Zukunft der Regionalflughäfen

ShortId
25.8004
Id
20258004
Updated
08.12.2025 15:36
Language
de
Title
Zukunft der Regionalflughäfen
AdditionalIndexing
10;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Mit dem Paket Schweiz-EU werden Bestimmungen zu staatlichen Beihilfen in das Luftverkehrsabkommen aufgenommen. Dazu gehört auch die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung 651/2014, welche die Möglichkeit von Betriebsbeihilfen für Flugplätze mit bis 200'000 Passagieren pro Jahr vorsieht. Mit Ausnahme der Landesflughäfen fallen alle Schweizer Flugplätze, also alle Schweizer Regionalflughäfen unter diesen Schwellenwert. Zusätzlich gelten für Regionalflughäfen bis drei Millionen Passagiere pro Jahr die Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften. Gemäss diesen Leitlinien sind Betriebsbeihilfen für Regionalflughäfen bis mindestens April 2027 erlaubt. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich selbst bei einer Anpassung im April 2027 nichts an der Möglichkeit für staatliche Unterstützung für Schweizer Regionalflughäfen ändern wird. Die Überwachung staatlicher Beihilfen der Schweiz wird einzig durch eine schweizerische Beihilfeüberwachungsbehörde und die zuständigen Schweizer Gerichte erfolgen.&nbsp;</span></p></span>
  • <p>Bedeutet die Übernahme des strengen EU-Beihilferechts, dass Kantone und Gemeinden ihre Regionalflughäfen künftig nicht mehr finanziell unterstützen dürfen (z. B. bei der Sicherheitsinfrastruktur), was deren Existenz gefährden könnte?&nbsp;<br>Und wer entscheidet im Streitfall darüber – Bern oder Brüssel?</p>
  • Zukunft der Regionalflughäfen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Mit dem Paket Schweiz-EU werden Bestimmungen zu staatlichen Beihilfen in das Luftverkehrsabkommen aufgenommen. Dazu gehört auch die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung 651/2014, welche die Möglichkeit von Betriebsbeihilfen für Flugplätze mit bis 200'000 Passagieren pro Jahr vorsieht. Mit Ausnahme der Landesflughäfen fallen alle Schweizer Flugplätze, also alle Schweizer Regionalflughäfen unter diesen Schwellenwert. Zusätzlich gelten für Regionalflughäfen bis drei Millionen Passagiere pro Jahr die Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften. Gemäss diesen Leitlinien sind Betriebsbeihilfen für Regionalflughäfen bis mindestens April 2027 erlaubt. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich selbst bei einer Anpassung im April 2027 nichts an der Möglichkeit für staatliche Unterstützung für Schweizer Regionalflughäfen ändern wird. Die Überwachung staatlicher Beihilfen der Schweiz wird einzig durch eine schweizerische Beihilfeüberwachungsbehörde und die zuständigen Schweizer Gerichte erfolgen.&nbsp;</span></p></span>
    • <p>Bedeutet die Übernahme des strengen EU-Beihilferechts, dass Kantone und Gemeinden ihre Regionalflughäfen künftig nicht mehr finanziell unterstützen dürfen (z. B. bei der Sicherheitsinfrastruktur), was deren Existenz gefährden könnte?&nbsp;<br>Und wer entscheidet im Streitfall darüber – Bern oder Brüssel?</p>
    • Zukunft der Regionalflughäfen

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