Volksinitiative «Keine Bundesasylzentren im Kanton Schwyz – Asylkriminalität stoppen!»

ShortId
25.7941
Id
20257941
Updated
08.12.2025 15:38
Language
de
Title
Volksinitiative «Keine Bundesasylzentren im Kanton Schwyz – Asylkriminalität stoppen!»
AdditionalIndexing
04;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Der Bundesrat nimmt den Entscheid des Kantonsrates Schwyz zur Kenntnis. Es handelt sich um eine kantonale Volksinitiative, deren Umsetzung in die Zuständigkeit des Kantons fällt. Solange der kantonale Prozess nicht abgeschlossen ist und keine entsprechenden Rechtsgrundlagen vorliegen, besteht für den Bund kein unmittelbarer Handlungsbedarf.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das für das Vorhaben zuständige Staatssekretariat für Migration (SEM) wird die Situation zu gegebener Zeit erneut analysieren, insbesondere dann, wenn kantonale Entscheide oder Gesetzesanpassungen Auswirkungen auf die Planung von Bundesasylzentren haben könnten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zugleich erinnert der Bundesrat daran, dass sich die Kantone im Jahr 2014 im Rahmen der Asylkonferenz verpflichtet haben, in sämtlichen Asylregionen geeignete Standorte für Bundesasylzentren zur Verfügung zu stellen. Anlässlich der Asylkonferenz vom 28. November 2025 wurde die Notwendigkeit von ausreichenden und dauerhaft nutzbaren Unterbringungsstrukturen erneut bekräftigt.</span></p></span>
  • <p>Am 22.10.2025 hat der Kantonsrat Schwyz die kantonale Volksinitiative «Keine Bundesasylzentren im Kanton Schwyz – Asylkriminalität stoppen!» gutgeheissen. Was zieht der Bundesrat für Konsequenzen aus diesem demokratischen Entscheid, insbesondere für seine Planung von Bundesasylzentren im Kanton Schwyz?</p>
  • Volksinitiative «Keine Bundesasylzentren im Kanton Schwyz – Asylkriminalität stoppen!»
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Der Bundesrat nimmt den Entscheid des Kantonsrates Schwyz zur Kenntnis. Es handelt sich um eine kantonale Volksinitiative, deren Umsetzung in die Zuständigkeit des Kantons fällt. Solange der kantonale Prozess nicht abgeschlossen ist und keine entsprechenden Rechtsgrundlagen vorliegen, besteht für den Bund kein unmittelbarer Handlungsbedarf.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das für das Vorhaben zuständige Staatssekretariat für Migration (SEM) wird die Situation zu gegebener Zeit erneut analysieren, insbesondere dann, wenn kantonale Entscheide oder Gesetzesanpassungen Auswirkungen auf die Planung von Bundesasylzentren haben könnten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zugleich erinnert der Bundesrat daran, dass sich die Kantone im Jahr 2014 im Rahmen der Asylkonferenz verpflichtet haben, in sämtlichen Asylregionen geeignete Standorte für Bundesasylzentren zur Verfügung zu stellen. Anlässlich der Asylkonferenz vom 28. November 2025 wurde die Notwendigkeit von ausreichenden und dauerhaft nutzbaren Unterbringungsstrukturen erneut bekräftigt.</span></p></span>
    • <p>Am 22.10.2025 hat der Kantonsrat Schwyz die kantonale Volksinitiative «Keine Bundesasylzentren im Kanton Schwyz – Asylkriminalität stoppen!» gutgeheissen. Was zieht der Bundesrat für Konsequenzen aus diesem demokratischen Entscheid, insbesondere für seine Planung von Bundesasylzentren im Kanton Schwyz?</p>
    • Volksinitiative «Keine Bundesasylzentren im Kanton Schwyz – Asylkriminalität stoppen!»

Back to List