Potenzial von Schweizer Hülsenfrüchten nutzen!

ShortId
25.3827
Id
20253827
Updated
14.11.2025 02:42
Language
de
Title
Potenzial von Schweizer Hülsenfrüchten nutzen!
AdditionalIndexing
55;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz werden pro Jahr und Person rund 2 Kg Hülsenfrüchte gegessen, die zu 96% importiert werden. Die Nachfrage steigt zwar, wird aber bisher mit Importware gedeckt. Eine verpasste Chance für die Schweizer Landwirtschaft, da Hülsenfrüchte nicht nur gut für eine nachhaltige Ernährung sind, sondern auch agronomisch viel zu bieten haben, weil sie Stickstoff aus der Luft fixieren können. So düngen sie sich selbst auf natürliche Art und liefern zudem noch Nährstoffe für die Folgekultur. In der Schweiz wachsen Hülsenfrüchte auf einer Fläche von 7800 Hektaren und decken bloss vier Prozent der hiesigen Nachfrage, welche auf den Tellern landet. Der Rest wird ohne existierenden Grenzschutz importiert, was zur Folge hat, dass Schweizer Produkte gegenüber der Importware rund doppelt so teuer sind, da die Kostenstruktur in der Schweiz für die Produktion von Hülsenfrüchten höher ist als im Ausland. Gleiches würde auch für Schweizer Fleisch, Getreide und Gemüse während der Anbausaison gelten, diese sind jedoch durch den Grenzschutz und teilweise durch Absatzförderung vor der billigen Konkurrenz geschützt. Die Anbaubereitschaft wäre zwar da, wenn das wirtschaftliche Risiko nicht so gross wäre, meint auch Hans-Georg Kessler, Leiter Ackerkulturen der Biofarm Genossenschaft, die seit rund zehn Jahren den Anbau von Bio-Hülsenfrüchten fördert. Der Einzelkulturbeitrag, der seit 2023 auch für Hülsenfrüchte für Lebensmittel bezahlt wird, reicht nicht aus, um den Anbau auch wirtschaftlich attraktiv zu machen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Um die Selbstversorgung im Bereich der Hülsenfrüchte zu stärken, den Anbau für Schweizer Bäuerinnen und Bauern wirtschaftlich überhaupt zu ermöglichen und das Potenzial im Bereich Nachhaltigkeit des Hülsenfrüchteanbaus auszuschöpfen, braucht es daher Massnahmen, die für Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Produktion sorgen. Denkbar wären höhere Einzelkulturbeiträge oder auch Grenzschutz und Absatzförderung, wie es bei Getreide, Fleisch und Gemüse bereits heute der Fall ist.&nbsp;</p>
  • <p>Das jährliche Angebot an trockenen Hülsenfrüchten (Körnerleguminosen) zur menschlichen Ernährung wie Linsen, Bohnen, Erbsen, Kichererbsen oder Sojabohnen beläuft sich auf rund 12'000&nbsp;Tonnen. Der Inlandanteil am Gesamtangebot erreichte bis 2022 weniger als 2&nbsp;Prozent und stieg 2023 durch die Initiative von Marktakteuren markant auf 20 Prozent an. Allerdings blieb die Absatzentwicklung hinter den Erwartungen der Initianten zurück.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat in Sachen Eiweisspflanzen bereits zu den Vorstössen <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213401"><u>21.3401</u></a>, <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233407"><u>23.3407</u></a> und <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233410"><u>23.3410</u></a> Stellung genommen. Er hat mit der Änderung der Einzelkulturbeitrags­verordnung (SR 910.17) auf Anfang 2023 den Flächenbeitrag von 1000&nbsp;Franken je Hektare auf Körnerleguminosen zur menschlichen Ernährung und gleichzeitig auf alle für den Anbau in der Schweiz relevanten botanischen Gattungen ausgeweitet. Dieser Flächenbeitrag verbessert die Wirtschaftlichkeit und reduziert gleichzeitig das von den Witterungs­bedingungen geprägte Ertragsrisiko.</p><p>&nbsp;</p><p>Für Körnerleguminosen zur menschlichen Ernährung ist der Grenzschutz nach WTO-Recht auf tiefem Niveau plafoniert. Der Handlungsspielraum ist sehr begrenzt. Eine Grenzschutzerhöhung über die in der WTO festgelegten Obergrenze erfordert neue Verhandlungen gemäss den WTO-Regeln und führt zu kompensatorischen Grenzschutzreduktionen in anderen Bereichen.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen setzt sich mit der Schweizer Ernährungsstrategie 2025-2032 u.a. für einen nachhaltigen und ausgewogenen Konsum ein. Zur Förderung von Hülsenfrüchten kann das Bundesamt für Landwirtschaft mit bereits bestehenden Instrumenten Projekte in den Bereichen landwirtschaftliche Forschung, Beratung, Absatzförderung sowie zur Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft unterstützen.</p><p>&nbsp;</p><p>Instrumente zur Stützung der Ackerkulturen für die direkte menschliche Ernährung, einschliesslich Hülsenfrüchte, werden im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik (AP30+) aktuell überprüft. Dabei wird der Bundesrat eine Gesamtsicht über alle agrarpolitischen Instrumente und deren Zusammenhänge sowie die verfügbaren finanziellen Mittel vorlegen. Eine gesonderte Bearbeitung einzelner Kulturen oder Produktionssysteme ist aus Sicht des Bundesrates nicht zielführend und würde die bereits laufenden Arbeiten zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik unnötig verkomplizieren.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, die den Anbau von Schweizer Hülsenfrüchten analog zu Schweizer Fleisch, Getreide und Gemüse wirtschaftlich attraktiver gestalten. Denkbar wären höhere Einzelkulturbeiträge oder auch Grenzschutz und Absatzförderung, wie es bei Getreide, Fleisch und Gemüse bereits heute der Fall ist.</p>
  • Potenzial von Schweizer Hülsenfrüchten nutzen!
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz werden pro Jahr und Person rund 2 Kg Hülsenfrüchte gegessen, die zu 96% importiert werden. Die Nachfrage steigt zwar, wird aber bisher mit Importware gedeckt. Eine verpasste Chance für die Schweizer Landwirtschaft, da Hülsenfrüchte nicht nur gut für eine nachhaltige Ernährung sind, sondern auch agronomisch viel zu bieten haben, weil sie Stickstoff aus der Luft fixieren können. So düngen sie sich selbst auf natürliche Art und liefern zudem noch Nährstoffe für die Folgekultur. In der Schweiz wachsen Hülsenfrüchte auf einer Fläche von 7800 Hektaren und decken bloss vier Prozent der hiesigen Nachfrage, welche auf den Tellern landet. Der Rest wird ohne existierenden Grenzschutz importiert, was zur Folge hat, dass Schweizer Produkte gegenüber der Importware rund doppelt so teuer sind, da die Kostenstruktur in der Schweiz für die Produktion von Hülsenfrüchten höher ist als im Ausland. Gleiches würde auch für Schweizer Fleisch, Getreide und Gemüse während der Anbausaison gelten, diese sind jedoch durch den Grenzschutz und teilweise durch Absatzförderung vor der billigen Konkurrenz geschützt. Die Anbaubereitschaft wäre zwar da, wenn das wirtschaftliche Risiko nicht so gross wäre, meint auch Hans-Georg Kessler, Leiter Ackerkulturen der Biofarm Genossenschaft, die seit rund zehn Jahren den Anbau von Bio-Hülsenfrüchten fördert. Der Einzelkulturbeitrag, der seit 2023 auch für Hülsenfrüchte für Lebensmittel bezahlt wird, reicht nicht aus, um den Anbau auch wirtschaftlich attraktiv zu machen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Um die Selbstversorgung im Bereich der Hülsenfrüchte zu stärken, den Anbau für Schweizer Bäuerinnen und Bauern wirtschaftlich überhaupt zu ermöglichen und das Potenzial im Bereich Nachhaltigkeit des Hülsenfrüchteanbaus auszuschöpfen, braucht es daher Massnahmen, die für Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Produktion sorgen. Denkbar wären höhere Einzelkulturbeiträge oder auch Grenzschutz und Absatzförderung, wie es bei Getreide, Fleisch und Gemüse bereits heute der Fall ist.&nbsp;</p>
    • <p>Das jährliche Angebot an trockenen Hülsenfrüchten (Körnerleguminosen) zur menschlichen Ernährung wie Linsen, Bohnen, Erbsen, Kichererbsen oder Sojabohnen beläuft sich auf rund 12'000&nbsp;Tonnen. Der Inlandanteil am Gesamtangebot erreichte bis 2022 weniger als 2&nbsp;Prozent und stieg 2023 durch die Initiative von Marktakteuren markant auf 20 Prozent an. Allerdings blieb die Absatzentwicklung hinter den Erwartungen der Initianten zurück.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat in Sachen Eiweisspflanzen bereits zu den Vorstössen <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213401"><u>21.3401</u></a>, <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233407"><u>23.3407</u></a> und <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233410"><u>23.3410</u></a> Stellung genommen. Er hat mit der Änderung der Einzelkulturbeitrags­verordnung (SR 910.17) auf Anfang 2023 den Flächenbeitrag von 1000&nbsp;Franken je Hektare auf Körnerleguminosen zur menschlichen Ernährung und gleichzeitig auf alle für den Anbau in der Schweiz relevanten botanischen Gattungen ausgeweitet. Dieser Flächenbeitrag verbessert die Wirtschaftlichkeit und reduziert gleichzeitig das von den Witterungs­bedingungen geprägte Ertragsrisiko.</p><p>&nbsp;</p><p>Für Körnerleguminosen zur menschlichen Ernährung ist der Grenzschutz nach WTO-Recht auf tiefem Niveau plafoniert. Der Handlungsspielraum ist sehr begrenzt. Eine Grenzschutzerhöhung über die in der WTO festgelegten Obergrenze erfordert neue Verhandlungen gemäss den WTO-Regeln und führt zu kompensatorischen Grenzschutzreduktionen in anderen Bereichen.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen setzt sich mit der Schweizer Ernährungsstrategie 2025-2032 u.a. für einen nachhaltigen und ausgewogenen Konsum ein. Zur Förderung von Hülsenfrüchten kann das Bundesamt für Landwirtschaft mit bereits bestehenden Instrumenten Projekte in den Bereichen landwirtschaftliche Forschung, Beratung, Absatzförderung sowie zur Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft unterstützen.</p><p>&nbsp;</p><p>Instrumente zur Stützung der Ackerkulturen für die direkte menschliche Ernährung, einschliesslich Hülsenfrüchte, werden im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik (AP30+) aktuell überprüft. Dabei wird der Bundesrat eine Gesamtsicht über alle agrarpolitischen Instrumente und deren Zusammenhänge sowie die verfügbaren finanziellen Mittel vorlegen. Eine gesonderte Bearbeitung einzelner Kulturen oder Produktionssysteme ist aus Sicht des Bundesrates nicht zielführend und würde die bereits laufenden Arbeiten zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik unnötig verkomplizieren.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, die den Anbau von Schweizer Hülsenfrüchten analog zu Schweizer Fleisch, Getreide und Gemüse wirtschaftlich attraktiver gestalten. Denkbar wären höhere Einzelkulturbeiträge oder auch Grenzschutz und Absatzförderung, wie es bei Getreide, Fleisch und Gemüse bereits heute der Fall ist.</p>
    • Potenzial von Schweizer Hülsenfrüchten nutzen!

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