Prämienverbilligung für EU-Bürger in EU-Länder? Teil 1

ShortId
25.7915
Id
20257915
Updated
08.12.2025 16:10
Language
de
Title
Prämienverbilligung für EU-Bürger in EU-Länder? Teil 1
AdditionalIndexing
2841;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1-3. Die Kantone können Prämienverbilligungen, sogenannte IPV, an in der Schweiz versicherungspflichtige Personen gewähren, die in der EU, in einem EFTA-Staat oder im Vereinigten Königreich wohnen, beispielsweise Grenzgängerinnen und Grenzgänger oder Kurzaufenthalter. Vorausgesetzt, dass diese in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Unter welchen Voraussetzungen Versicherte Anspruch auf IPV haben, liegt im Zuständigkeitsbereich der Kantone und ist kantonal geregelt. Sie wahren dabei den Grundsatz der Gleichbehandlung gemäss Freizügigkeitsabkommen. Der Bund erhält von den Kantonen lediglich aggregierte Daten zur Prämienverbilligung, die keine Rückschlüsse auf die Nationalität der betreffenden Personen zulassen. Es ist – mit eventueller Ausnahme nicht erwerbstätiger Familienangehörigen wie Kindern – davon auszugehen, dass sich diese Personen grundsätzlich einmal in der Schweiz aufgehalten haben, weshalb sie sich in der Schweiz versichern müssen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Des Weiteren gewährt der Bund in der Schweiz versicherungspflichtigen Rentnerinnen und Rentnern, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben und in der EU, einem EFTA-Staat oder im Vereinigten Königreich wohnen, Prämienverbilligungen. Die Verbilligung wird auch ihren in der Schweiz versicherten Familienangehörigen gewährt. </span></p></span>
  • <p><u>Prämienverbilligung:</u><br>1. Ist es richtig, dass auch EU-Bürger Prämienverbilligung in ein EU-Land ausbezahlt erhalten können?<br>2. Falls ja, in welchen Konstellationen trifft das alles zu?<br>3. Können davon auch Angehörige profitieren, die noch nie in der Schweiz waren?<br>4. Erhalten auch EU-Bürger (nicht kaufkraftbereinigte) IPV, die in der Schweiz angemeldet sind und Wohnsitz haben, jedoch jedes Jahr für jeweils 6 Monate im Ausland (z.B. der Heimat) weilen?</p>
  • Prämienverbilligung für EU-Bürger in EU-Länder? Teil 1
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1-3. Die Kantone können Prämienverbilligungen, sogenannte IPV, an in der Schweiz versicherungspflichtige Personen gewähren, die in der EU, in einem EFTA-Staat oder im Vereinigten Königreich wohnen, beispielsweise Grenzgängerinnen und Grenzgänger oder Kurzaufenthalter. Vorausgesetzt, dass diese in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Unter welchen Voraussetzungen Versicherte Anspruch auf IPV haben, liegt im Zuständigkeitsbereich der Kantone und ist kantonal geregelt. Sie wahren dabei den Grundsatz der Gleichbehandlung gemäss Freizügigkeitsabkommen. Der Bund erhält von den Kantonen lediglich aggregierte Daten zur Prämienverbilligung, die keine Rückschlüsse auf die Nationalität der betreffenden Personen zulassen. Es ist – mit eventueller Ausnahme nicht erwerbstätiger Familienangehörigen wie Kindern – davon auszugehen, dass sich diese Personen grundsätzlich einmal in der Schweiz aufgehalten haben, weshalb sie sich in der Schweiz versichern müssen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Des Weiteren gewährt der Bund in der Schweiz versicherungspflichtigen Rentnerinnen und Rentnern, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben und in der EU, einem EFTA-Staat oder im Vereinigten Königreich wohnen, Prämienverbilligungen. Die Verbilligung wird auch ihren in der Schweiz versicherten Familienangehörigen gewährt. </span></p></span>
    • <p><u>Prämienverbilligung:</u><br>1. Ist es richtig, dass auch EU-Bürger Prämienverbilligung in ein EU-Land ausbezahlt erhalten können?<br>2. Falls ja, in welchen Konstellationen trifft das alles zu?<br>3. Können davon auch Angehörige profitieren, die noch nie in der Schweiz waren?<br>4. Erhalten auch EU-Bürger (nicht kaufkraftbereinigte) IPV, die in der Schweiz angemeldet sind und Wohnsitz haben, jedoch jedes Jahr für jeweils 6 Monate im Ausland (z.B. der Heimat) weilen?</p>
    • Prämienverbilligung für EU-Bürger in EU-Länder? Teil 1

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