Netzebenen-übergreifende LEGs

ShortId
25.3665
Id
20253665
Updated
21.08.2025 16:44
Language
de
Title
Netzebenen-übergreifende LEGs
AdditionalIndexing
66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Lokale Elektrizitätsgemeinschaften ermöglichen die lokale Vermarktung von erneuerbaren Energien und bieten Anreize, den Verbrauch auf die lokale Produktion abzustimmen. Durch die bisherige Einschränkung, dass alle Teilnehmer einer LEG auf der gleichen Netzebene angeschlossen sein müssen, werden aber sinnvolle Projekte verhindert. So zeigt z.B. die Erfahrung aus Österreich, dass die Akzeptanz von Windparks durch die Kombination mit einer LEG erheblich verbessert werden kann. Die lokalen Bürger können Strom direkt vom Windpark beziehen und damit profitieren. Da Windparks und grosse Solaranlagen in der Regel auf Mittelspannung (Netzebene 5) angeschlossen sind, Verbraucher aber auf Niederspannung (Netzebene 7) muss das Gesetz dahingehend angepasst werden, dass auch Netzebenen-übergreifende LEGs möglich sind.&nbsp;<br><br>Art. 19h StromVV sieht bereits vor, dass für LEGs, mehrere Netzebenen benutzt werden können. Produzent und Verbraucher müssen aber beide auf derselben Netzebene liegen - also beide auf Netzebene 5 oder 7. Eine Stromlieferung von Netzebene 5 an einen Verbraucher auf Netzebene 7 ist nicht möglich. Dies soll mit der vorliegenden Motion verändert werden. Wie in der StromVV schon vorgesehen, soll ein geringerer Rabatt auf dem Netznutzungsentgelt angewendet werden, wenn Netzebenen überschritten werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftrag, Art. 17d Abs. 2 Bst. a StromVG wie folgt anzupassen:<br>im gleichen Netzgebiet<s>, auf der gleichen Netzebene</s> und örtlich nahe beieinander am Elektrizitätsnetz angeschlossen sind;</p>
  • Netzebenen-übergreifende LEGs
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Lokale Elektrizitätsgemeinschaften ermöglichen die lokale Vermarktung von erneuerbaren Energien und bieten Anreize, den Verbrauch auf die lokale Produktion abzustimmen. Durch die bisherige Einschränkung, dass alle Teilnehmer einer LEG auf der gleichen Netzebene angeschlossen sein müssen, werden aber sinnvolle Projekte verhindert. So zeigt z.B. die Erfahrung aus Österreich, dass die Akzeptanz von Windparks durch die Kombination mit einer LEG erheblich verbessert werden kann. Die lokalen Bürger können Strom direkt vom Windpark beziehen und damit profitieren. Da Windparks und grosse Solaranlagen in der Regel auf Mittelspannung (Netzebene 5) angeschlossen sind, Verbraucher aber auf Niederspannung (Netzebene 7) muss das Gesetz dahingehend angepasst werden, dass auch Netzebenen-übergreifende LEGs möglich sind.&nbsp;<br><br>Art. 19h StromVV sieht bereits vor, dass für LEGs, mehrere Netzebenen benutzt werden können. Produzent und Verbraucher müssen aber beide auf derselben Netzebene liegen - also beide auf Netzebene 5 oder 7. Eine Stromlieferung von Netzebene 5 an einen Verbraucher auf Netzebene 7 ist nicht möglich. Dies soll mit der vorliegenden Motion verändert werden. Wie in der StromVV schon vorgesehen, soll ein geringerer Rabatt auf dem Netznutzungsentgelt angewendet werden, wenn Netzebenen überschritten werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftrag, Art. 17d Abs. 2 Bst. a StromVG wie folgt anzupassen:<br>im gleichen Netzgebiet<s>, auf der gleichen Netzebene</s> und örtlich nahe beieinander am Elektrizitätsnetz angeschlossen sind;</p>
    • Netzebenen-übergreifende LEGs

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