Zuwanderung 2024. Soziale und wirtschaftliche Folgen. Schutzklausel jetzt

ShortId
25.3226
Id
20253226
Updated
21.05.2025 13:45
Language
de
Title
Zuwanderung 2024. Soziale und wirtschaftliche Folgen. Schutzklausel jetzt
AdditionalIndexing
2811;15;2841;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss dem Staatssekretariat für Migration belief sich 2024 die Nettozuwanderung im Bereich der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung auf 83’392 Personen – fast so viele wie die Einwohnerzahl der Stadt St. Gallen. Diese Bevölkerungszunahme verschärft die Überlastung der Infrastruktur und verursacht unter anderem folgenden Mehrbedarf:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>37'905 Wohnungen (Quelle: BFS)</li><li>384 Ärzte (Quelle: FMH)</li><li>350 Spitalbetten (Quelle: BAG)</li><li>2’135&nbsp;&nbsp; Pflegekräfte (Quelle: BAG)</li></ul>
  • <span><p><span>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es in den angesprochenen Bereichen auch herausfordernde Auswirkungen der Zuwanderung gibt. Allerdings erachtet er die Voraussetzung schwerwiegender Probleme im Sinne von Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU (FZA; SR</span><span>&nbsp;</span><span>0.142.112.681), die eine Berufung auf die Schutzklausel erfordern würde, derzeit nicht als gegeben. Darüber hinaus ist der Bundesrat aufgrund dieser Feststellung der Ansicht, dass es unrealistisch ist, dass die EU im Gemischten Ausschuss (GA) geeigneten Abhilfemassnahmen zustimmen würde.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In den Verhandlungen zum Paket CH-EU erzielte die Schweiz in Erfüllung des Verhandlungsmandates des Bundesrates vom 8. März 2024 eine Konkretisierung der Schutzklausel. Der zentrale Mehrwert dieser konkretisieren Schutzklausel liegt darin, dass die Schweiz sich künftig an das Schiedsgericht wenden kann, wenn der GA keinen Entscheid fällt. Sind gemäss dem Schiedsgericht die Voraussetzungen für Schutzmassnahmen gegeben, kann die Schweiz in Zukunft auch ohne Zustimmung der EU geeignete und zeitlich befristete Schutzmassnahmen ergreifen. Im innerstaatlichen Recht werden zudem objektive und messbare Indikatoren und Schwellenwerte festgelegt, gestützt auf welche der Bundesrat in einem konkreten Fall die Auslösung der Schutzklausel prüfen wird.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Der Bundesrat anerkennt, dass die Zuwanderung in die Schweiz und das Bevölkerungswachstum mit Herausforderungen verbunden sein können. Er hat daher bereits zahlreiche Strategien und Massnahmen insbesondere in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Energie, Wohnungsmarkt und Pflege definiert. Am 29. Januar 2025 hat er im Zuge der Ablehnung der Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz (Nachhaltigkeitsinitiative)» ergänzend dazu ein neues Paket von flankierenden Massnahmen bei der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, im Wohnungswesen und im Asylbereich verabschiedet. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat unterstreicht jedoch auch, dass Branchen wie das Gesundheitswesen, die Landwirtschaft, der Tourismus und das Gastgewerbe auf ausländische Fachkräfte angewiesen sind. So hat sich der Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich seit der Pandemie weiter verschärft: Die Zahl der offenen Stellen ist von 11</span><span>&nbsp;</span><span>000 auf</span><span>&nbsp;</span><span>15 913 (Ende 2024) gestiegen. Damit der Bedarf in unserem Gesundheitssystem teilweise gedeckt werden kann, sind rund 30 Prozent der Pflegefachpersonen (bis zu 50</span><span>&nbsp;</span><span>% in Grenzgebieten) Ausländerinnen und Ausländer. </span></p><p><span>Der Bundesrat analysiert laufend die Auswirkungen der Zuwanderung und des Bevölkerungswachstums sowie der Notwendigkeit zusätzlicher Massnahmen. In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats Gössi 23.4171 «Aktualisierter Bericht zur Personenfreizügigkeit und Zuwanderung in die Schweiz» wird er sich auf die Folgen der Zuwanderung in den Bereichen Wohnen, Gesundheit, Verkehr und Energie sowie den möglichen Handlungsbedarf konzentrieren. </span></p><p><span>Die Kantone und Gemeinden ergreifen ebenfalls Massnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich (z.</span><span>&nbsp;</span><span>B. Wohnungswesen, Bildungswesen, Wirtschaft) unter Berücksichtigung der lokalen und räumlichen Eigenheiten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Die Zuwanderung aus Mitgliedstaaten der EU und der EFTA erfolgt hauptsächlich in den Arbeitsmarkt, der durch die Wirtschaftstätigkeit gestützt wird. Sie trägt wesentlich zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz bei. Im Jahr 2024 kamen 71 Prozent der EU/EFTA-Staatsangehörigen für eine Erwerbstätigkeit in die Schweiz. Um den Wohlstand und die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz langfristig zu sichern, müssen auch in Zukunft die für das reibungslose Funktionieren der Wirtschaft benötigten Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. </span></p></span>
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat angesichts dieser Belastungen bereit, den gemischten Ausschuss gemäss Art. 14 Abs. 2 PFZ-Abkommen einzuberufen?</p><p>2. Falls Nein: Ab wann sieht der Bundesrat Handlungsbedarf in den Bereichen Wohnraum, Ärzte, Spitäler, Pflege, Verkehr, Energie?</p><p>3. Wie bewertet der Bundesrat die Nachhaltigkeit der anhaltend hohen Nettozuwanderung?</p>
  • Zuwanderung 2024. Soziale und wirtschaftliche Folgen. Schutzklausel jetzt
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss dem Staatssekretariat für Migration belief sich 2024 die Nettozuwanderung im Bereich der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung auf 83’392 Personen – fast so viele wie die Einwohnerzahl der Stadt St. Gallen. Diese Bevölkerungszunahme verschärft die Überlastung der Infrastruktur und verursacht unter anderem folgenden Mehrbedarf:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>37'905 Wohnungen (Quelle: BFS)</li><li>384 Ärzte (Quelle: FMH)</li><li>350 Spitalbetten (Quelle: BAG)</li><li>2’135&nbsp;&nbsp; Pflegekräfte (Quelle: BAG)</li></ul>
    • <span><p><span>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es in den angesprochenen Bereichen auch herausfordernde Auswirkungen der Zuwanderung gibt. Allerdings erachtet er die Voraussetzung schwerwiegender Probleme im Sinne von Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU (FZA; SR</span><span>&nbsp;</span><span>0.142.112.681), die eine Berufung auf die Schutzklausel erfordern würde, derzeit nicht als gegeben. Darüber hinaus ist der Bundesrat aufgrund dieser Feststellung der Ansicht, dass es unrealistisch ist, dass die EU im Gemischten Ausschuss (GA) geeigneten Abhilfemassnahmen zustimmen würde.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In den Verhandlungen zum Paket CH-EU erzielte die Schweiz in Erfüllung des Verhandlungsmandates des Bundesrates vom 8. März 2024 eine Konkretisierung der Schutzklausel. Der zentrale Mehrwert dieser konkretisieren Schutzklausel liegt darin, dass die Schweiz sich künftig an das Schiedsgericht wenden kann, wenn der GA keinen Entscheid fällt. Sind gemäss dem Schiedsgericht die Voraussetzungen für Schutzmassnahmen gegeben, kann die Schweiz in Zukunft auch ohne Zustimmung der EU geeignete und zeitlich befristete Schutzmassnahmen ergreifen. Im innerstaatlichen Recht werden zudem objektive und messbare Indikatoren und Schwellenwerte festgelegt, gestützt auf welche der Bundesrat in einem konkreten Fall die Auslösung der Schutzklausel prüfen wird.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Der Bundesrat anerkennt, dass die Zuwanderung in die Schweiz und das Bevölkerungswachstum mit Herausforderungen verbunden sein können. Er hat daher bereits zahlreiche Strategien und Massnahmen insbesondere in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Energie, Wohnungsmarkt und Pflege definiert. Am 29. Januar 2025 hat er im Zuge der Ablehnung der Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz (Nachhaltigkeitsinitiative)» ergänzend dazu ein neues Paket von flankierenden Massnahmen bei der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, im Wohnungswesen und im Asylbereich verabschiedet. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat unterstreicht jedoch auch, dass Branchen wie das Gesundheitswesen, die Landwirtschaft, der Tourismus und das Gastgewerbe auf ausländische Fachkräfte angewiesen sind. So hat sich der Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich seit der Pandemie weiter verschärft: Die Zahl der offenen Stellen ist von 11</span><span>&nbsp;</span><span>000 auf</span><span>&nbsp;</span><span>15 913 (Ende 2024) gestiegen. Damit der Bedarf in unserem Gesundheitssystem teilweise gedeckt werden kann, sind rund 30 Prozent der Pflegefachpersonen (bis zu 50</span><span>&nbsp;</span><span>% in Grenzgebieten) Ausländerinnen und Ausländer. </span></p><p><span>Der Bundesrat analysiert laufend die Auswirkungen der Zuwanderung und des Bevölkerungswachstums sowie der Notwendigkeit zusätzlicher Massnahmen. In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats Gössi 23.4171 «Aktualisierter Bericht zur Personenfreizügigkeit und Zuwanderung in die Schweiz» wird er sich auf die Folgen der Zuwanderung in den Bereichen Wohnen, Gesundheit, Verkehr und Energie sowie den möglichen Handlungsbedarf konzentrieren. </span></p><p><span>Die Kantone und Gemeinden ergreifen ebenfalls Massnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich (z.</span><span>&nbsp;</span><span>B. Wohnungswesen, Bildungswesen, Wirtschaft) unter Berücksichtigung der lokalen und räumlichen Eigenheiten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Die Zuwanderung aus Mitgliedstaaten der EU und der EFTA erfolgt hauptsächlich in den Arbeitsmarkt, der durch die Wirtschaftstätigkeit gestützt wird. Sie trägt wesentlich zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz bei. Im Jahr 2024 kamen 71 Prozent der EU/EFTA-Staatsangehörigen für eine Erwerbstätigkeit in die Schweiz. Um den Wohlstand und die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz langfristig zu sichern, müssen auch in Zukunft die für das reibungslose Funktionieren der Wirtschaft benötigten Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. </span></p></span>
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat angesichts dieser Belastungen bereit, den gemischten Ausschuss gemäss Art. 14 Abs. 2 PFZ-Abkommen einzuberufen?</p><p>2. Falls Nein: Ab wann sieht der Bundesrat Handlungsbedarf in den Bereichen Wohnraum, Ärzte, Spitäler, Pflege, Verkehr, Energie?</p><p>3. Wie bewertet der Bundesrat die Nachhaltigkeit der anhaltend hohen Nettozuwanderung?</p>
    • Zuwanderung 2024. Soziale und wirtschaftliche Folgen. Schutzklausel jetzt

Back to List