Umgehung neues Tarifsystem
- ShortId
-
25.7964
- Id
-
20257964
- Updated
-
08.12.2025 16:23
- Language
-
de
- Title
-
Umgehung neues Tarifsystem
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat erwartet, dass sich die Ärztinnen und Ärzte – auch im Kontext der Einführung des neuen ambulanten Tarifsystems – an ihre Berufspflichten halten. Sie sind verpflichtet, ihre Leistungen auf das Mass zu beschränken, das im Interesse der Versicherten liegt und für den Behandlungszweck erforderlich ist. Es liegt somit in der Verantwortung der Ärzte und Ärztinnen, dass unnötige Leistungen oder Mehrfach-Konsultationen vermieden werden. Die eigenen Verdienstmöglichkeiten dürfen bei der Wahl der Behandlung nicht ausschlaggebend sein. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Tarife für ambulante ärztliche Leistungen werden von den Tarifpartnern verhandelt. Es sind somit auch die Tarifpartner, die für die medizinisch korrekte Abbildung dieser Leistungen in den Tarifen verantwortlich sind. Die Tarifpartner haben das neue Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC und den Ambulanten Pauschalen gemeinsam entwickelt. Der Bundesrat hat es am 30. April 2025 genehmigt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Aufsicht über die Ärzte und Ärztinnen liegt bei den Kantonen. Verstösse gegen gesetzliche Vorgaben können den Krankenversicherern gemeldet werden, die auch die Vergütung von Leistungen verweigern können. Die Versicherer können zudem gegen fehlbare Leistungserbringer vorgehen, dies entweder mit einer Meldung an den Kanton oder über das kantonale Schiedsgericht, das Sanktionen gegen fehlbare Leistungserbringer aussprechen kann.</span></p></span>
- <p>Die FMCH (Verband Schweizer Chirurgen) schreibt am 5.11.2025: «Besonders gravierend sind laut FMCH die Fehlanreize bei Anästhesieleistungen, die zu mehrfachen Narkosen – etwa bei Kindern – führen können.» Begründet wird dies damit, dass ein kombinierter Eingriff nicht kostendeckend sei.£<br>1. Wie beurteilt der Bundesrat diese Drohung?<br>2. Ist ein solches Verhalten mit den FMH-Standesregeln vereinbar oder kann ein Arzt sanktioniert werden?<br>3. An welche Stellen könnten sich betroffene Patienten wenden?</p>
- Umgehung neues Tarifsystem
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat erwartet, dass sich die Ärztinnen und Ärzte – auch im Kontext der Einführung des neuen ambulanten Tarifsystems – an ihre Berufspflichten halten. Sie sind verpflichtet, ihre Leistungen auf das Mass zu beschränken, das im Interesse der Versicherten liegt und für den Behandlungszweck erforderlich ist. Es liegt somit in der Verantwortung der Ärzte und Ärztinnen, dass unnötige Leistungen oder Mehrfach-Konsultationen vermieden werden. Die eigenen Verdienstmöglichkeiten dürfen bei der Wahl der Behandlung nicht ausschlaggebend sein. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Tarife für ambulante ärztliche Leistungen werden von den Tarifpartnern verhandelt. Es sind somit auch die Tarifpartner, die für die medizinisch korrekte Abbildung dieser Leistungen in den Tarifen verantwortlich sind. Die Tarifpartner haben das neue Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC und den Ambulanten Pauschalen gemeinsam entwickelt. Der Bundesrat hat es am 30. April 2025 genehmigt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Aufsicht über die Ärzte und Ärztinnen liegt bei den Kantonen. Verstösse gegen gesetzliche Vorgaben können den Krankenversicherern gemeldet werden, die auch die Vergütung von Leistungen verweigern können. Die Versicherer können zudem gegen fehlbare Leistungserbringer vorgehen, dies entweder mit einer Meldung an den Kanton oder über das kantonale Schiedsgericht, das Sanktionen gegen fehlbare Leistungserbringer aussprechen kann.</span></p></span>
- <p>Die FMCH (Verband Schweizer Chirurgen) schreibt am 5.11.2025: «Besonders gravierend sind laut FMCH die Fehlanreize bei Anästhesieleistungen, die zu mehrfachen Narkosen – etwa bei Kindern – führen können.» Begründet wird dies damit, dass ein kombinierter Eingriff nicht kostendeckend sei.£<br>1. Wie beurteilt der Bundesrat diese Drohung?<br>2. Ist ein solches Verhalten mit den FMH-Standesregeln vereinbar oder kann ein Arzt sanktioniert werden?<br>3. An welche Stellen könnten sich betroffene Patienten wenden?</p>
- Umgehung neues Tarifsystem
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