Gleiche Bedingungen sicherstellen in der ganzen Schweiz bei der Revision der PAVO
- ShortId
-
25.7948
- Id
-
20257948
- Updated
-
08.12.2025 15:42
- Language
-
de
- Title
-
Gleiche Bedingungen sicherstellen in der ganzen Schweiz bei der Revision der PAVO
- AdditionalIndexing
-
1211;2836
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>In Erfüllung des Postulats 22.4407 «Ein zeitgemässer Handlungsrahmen für die ausserfamiliäre Begleitung von Kindern tut not» von Nationalrat Roduit werden derzeit der Anpassungs- und Regelungsbedarf sowie Vorschläge für eine Revision der seit 1978 geltenden Pflegekinderverordnung, kurz PAVO, geprüft. Die PAVO regelt gemäss ihrer Kompetenzgrundlage in Artikel 316 Absatz 2 ZGB die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern, das heisst von Personen unter 18 Jahren. Im Rahmen dieser laufenden Arbeiten soll die Thematik der sogenannten </span><em><span>care leaver</span></em><span> soweit möglich miteinbezogen und dabei sollen mögliche Verbesserungen von Seiten des Bundes geprüft werden</span><span></span><span>. Wie der Bundesrat bereits in der Antwort auf die Frage 23.7662 «Rechtsgleichheit für Care Leaver» festgehalten hat, ist dabei zu beachten, dass staatliche Unterstützungsleistungen für Heim- und Pflegekinder vorwiegend im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Sozialhilfe erfolgen, für welche die Kantone zuständig sind. Einige Kantone sehen vor, dass solche Unterstützungsleistungen bis zum 25. Altersjahr ausgerichtet werden können.</span></p></span>
- <p>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass bei der Revision der PAVO sowohl für Heimkinder wie auch Kinder in Pflegefamilien unabhängig ihres Wohnsitzes bei Erreichen des 18. Altersjahres in der ganzen Schweiz die gleichen Bedingungen beim Zugang und Bezug von Unterstützung gelten und sie keine strukturellen Nachteile erfahren.</p>
- Gleiche Bedingungen sicherstellen in der ganzen Schweiz bei der Revision der PAVO
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>In Erfüllung des Postulats 22.4407 «Ein zeitgemässer Handlungsrahmen für die ausserfamiliäre Begleitung von Kindern tut not» von Nationalrat Roduit werden derzeit der Anpassungs- und Regelungsbedarf sowie Vorschläge für eine Revision der seit 1978 geltenden Pflegekinderverordnung, kurz PAVO, geprüft. Die PAVO regelt gemäss ihrer Kompetenzgrundlage in Artikel 316 Absatz 2 ZGB die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern, das heisst von Personen unter 18 Jahren. Im Rahmen dieser laufenden Arbeiten soll die Thematik der sogenannten </span><em><span>care leaver</span></em><span> soweit möglich miteinbezogen und dabei sollen mögliche Verbesserungen von Seiten des Bundes geprüft werden</span><span></span><span>. Wie der Bundesrat bereits in der Antwort auf die Frage 23.7662 «Rechtsgleichheit für Care Leaver» festgehalten hat, ist dabei zu beachten, dass staatliche Unterstützungsleistungen für Heim- und Pflegekinder vorwiegend im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Sozialhilfe erfolgen, für welche die Kantone zuständig sind. Einige Kantone sehen vor, dass solche Unterstützungsleistungen bis zum 25. Altersjahr ausgerichtet werden können.</span></p></span>
- <p>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass bei der Revision der PAVO sowohl für Heimkinder wie auch Kinder in Pflegefamilien unabhängig ihres Wohnsitzes bei Erreichen des 18. Altersjahres in der ganzen Schweiz die gleichen Bedingungen beim Zugang und Bezug von Unterstützung gelten und sie keine strukturellen Nachteile erfahren.</p>
- Gleiche Bedingungen sicherstellen in der ganzen Schweiz bei der Revision der PAVO
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