Verlustscheine und Freizügigkeit bzw. Daueraufenthaltsrecht
- ShortId
-
25.7973
- Id
-
20257973
- Updated
-
08.12.2025 15:59
- Language
-
de
- Title
-
Verlustscheine und Freizügigkeit bzw. Daueraufenthaltsrecht
- AdditionalIndexing
-
2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Nein, dies ist heute nicht möglich. Bei Arbeitnehmenden mit EU-Staatsangehörigkeit sind ein Entzug des Aufenthaltsrechts und eine Wegweisung nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit möglich. Das Bundesgericht hat 2019 in einem konkreten Fall einer verschuldeten und erwerbstätigen Familie aus der EU entschieden, dass Schulden allein nicht genügen, um eine solche Gefahr darzustellen. Bei Nichterwerbstätigen und selbständig Erwerbstätigen können Schulden hingegen zu einem Entzug des Aufenthaltsrechts und einer Wegweisung führen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Auch mit dem Änderungsprotokoll zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit wird einem erwerbstätigen EU-Bürger bzw. einer erwerbstätigen EU-Bürgerin das Daueraufenthaltsrecht nicht allein aufgrund einer hohen Schuldenlast verweigert werden können, sofern der oder die Betroffene sich während fünf Jahren rechtmässig als erwerbstätige Person in der Schweiz aufgehalten hat. Nichterwerbstätige EU-Bürgerinnen und -Bürger sind vom Daueraufenthaltsrecht ausgenommen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Daueraufenthaltsrecht eines EU-Bürgers bzw. einer EU-Bürgerin kann nicht allein aufgrund von Schulden, sondern nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit, bei Rechtsmissbrauch oder längerer Landesabwesenheit entzogen werden.</span></p></span>
- <p>- Kann ein EU-Bürger mit beispielsweise 200'000 Franken Verlustscheinen, u.a. weil er während vieler Jahre nie Steuern und Krankenkassenprämien bezahlt hat, heute aus der Schweiz weggewiesen werden?<br>- Kann diesem EU-Bürger aufgrund der hohen Schuldenlast das Daueraufenthaltsrecht mit Inkrafttreten des ÄP zum FZA verweigert werden?<br>- Falls ja, unter welchen konkreten Umständen?<br>- Kann einem EU-Bürger, der nach Erhalt des Daueraufenthaltsrechts Schulden anhäuft, dieses wieder entzogen werden?</p>
- Verlustscheine und Freizügigkeit bzw. Daueraufenthaltsrecht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Nein, dies ist heute nicht möglich. Bei Arbeitnehmenden mit EU-Staatsangehörigkeit sind ein Entzug des Aufenthaltsrechts und eine Wegweisung nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit möglich. Das Bundesgericht hat 2019 in einem konkreten Fall einer verschuldeten und erwerbstätigen Familie aus der EU entschieden, dass Schulden allein nicht genügen, um eine solche Gefahr darzustellen. Bei Nichterwerbstätigen und selbständig Erwerbstätigen können Schulden hingegen zu einem Entzug des Aufenthaltsrechts und einer Wegweisung führen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Auch mit dem Änderungsprotokoll zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit wird einem erwerbstätigen EU-Bürger bzw. einer erwerbstätigen EU-Bürgerin das Daueraufenthaltsrecht nicht allein aufgrund einer hohen Schuldenlast verweigert werden können, sofern der oder die Betroffene sich während fünf Jahren rechtmässig als erwerbstätige Person in der Schweiz aufgehalten hat. Nichterwerbstätige EU-Bürgerinnen und -Bürger sind vom Daueraufenthaltsrecht ausgenommen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Daueraufenthaltsrecht eines EU-Bürgers bzw. einer EU-Bürgerin kann nicht allein aufgrund von Schulden, sondern nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit, bei Rechtsmissbrauch oder längerer Landesabwesenheit entzogen werden.</span></p></span>
- <p>- Kann ein EU-Bürger mit beispielsweise 200'000 Franken Verlustscheinen, u.a. weil er während vieler Jahre nie Steuern und Krankenkassenprämien bezahlt hat, heute aus der Schweiz weggewiesen werden?<br>- Kann diesem EU-Bürger aufgrund der hohen Schuldenlast das Daueraufenthaltsrecht mit Inkrafttreten des ÄP zum FZA verweigert werden?<br>- Falls ja, unter welchen konkreten Umständen?<br>- Kann einem EU-Bürger, der nach Erhalt des Daueraufenthaltsrechts Schulden anhäuft, dieses wieder entzogen werden?</p>
- Verlustscheine und Freizügigkeit bzw. Daueraufenthaltsrecht
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