BAG-Sparmassnahmen. Kompetenzverlust zulasten der öffentlichen Gesundheit verhindern

ShortId
25.3329
Id
20253329
Updated
04.06.2025 08:24
Language
de
Title
BAG-Sparmassnahmen. Kompetenzverlust zulasten der öffentlichen Gesundheit verhindern
AdditionalIndexing
04;2841;24;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1.-3. Wie bereits in seiner Antwort auf die Frage Wyss 25.7205 dargelegt, teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die gesundheitliche Chancengleichheit ein wichtiges Thema der öffentlichen Gesundheit darstellt. Dies gilt insbesondere für den Abbau von Zugangshürden zum Gesundheitswesen und die Befähigung sozial benachteiligter Personen zur Nutzung von Gesundheitsangeboten. Aufgrund der angespannten Finanzlage muss das Bundesamt für Gesundheit (BAG) seine Tätigkeiten priorisieren, auf gewisse Aufgaben verzichten und bisher dafür eingesetzten Ressourcen auf andere Aufgaben umverteilen.</span></p><p><span>Dem Bundesrat ist bewusst, dass der Abbau der Sektion gesundheitliche Chancengleichheit zu einem Know-how-Verlust beim BAG führt. Das Amt wird trotz Verzicht auf die von der Sektion geleisteten Grundlagen- und Unterstützungsaufgaben weiterhin darauf achten, dass der gesundheitlichen Chancengleichheit im Rahmen seiner Vollzugsaufgaben Rechnung getragen wird.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Weiter ist festzuhalten, dass gewisse Massnahmen bestehen bleiben. Das BAG wird – gestützt auf den Bundesbeschluss betreffend das Schweizerische Rote Kreuz vom 13. Juni 1951 (SR 513.51) – die Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Roten Kreuz weiterführen. Diese zielt unter anderem darauf ab, Massnahmen im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung von benachteiligten Personen umzusetzen und deren Kompetenz im Umgang mit dem Schweizer Gesundheitssystem zu stärken. Auch die finanzielle Unterstützung der gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Migration getragenen Massnahmen zur Förderung des interkulturellen Dolmetschens wird weitergeführt. Dadurch werden wichtige Angebote, wie z.B. die Plattform migesplus (www.migesplus.ch), welche Zugang zu mehrsprachigen Informationen über Fragen zur Gesundheit und zum Gesundheitsversorgungssystem bietet, oder die Qualitätssicherung im Bereich des Dolmetschens weiter bestehen. Da die Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit eine gemeinsame Aufgabe aller Akteure des Gesundheitssystems ist, wird das BAG wichtige Grundlagendokumente, Checklisten und weitere Arbeitshilfen zum Thema gesundheitliche Chancengleichheit weiterhin auf seiner Internetseite allen Akteuren zugänglich machen.</span></p></span>
  • <p>Die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschlossenen Massnahmen zur Umsetzung von Spar-vorgaben führen zu einem Verlust von Kompetenz, Expertise und Ressourcen in Bereichen, die für die Öffentliche Gesundheit von massgeblicher Bedeutung sind.</p><p>Im Besonderen mit der Schliessung der Sektion «Gesundheitliche Chancengleichheit» fallen essenzielle Funktionen weg, die in Zusammenarbeit mit diversen Institutionen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz aller in der Schweiz lebenden Personen beitragen und unabhängig vom sozialen Status den Zugang zur Gesundheitsversorgung sicherstellen.</p><p>Der Abbau von Zugangshürden zum Gesundheitswesen und die Befähigung sozial benachteiligter Personen zur Nutzung von Gesundheitsangeboten erfordert breite Expertise und koordinierte Lösungen. Unter anderem die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass diese vom BAG wahrgenommene Aufgabe Wirkung erzielt und im Interesse der Öffentlichen Gesundheit ist.</p><p>Somit hat der Leistungsabbau im BAG negative Folgen für die Gesundheitsversorgung in der Schweiz: Er führt zu einer Verschlechterung der Gesundheitskompetenz bestimmter Bevölkerungs-gruppen und resultiert langfristig in höheren Gesundheitskosten.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:<br>1.&nbsp;Wie stellt der Bundesrat sicher, dass im BAG aufgebaute Expertise zur gesundheitlichen Chancengleichheit im Sinne eines Fähigkeitserhalts weiterhin zur Verfügung steht?<br>2.&nbsp;Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Ziele der Strategie Gesundheit 2030 in Bezug auf Chancengleichheit beim Zugang zur Gesundheitsversorgung effektiv umgesetzt werden?<br>3.&nbsp;Wie stellt der Bundesrat sicher, dass künftig nicht mehr vom BAG übernommene Aufgaben durch geeignete Partner oder Institutionen fortgeführt werden?</p>
  • BAG-Sparmassnahmen. Kompetenzverlust zulasten der öffentlichen Gesundheit verhindern
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1.-3. Wie bereits in seiner Antwort auf die Frage Wyss 25.7205 dargelegt, teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die gesundheitliche Chancengleichheit ein wichtiges Thema der öffentlichen Gesundheit darstellt. Dies gilt insbesondere für den Abbau von Zugangshürden zum Gesundheitswesen und die Befähigung sozial benachteiligter Personen zur Nutzung von Gesundheitsangeboten. Aufgrund der angespannten Finanzlage muss das Bundesamt für Gesundheit (BAG) seine Tätigkeiten priorisieren, auf gewisse Aufgaben verzichten und bisher dafür eingesetzten Ressourcen auf andere Aufgaben umverteilen.</span></p><p><span>Dem Bundesrat ist bewusst, dass der Abbau der Sektion gesundheitliche Chancengleichheit zu einem Know-how-Verlust beim BAG führt. Das Amt wird trotz Verzicht auf die von der Sektion geleisteten Grundlagen- und Unterstützungsaufgaben weiterhin darauf achten, dass der gesundheitlichen Chancengleichheit im Rahmen seiner Vollzugsaufgaben Rechnung getragen wird.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Weiter ist festzuhalten, dass gewisse Massnahmen bestehen bleiben. Das BAG wird – gestützt auf den Bundesbeschluss betreffend das Schweizerische Rote Kreuz vom 13. Juni 1951 (SR 513.51) – die Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Roten Kreuz weiterführen. Diese zielt unter anderem darauf ab, Massnahmen im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung von benachteiligten Personen umzusetzen und deren Kompetenz im Umgang mit dem Schweizer Gesundheitssystem zu stärken. Auch die finanzielle Unterstützung der gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Migration getragenen Massnahmen zur Förderung des interkulturellen Dolmetschens wird weitergeführt. Dadurch werden wichtige Angebote, wie z.B. die Plattform migesplus (www.migesplus.ch), welche Zugang zu mehrsprachigen Informationen über Fragen zur Gesundheit und zum Gesundheitsversorgungssystem bietet, oder die Qualitätssicherung im Bereich des Dolmetschens weiter bestehen. Da die Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit eine gemeinsame Aufgabe aller Akteure des Gesundheitssystems ist, wird das BAG wichtige Grundlagendokumente, Checklisten und weitere Arbeitshilfen zum Thema gesundheitliche Chancengleichheit weiterhin auf seiner Internetseite allen Akteuren zugänglich machen.</span></p></span>
    • <p>Die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschlossenen Massnahmen zur Umsetzung von Spar-vorgaben führen zu einem Verlust von Kompetenz, Expertise und Ressourcen in Bereichen, die für die Öffentliche Gesundheit von massgeblicher Bedeutung sind.</p><p>Im Besonderen mit der Schliessung der Sektion «Gesundheitliche Chancengleichheit» fallen essenzielle Funktionen weg, die in Zusammenarbeit mit diversen Institutionen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz aller in der Schweiz lebenden Personen beitragen und unabhängig vom sozialen Status den Zugang zur Gesundheitsversorgung sicherstellen.</p><p>Der Abbau von Zugangshürden zum Gesundheitswesen und die Befähigung sozial benachteiligter Personen zur Nutzung von Gesundheitsangeboten erfordert breite Expertise und koordinierte Lösungen. Unter anderem die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass diese vom BAG wahrgenommene Aufgabe Wirkung erzielt und im Interesse der Öffentlichen Gesundheit ist.</p><p>Somit hat der Leistungsabbau im BAG negative Folgen für die Gesundheitsversorgung in der Schweiz: Er führt zu einer Verschlechterung der Gesundheitskompetenz bestimmter Bevölkerungs-gruppen und resultiert langfristig in höheren Gesundheitskosten.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:<br>1.&nbsp;Wie stellt der Bundesrat sicher, dass im BAG aufgebaute Expertise zur gesundheitlichen Chancengleichheit im Sinne eines Fähigkeitserhalts weiterhin zur Verfügung steht?<br>2.&nbsp;Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Ziele der Strategie Gesundheit 2030 in Bezug auf Chancengleichheit beim Zugang zur Gesundheitsversorgung effektiv umgesetzt werden?<br>3.&nbsp;Wie stellt der Bundesrat sicher, dass künftig nicht mehr vom BAG übernommene Aufgaben durch geeignete Partner oder Institutionen fortgeführt werden?</p>
    • BAG-Sparmassnahmen. Kompetenzverlust zulasten der öffentlichen Gesundheit verhindern

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