Entwaffnung der Polizei. Wie bewertet der Bundesrat diese Initiative der Linken?
- ShortId
-
25.3248
- Id
-
20253248
- Updated
-
30.04.2025 14:41
- Language
-
de
- Title
-
Entwaffnung der Polizei. Wie bewertet der Bundesrat diese Initiative der Linken?
- AdditionalIndexing
-
09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Wie in der Interpellation richtig festgehalten, liegt die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in der Kompetenz der Kantone. Im Kanton Waadt ist die Stadtpolizei Lausanne als Gemeindepolizei innerhalb der Stadt Lausanne im Wesentlichen für die öffentliche Sicherheit zuständig (Art. 43 Loi sur les communes des Kanton Waadt, RSV 175.11). Der Bundesrat macht den Kantons- oder Stadtpolizeien keine Vorschriften, was die Bewaffnung oder Ausrüstung ihrer Polizeikorps angeht und kommentiert diese auch nicht. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</span></p><p><span> </span></p><p><span>1. Jüngste Ereignisse im europäischen Umfeld und in der Schweiz verdeutlichen, dass vom gewalttätigen Extremismus und Terrorismus weiterhin eine erhöhte Bedrohung ausgeht. Im internationalen Vergleich ist die Schweiz aber nach wie vor als sehr sicher einzustufen. Die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Das dazu nötige Instrumentarium wird von den zuständigen Behörden laufend überprüft, angepasst und allenfalls erweitert. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2.-3. Die Angehörigen der Polizei sind entsprechend ihrer Funktionen ausgerüstet bzw. bewaffnet. Die Ausrüstung und damit die Bewaffnung richten sich nach den Aufgaben, die sie zu erfüllen haben. Bewaffnete Polizeiangehörige können im Rahmen ihrer originären Aufgaben - wenn erforderlich - bedrohte Personen oder sich selber wirksam schützen oder schwere Straftaten verhindern. Der Waffeneinsatz ist dabei immer das letzte Mittel. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Weiteren äussert sich der Bundesrat aber nur zur Bewaffnung der Polizei auf Bundesebene: Aufgrund ihrer polizeilichen Funktion sind auch Teile der Angestellten von fedpol bewaffnet. Die Bewaffnung steht dabei in direktem Zusammenhang mit den kriminal-, gerichts- oder sicherheitspolizeilichen Aufgaben von fedpol. Dazu gehören unter anderem Hausdurchsuchungen, Spezialeinsätze oder der Schutz von Magistratspersonen. In diesen Funktionen ist die Bewaffnung eine Voraussetzung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. Würden diese Mitarbeitenden entwaffnet, führte dies zu einer erheblichen Einschränkung oder gar Verunmöglichung der Aufgabenwahrnehmung. Interventionen im Zusammenhang mit den kriminal-, gerichts- oder sicherheitspolizeilichen Aufgaben könnten somit nicht mehr oder nur eingeschränkt erfolgen. Das heisst, diese Tätigkeiten, die ohne Waffe nicht wahrgenommen werden können, müssten an kantonale bewaffnete Polizeikräfte übertragen werden.</span></p></span>
- <p>In einer Zeit, in der Gewaltverbrechen und terroristische Bedrohungen zunehmen, ist es von grösster Bedeutung, dass die Strafverfolgungsbehörden immer in der Lage sind, schnell und effektiv auf Bedrohungen zu reagieren, die für die Bevölkerung oder sie selbst tödliche Folgen haben können.<br>Nun wollen einige linksgerichtete Politikerinnen und Politiker, zum Beispiel im Stadtparlament von Lausanne (glücklicherweise ohne dass die Exekutive dem Folge leistet), die Polizei entwaffnen. <br>Trotz einer Petition mit über 28 000 Unterschriften und einer breiten Opposition gegen die Entwaffnung der Polizei haben sich bis heute weder die SP noch die Grünen von dieser Initiative distanziert.<br>Obwohl die Polizei im Wesentlichen in die Zuständigkeit der Kantone fällt, würden wir vom Bundesrat gerne hören, wie er zur Entwaffnung der Polizeikräfte steht.<br>Wir ersuchen den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die innere Sicherheitslage des Landes, insbesondere im Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Gewaltstraftaten und der terroristischen Bedrohungen?</li><li>Wie bewertet der Bundesrat eine mögliche Entwaffnung der Polizei, insbesondere der Bundespolizei?</li><li>Welche Auswirkungen hätte die Entwaffnung der Polizei auf die Fähigkeit der Ordnungskräfte zur Intervention und deren Schnelligkeit und auf die Sicherheit der Bevölkerung, insbesondere in Krisensituationen oder bei ernsthaften Bedrohungen?</li></ol>
- Entwaffnung der Polizei. Wie bewertet der Bundesrat diese Initiative der Linken?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Wie in der Interpellation richtig festgehalten, liegt die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in der Kompetenz der Kantone. Im Kanton Waadt ist die Stadtpolizei Lausanne als Gemeindepolizei innerhalb der Stadt Lausanne im Wesentlichen für die öffentliche Sicherheit zuständig (Art. 43 Loi sur les communes des Kanton Waadt, RSV 175.11). Der Bundesrat macht den Kantons- oder Stadtpolizeien keine Vorschriften, was die Bewaffnung oder Ausrüstung ihrer Polizeikorps angeht und kommentiert diese auch nicht. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</span></p><p><span> </span></p><p><span>1. Jüngste Ereignisse im europäischen Umfeld und in der Schweiz verdeutlichen, dass vom gewalttätigen Extremismus und Terrorismus weiterhin eine erhöhte Bedrohung ausgeht. Im internationalen Vergleich ist die Schweiz aber nach wie vor als sehr sicher einzustufen. Die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Das dazu nötige Instrumentarium wird von den zuständigen Behörden laufend überprüft, angepasst und allenfalls erweitert. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2.-3. Die Angehörigen der Polizei sind entsprechend ihrer Funktionen ausgerüstet bzw. bewaffnet. Die Ausrüstung und damit die Bewaffnung richten sich nach den Aufgaben, die sie zu erfüllen haben. Bewaffnete Polizeiangehörige können im Rahmen ihrer originären Aufgaben - wenn erforderlich - bedrohte Personen oder sich selber wirksam schützen oder schwere Straftaten verhindern. Der Waffeneinsatz ist dabei immer das letzte Mittel. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Weiteren äussert sich der Bundesrat aber nur zur Bewaffnung der Polizei auf Bundesebene: Aufgrund ihrer polizeilichen Funktion sind auch Teile der Angestellten von fedpol bewaffnet. Die Bewaffnung steht dabei in direktem Zusammenhang mit den kriminal-, gerichts- oder sicherheitspolizeilichen Aufgaben von fedpol. Dazu gehören unter anderem Hausdurchsuchungen, Spezialeinsätze oder der Schutz von Magistratspersonen. In diesen Funktionen ist die Bewaffnung eine Voraussetzung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. Würden diese Mitarbeitenden entwaffnet, führte dies zu einer erheblichen Einschränkung oder gar Verunmöglichung der Aufgabenwahrnehmung. Interventionen im Zusammenhang mit den kriminal-, gerichts- oder sicherheitspolizeilichen Aufgaben könnten somit nicht mehr oder nur eingeschränkt erfolgen. Das heisst, diese Tätigkeiten, die ohne Waffe nicht wahrgenommen werden können, müssten an kantonale bewaffnete Polizeikräfte übertragen werden.</span></p></span>
- <p>In einer Zeit, in der Gewaltverbrechen und terroristische Bedrohungen zunehmen, ist es von grösster Bedeutung, dass die Strafverfolgungsbehörden immer in der Lage sind, schnell und effektiv auf Bedrohungen zu reagieren, die für die Bevölkerung oder sie selbst tödliche Folgen haben können.<br>Nun wollen einige linksgerichtete Politikerinnen und Politiker, zum Beispiel im Stadtparlament von Lausanne (glücklicherweise ohne dass die Exekutive dem Folge leistet), die Polizei entwaffnen. <br>Trotz einer Petition mit über 28 000 Unterschriften und einer breiten Opposition gegen die Entwaffnung der Polizei haben sich bis heute weder die SP noch die Grünen von dieser Initiative distanziert.<br>Obwohl die Polizei im Wesentlichen in die Zuständigkeit der Kantone fällt, würden wir vom Bundesrat gerne hören, wie er zur Entwaffnung der Polizeikräfte steht.<br>Wir ersuchen den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die innere Sicherheitslage des Landes, insbesondere im Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Gewaltstraftaten und der terroristischen Bedrohungen?</li><li>Wie bewertet der Bundesrat eine mögliche Entwaffnung der Polizei, insbesondere der Bundespolizei?</li><li>Welche Auswirkungen hätte die Entwaffnung der Polizei auf die Fähigkeit der Ordnungskräfte zur Intervention und deren Schnelligkeit und auf die Sicherheit der Bevölkerung, insbesondere in Krisensituationen oder bei ernsthaften Bedrohungen?</li></ol>
- Entwaffnung der Polizei. Wie bewertet der Bundesrat diese Initiative der Linken?
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