Streichpraxis «von gleicher Hand»: Folgen für politische Rechte
- ShortId
-
25.7940
- Id
-
20257940
- Updated
-
08.12.2025 15:59
- Language
-
de
- Title
-
Streichpraxis «von gleicher Hand»: Folgen für politische Rechte
- AdditionalIndexing
-
04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat nimmt die Integrität von Unterschriftensammlungen von Volksbegehren ernst. Artikel 61 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1) schreibt vor, dass Stimmberechtigte ihren Namen und ihre Vornamen sowie ihre Unterschrift eigenhändig in die Unterschriftenliste eintragen müssen. Diese Regelung gilt seit dem 1. November 2015. Bereits die bisherige Weisung der Bundeskanzlei und der Kantone an die Gemeinden zur Stimmrechtsbescheinigung wies darauf hin. Viele Gemeinden haben daher schon bis anhin Einträge, die offensichtlich aus gleicher Hand stammen, für ungültig erklärt. Die Praxis ist somit nicht neu, wurde aber nicht von allen Gemeinden gleich gehandhabt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2025 hat die Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden im Rahmen ihrer Vollzugskompetenz die Weisung überarbeitet. Dabei hat sie auch nochmals die besagte Bestimmung in Erinnerung gerufen und die Weisung präzisiert. In der Praxis kann die Unterscheidung, ob es sich um sogenannte «Familienfälle» oder mutmassliche Fälschungen handelt, schwierig sein. Die Kantone sowie die Gemeinden haben denn auch die Präzisierungen unterstützt. Dies mit dem Ziel, dass die Gemeinden bei der Bescheinigung einheitlich und im Sinne der rechtlichen Vorgaben vorgehen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Gestützt auf die bisherigen Erfahrungen der Bundeskanzlei sowie erster Zahlen aus einzelnen Gemeinden geht die Bundeskanzlei davon aus, dass der Anteil an Unterschriften, die von der Bundeskanzlei für ungültig erklärt werden müssen, relativ gering ist. Es gibt keine Hinweise darauf, dass davon Tausende oder gar Zehntausende Unterschriften betroffen sind.</span></p></span>
- <p>Seit Oktober 2025 verlangt die Bundeskanzlei, Einträge auf Unterschriftenbögen «von gleicher Hand» grundsätzlich als ungültig zu streichen. Hat sie den Bundesrat vorgängig über diese Praxisverschärfung und ihre möglichen Folgen für den Schutz der politischen Rechte gemäss Art. 34 BV informiert? </p><p> </p><p>Sieht der Bundesrat kein Problem darin, dass dadurch jährlich Tausende oder gar Zehntausende vormals gültige Unterstützungsbekundungen wegfallen?</p>
- Streichpraxis «von gleicher Hand»: Folgen für politische Rechte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat nimmt die Integrität von Unterschriftensammlungen von Volksbegehren ernst. Artikel 61 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1) schreibt vor, dass Stimmberechtigte ihren Namen und ihre Vornamen sowie ihre Unterschrift eigenhändig in die Unterschriftenliste eintragen müssen. Diese Regelung gilt seit dem 1. November 2015. Bereits die bisherige Weisung der Bundeskanzlei und der Kantone an die Gemeinden zur Stimmrechtsbescheinigung wies darauf hin. Viele Gemeinden haben daher schon bis anhin Einträge, die offensichtlich aus gleicher Hand stammen, für ungültig erklärt. Die Praxis ist somit nicht neu, wurde aber nicht von allen Gemeinden gleich gehandhabt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2025 hat die Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden im Rahmen ihrer Vollzugskompetenz die Weisung überarbeitet. Dabei hat sie auch nochmals die besagte Bestimmung in Erinnerung gerufen und die Weisung präzisiert. In der Praxis kann die Unterscheidung, ob es sich um sogenannte «Familienfälle» oder mutmassliche Fälschungen handelt, schwierig sein. Die Kantone sowie die Gemeinden haben denn auch die Präzisierungen unterstützt. Dies mit dem Ziel, dass die Gemeinden bei der Bescheinigung einheitlich und im Sinne der rechtlichen Vorgaben vorgehen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Gestützt auf die bisherigen Erfahrungen der Bundeskanzlei sowie erster Zahlen aus einzelnen Gemeinden geht die Bundeskanzlei davon aus, dass der Anteil an Unterschriften, die von der Bundeskanzlei für ungültig erklärt werden müssen, relativ gering ist. Es gibt keine Hinweise darauf, dass davon Tausende oder gar Zehntausende Unterschriften betroffen sind.</span></p></span>
- <p>Seit Oktober 2025 verlangt die Bundeskanzlei, Einträge auf Unterschriftenbögen «von gleicher Hand» grundsätzlich als ungültig zu streichen. Hat sie den Bundesrat vorgängig über diese Praxisverschärfung und ihre möglichen Folgen für den Schutz der politischen Rechte gemäss Art. 34 BV informiert? </p><p> </p><p>Sieht der Bundesrat kein Problem darin, dass dadurch jährlich Tausende oder gar Zehntausende vormals gültige Unterstützungsbekundungen wegfallen?</p>
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