzmittelverordnung (SR</span><span>&nbsp;</span><span>916.161) ihre Genehmigung zur Verwendung als PSM per 1.</span><span>&nbsp;</span><span>Juli 2025 entziehen.</span><span> Die verbleibenden zu den PFAS gehörenden Wirkstoffe werden in den nächsten Jahren insbesondere auch im Hinblick auf die mögliche Bildung von TFA hin überprüft werden. </span></p><p><span>3. Eine Sanierung des Grundwassers ist nicht möglich. Vielmehr sollen die Zuströmbereiche der Trinkwasserfassungen geschützt werden. Gemäss Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>27 Absatz</span><span>&nbsp;</span><span>1 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.20) ist es verboten, in den Zuströmbereichen PSM auszubringen, deren Abbauprodukte im Grundwasser 0,1</span><span>&nbsp;</span><span>Mikrogramm pro Liter übersteigen. Es muss unterschieden werden, ob es sich bei einem PFAS um ein PSM-Abbauprodukt oder um einen Umweltkontaminanten handelt. Je nach Quelle sind die gesetzlichen Anforderungen unterschiedlich. Stammen PFAS-Einträge aus Umweltkontaminationen, so gelten höhere Grenzwerte. Die Kantone sind zuständig für die Bestimmung und die Finanzierung der Zuströmbereiche. Mit der Motion 20.3625 Zanetti Roberto «Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche», die dem Bundesrat am 15.</span><span>&nbsp;</span><span>Juni 2021 überwiesen wurde, wird der Bund 40</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent der Kosten für die Bestimmung der Zuströmbereiche übernehmen, sofern die Arbeiten bis 31.</span><span>&nbsp;</span><span>Dezember 2030 abgeschlossen werden. Des Weiteren ist eine Vorlage zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes in Erarbeitung, womit dem Anliegen der Motion Rechnung getragen wird. Die Vorlage sollte Ende 2025 in die Vernehmlassung gehen. </span><span>&nbsp;</span></p><p><span>Da TFA auch aus anderen Quellen stammt, beispielsweise als Abbauprodukt aus Kältemitteln und Isoliergasen, hat der Bundesrat am 6.</span><span>&nbsp;</span><span>Dezember 2024 eine Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) in die Vernehmlassung gegeben. Die Revision sieht in Angleichung an das EU-Recht neue Einschränkungen vor, unter anderem bezüglich der Anwendung von Perfluorhexansäure (PFHxA) und ihren Vorläuferverbindungen. Künftig wird die Schweiz – ebenfalls in Angleichung an das EU-Recht – weitergehende Beschränkungen prüfen. Ein zusätzlicher Handlungsbedarf wird auch im Rahmen des Berichts in Erfüllung des Postulats 22.4585 Moser «Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien» geprüft. Diese Massnahmen helfen mit, das Grundwasser besser zu schützen. </span></p><p><span>4. Der Bundesrat hat in seinem Bericht zum Postulat 20.4087 Clivaz Christophe «Verunreinigung des Trinkwassers mit Chlorothalonil. Wie reagieren und wie die nötigen Sanierungen finanzieren?» festgehalten, wie mit verunreinigtem Grundwasser, das zur Trinkwasserproduktion eingesetzt wird, umgegangen werden soll. Zuerst müssen alle rasch umsetzbaren Massnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität ergriffen werden, wie z.</span><span>&nbsp;</span><span>B. Mischen mit unbelastetem Wasser, Zukauf von Wasser aus nicht betroffenen Wasserversorgungen oder Ausserbetriebnahme von Fassungen. Falls diese Massnahmen nicht möglich sind oder nicht zum Ziel führen, müssen Wasserversorgungen weiterführende technische Aufbereitungsmassnahmen in Betracht ziehen. Eine Aufbereitung soll aber nur als Ultima Ratio und im Sinne einer Übergangslösung ergriffen werden. Deshalb soll der Fokus zunächst weiterhin auf dem vorsorglichen Grundwasserschutz liegen. Das «Verursacherprinzip» kann in diesen Fällen nicht direkt angewendet werden. Unter anderem, weil bei Spurenstoffen wie PFAS in der Regel nicht mehr alle Verursacher eruiert werden können. Somit sind die Wasserversorgungen verantwortlich für die Übernahme der Kosten für Sanierungsmassnahmen. Zudem gilt das Subsidiaritätsprinzip, womit grundsätzlich die Kantone zuständig sind, um in Härtefällen eine finanzschwache Wasserversorgung zu unterstützen.</span></p><p><span>5. Bezahlt wird die Wasserversorgung von den Wasserkonsumierenden (private Haushalte, Betriebe, Industrie, Gewerbe etc.) mittels Grundgebühren sowie verbrauchsabhängiger Abgaben. Der Bundesrat hat im selben Postulatsbericht Finanzierungsmöglichkeiten geprüft und ist zum Schluss gelangt, dass es keinen Grund gibt, das derzeitige System der Verantwortung und Finanzierung zwischen Wasserversorgungen, Gemeinden, Kantonen und dem Bund zu ändern. </span></p></span>
  • <p>Für gewisse Pflanzenschutzmittel gelten in der Grundwasserschutzzone S2 Anwendungsbeschränkungen, «sofern sie oder ihre biologisch bedeutsamen Metaboliten aufgrund ihrer Mobilität oder ihrer mangelnden Abbaubarkeit in die Trinkwasserfassung gelangen können» (<a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.fedlex.admin.ch%2Feli%2Fcc%2F2010%2F340%2Ffr%23art_68&amp;data=05%7C02%7Cdelphine.klopfenstein%40parl.ch%7Ceb55598f752a4cc05e5608dd65f34683%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638778817728035791%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=cHkHbElyKQ10d3TuIXGyM5HH6vPGHDtleLe5O36j5GY%3D&amp;reserved=0">Art. 68 Abs. 1 PSMV</a>). PFAS sind besonders mobile und stabile Stoffe. Sie sind allgegenwärtig und stellen für die Bevölkerung nachweislich ein Gesundheitsrisiko dar (Krebs, endokrine Störungen). Eines der Hauptabbauprodukte von PFAS ist die Trifluoressigsäure (TFA).&nbsp;</p><p>PFAS werden in grossem Umfang in Pestiziden eingesetzt: Sie sind in mindestens 229 regulär zugelassenen oder parallel importierten Pflanzenschutzmitteln als Wirkstoffe enthalten. Wegen der fehlenden Transparenz bei den Parallelimporten ist nicht bekannt, wie häufig sie als Beistoffe verwendet werden.</p><p>In seiner Antwort auf meine Frage <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Ffr%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20257167&amp;data=05%7C02%7Cdelphine.klopfenstein%40parl.ch%7Ceb55598f752a4cc05e5608dd65f34683%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638778817728055668%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=tY6tFxZnR80i4JxtTLIYjexIcmwPYGccjtDCPPcfjwk%3D&amp;reserved=0">25.7167</a> listet der Bundesrat die Wirkstoffe von PFAS-Pestiziden auf, die für die Verwendung in der Grundwasserschutzzone S2 zugelassen sind.</p><ol><li>Wieso sind die im Jahr 2023 meistverkauften PFAS-Pestizide für die Verwendung in der Grundwasserschutzzone S2 nach wie vor zugelassen, obwohl die PFAS sehr mobil und nahezu nicht abbaubar sind? Wie soll das Grundwasser vor PFAS und TFA geschützt werden, wenn diese Pestizide, die fast 90 Prozent der Verkäufe ausmachen, in dieser Zone noch verwendet werden dürfen?</li><li>2022 wurden an mehreren NAQUA-Messstellen PFAS-Werte gemessen, die die Grenzwerte gemäss dem Gewässerschutzgesetz (0,1 µg/l) um mehr als das Zehnfache überschreiten. Wieso wurden die Genehmigungen der Stoffe, die bei ihrem Abbau TFA bilden können, nicht neu beurteilt?</li><li>Welche Massnahmen sind vorgesehen, um das Grundwasser vor PFAS und TFA zu schützen? Wer ist für deren Umsetzung und Finanzierung zuständig?&nbsp;</li><li>Welche Massnahmen sind vorgesehen, um Grundwasser, das bereits mit PFAS und TFA kontaminiert ist, zu sanieren? Wer ist für die Umsetzung und die Finanzierung zuständig? Kommt das Verursacherprinzip zur Anwendung? Wenn ja, wie? Wenn nein, wieso nicht?</li><li>Welche Finanzierungsmechanismen sind vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Kosten nicht der Allgemeinheit aufgebürdet werden? Ist der Bundesrat bereit, neue Mechanismen zu prüfen? ​</li></ol>
  • PFAS und TFA im Trinkwasser. Wie wird das Verursacherprinzip angewendet?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Pflanzenschutzmittel (PSM) mit Wirkstoffen, welche zu den per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS) gehören, werden wie alle anderen PSM aufgrund ihrer Eigenschaften beurteilt. In der Schweiz sind Trinkwasserfassungen von öffentlichem Interesse von Schutzzonen umgeben, die die dort zulässigen menschlichen Aktivitäten definieren. In der Zone S2 gelten für bestimmte PSM Einschränkungen, wenn die darin enthaltenen Wirkstoffe oder deren Abbauprodukte das Trinkwasser kontaminieren können. Die Anwendung der PSM in der Zone S2 wird nur dann verboten, wenn dies zum Schutz des Grundwassers nötig ist. Bereits heute unterliegen einige PSM mit zu den PFAS zugehörigen Wirkstoffen einem Anwendungsverbot in der Zone S2, wenn sie oder ihre Metaboliten in die Trinkwasserfassung gelangen könnten. Ein möglicher Abbau zu Trifluoracetat (TFA) und somit ein möglicher zusätzlicher Beitrag zu dem im Grundwasser bereits vorhanden TFA aus anderen Quellen wird berücksichtigt, wenn dieser experimentell nachgewiesen worden ist. </span></p><p><span>2. Nur die beiden Wirkstoffe Tritosulfuron und Flufenacet werden nachweislich zu TFA abgebaut. </span><span>TFA gelangt über diverse Quellen ins Grundwasser, zum Beispiel über den Einsatz von PSM auf Ackerland, über den Niederschlag als Folge von Kältemittel-Emissionen</span><span> oder via Industrieabwässer. </span><br><span>In der Europäischen Union (EU) wurde am 31.</span><span>&nbsp;</span><span>Oktober 2024 – nachdem der Antragsteller sein Erneuerungsgesuch für die Genehmigung von Tritosulfuron zurückgezogen hatte – entschieden, diese Genehmigung nicht zu erneuern. Die EU hat Mitte März 2025 auch die Genehmigung von Flufenacet nicht erneuert, weil der Wirkstoff unter anderem die Kriterien für die Einstufung als endokriner Disruptor erfüllt, also Auswirkungen auf das Hormonsystem von Mensch und Tier haben könnte. Zudem konnte vom Antragsteller nicht gezeigt werden, dass der Wirkstoff keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt hat.</span><br><span>Die Schweiz wird diesen zwei Wirkstoffen gestützt auf Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>10 der Pflanzenschutzmittelverordnung (SR</span><span>&nbsp;</span><span>916.161) ihre Genehmigung zur Verwendung als PSM per 1.</span><span>&nbsp;</span><span>Juli 2025 entziehen.</span><span> Die verbleibenden zu den PFAS gehörenden Wirkstoffe werden in den nächsten Jahren insbesondere auch im Hinblick auf die mögliche Bildung von TFA hin überprüft werden. </span></p><p><span>3. Eine Sanierung des Grundwassers ist nicht möglich. Vielmehr sollen die Zuströmbereiche der Trinkwasserfassungen geschützt werden. Gemäss Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>27 Absatz</span><span>&nbsp;</span><span>1 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.20) ist es verboten, in den Zuströmbereichen PSM auszubringen, deren Abbauprodukte im Grundwasser 0,1</span><span>&nbsp;</span><span>Mikrogramm pro Liter übersteigen. Es muss unterschieden werden, ob es sich bei einem PFAS um ein PSM-Abbauprodukt oder um einen Umweltkontaminanten handelt. Je nach Quelle sind die gesetzlichen Anforderungen unterschiedlich. Stammen PFAS-Einträge aus Umweltkontaminationen, so gelten höhere Grenzwerte. Die Kantone sind zuständig für die Bestimmung und die Finanzierung der Zuströmbereiche. Mit der Motion 20.3625 Zanetti Roberto «Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche», die dem Bundesrat am 15.</span><span>&nbsp;</span><span>Juni 2021 überwiesen wurde, wird der Bund 40</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent der Kosten für die Bestimmung der Zuströmbereiche übernehmen, sofern die Arbeiten bis 31.</span><span>&nbsp;</span><span>Dezember 2030 abgeschlossen werden. Des Weiteren ist eine Vorlage zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes in Erarbeitung, womit dem Anliegen der Motion Rechnung getragen wird. Die Vorlage sollte Ende 2025 in die Vernehmlassung gehen. </span><span>&nbsp;</span></p><p><span>Da TFA auch aus anderen Quellen stammt, beispielsweise als Abbauprodukt aus Kältemitteln und Isoliergasen, hat der Bundesrat am 6.</span><span>&nbsp;</span><span>Dezember 2024 eine Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) in die Vernehmlassung gegeben. Die Revision sieht in Angleichung an das EU-Recht neue Einschränkungen vor, unter anderem bezüglich der Anwendung von Perfluorhexansäure (PFHxA) und ihren Vorläuferverbindungen. Künftig wird die Schweiz – ebenfalls in Angleichung an das EU-Recht – weitergehende Beschränkungen prüfen. Ein zusätzlicher Handlungsbedarf wird auch im Rahmen des Berichts in Erfüllung des Postulats 22.4585 Moser «Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien» geprüft. Diese Massnahmen helfen mit, das Grundwasser besser zu schützen. </span></p><p><span>4. Der Bundesrat hat in seinem Bericht zum Postulat 20.4087 Clivaz Christophe «Verunreinigung des Trinkwassers mit Chlorothalonil. Wie reagieren und wie die nötigen Sanierungen finanzieren?» festgehalten, wie mit verunreinigtem Grundwasser, das zur Trinkwasserproduktion eingesetzt wird, umgegangen werden soll. Zuerst müssen alle rasch umsetzbaren Massnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität ergriffen werden, wie z.</span><span>&nbsp;</span><span>B. Mischen mit unbelastetem Wasser, Zukauf von Wasser aus nicht betroffenen Wasserversorgungen oder Ausserbetriebnahme von Fassungen. Falls diese Massnahmen nicht möglich sind oder nicht zum Ziel führen, müssen Wasserversorgungen weiterführende technische Aufbereitungsmassnahmen in Betracht ziehen. Eine Aufbereitung soll aber nur als Ultima Ratio und im Sinne einer Übergangslösung ergriffen werden. Deshalb soll der Fokus zunächst weiterhin auf dem vorsorglichen Grundwasserschutz liegen. Das «Verursacherprinzip» kann in diesen Fällen nicht direkt angewendet werden. Unter anderem, weil bei Spurenstoffen wie PFAS in der Regel nicht mehr alle Verursacher eruiert werden können. Somit sind die Wasserversorgungen verantwortlich für die Übernahme der Kosten für Sanierungsmassnahmen. Zudem gilt das Subsidiaritätsprinzip, womit grundsätzlich die Kantone zuständig sind, um in Härtefällen eine finanzschwache Wasserversorgung zu unterstützen.</span></p><p><span>5. Bezahlt wird die Wasserversorgung von den Wasserkonsumierenden (private Haushalte, Betriebe, Industrie, Gewerbe etc.) mittels Grundgebühren sowie verbrauchsabhängiger Abgaben. Der Bundesrat hat im selben Postulatsbericht Finanzierungsmöglichkeiten geprüft und ist zum Schluss gelangt, dass es keinen Grund gibt, das derzeitige System der Verantwortung und Finanzierung zwischen Wasserversorgungen, Gemeinden, Kantonen und dem Bund zu ändern. </span></p></span>
    • <p>Für gewisse Pflanzenschutzmittel gelten in der Grundwasserschutzzone S2 Anwendungsbeschränkungen, «sofern sie oder ihre biologisch bedeutsamen Metaboliten aufgrund ihrer Mobilität oder ihrer mangelnden Abbaubarkeit in die Trinkwasserfassung gelangen können» (<a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.fedlex.admin.ch%2Feli%2Fcc%2F2010%2F340%2Ffr%23art_68&amp;data=05%7C02%7Cdelphine.klopfenstein%40parl.ch%7Ceb55598f752a4cc05e5608dd65f34683%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638778817728035791%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=cHkHbElyKQ10d3TuIXGyM5HH6vPGHDtleLe5O36j5GY%3D&amp;reserved=0">Art. 68 Abs. 1 PSMV</a>). PFAS sind besonders mobile und stabile Stoffe. Sie sind allgegenwärtig und stellen für die Bevölkerung nachweislich ein Gesundheitsrisiko dar (Krebs, endokrine Störungen). Eines der Hauptabbauprodukte von PFAS ist die Trifluoressigsäure (TFA).&nbsp;</p><p>PFAS werden in grossem Umfang in Pestiziden eingesetzt: Sie sind in mindestens 229 regulär zugelassenen oder parallel importierten Pflanzenschutzmitteln als Wirkstoffe enthalten. Wegen der fehlenden Transparenz bei den Parallelimporten ist nicht bekannt, wie häufig sie als Beistoffe verwendet werden.</p><p>In seiner Antwort auf meine Frage <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Ffr%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20257167&amp;data=05%7C02%7Cdelphine.klopfenstein%40parl.ch%7Ceb55598f752a4cc05e5608dd65f34683%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638778817728055668%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=tY6tFxZnR80i4JxtTLIYjexIcmwPYGccjtDCPPcfjwk%3D&amp;reserved=0">25.7167</a> listet der Bundesrat die Wirkstoffe von PFAS-Pestiziden auf, die für die Verwendung in der Grundwasserschutzzone S2 zugelassen sind.</p><ol><li>Wieso sind die im Jahr 2023 meistverkauften PFAS-Pestizide für die Verwendung in der Grundwasserschutzzone S2 nach wie vor zugelassen, obwohl die PFAS sehr mobil und nahezu nicht abbaubar sind? Wie soll das Grundwasser vor PFAS und TFA geschützt werden, wenn diese Pestizide, die fast 90 Prozent der Verkäufe ausmachen, in dieser Zone noch verwendet werden dürfen?</li><li>2022 wurden an mehreren NAQUA-Messstellen PFAS-Werte gemessen, die die Grenzwerte gemäss dem Gewässerschutzgesetz (0,1 µg/l) um mehr als das Zehnfache überschreiten. Wieso wurden die Genehmigungen der Stoffe, die bei ihrem Abbau TFA bilden können, nicht neu beurteilt?</li><li>Welche Massnahmen sind vorgesehen, um das Grundwasser vor PFAS und TFA zu schützen? Wer ist für deren Umsetzung und Finanzierung zuständig?&nbsp;</li><li>Welche Massnahmen sind vorgesehen, um Grundwasser, das bereits mit PFAS und TFA kontaminiert ist, zu sanieren? Wer ist für die Umsetzung und die Finanzierung zuständig? Kommt das Verursacherprinzip zur Anwendung? Wenn ja, wie? Wenn nein, wieso nicht?</li><li>Welche Finanzierungsmechanismen sind vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Kosten nicht der Allgemeinheit aufgebürdet werden? Ist der Bundesrat bereit, neue Mechanismen zu prüfen? ​</li></ol>
    • PFAS und TFA im Trinkwasser. Wie wird das Verursacherprinzip angewendet?

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