Wie verhalten sich die Kosten der Ergänzungsleistungen von EU/EFTA Bürger
- ShortId
-
25.8044
- Id
-
20258044
- Updated
-
08.12.2025 16:32
- Language
-
de
- Title
-
Wie verhalten sich die Kosten der Ergänzungsleistungen von EU/EFTA Bürger
- AdditionalIndexing
-
2811;2836
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Im Dezember 2024 bezogen gemäss Ergänzungsleistungs-Register 27’644 Staatsangehörige von EU-/EFTA-Staaten jährliche Ergänzungsleistungen zur AHV und 14’343 jährliche Ergänzungsleistungen zur IV. Nicht im Register erfasst sind Bezügerinnen und Bezüger, die ausschliesslich eine Vergütung für Krankheits- und Behinderungskosten erhalten. Die Kantone verfügen über die entsprechenden Daten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Die Zahl der Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Staaten, die jährliche Ergänzungsleistungen beziehen, belief sich im Dezember 2022 auf 40’654, im Dezember 2023 auf 41’455 und im Dezember 2024 auf 41’987. Neben neu entstehenden Ansprüchen gibt es auch bestehende Ansprüche, die wegfallen. Der Netto-Anstieg entspricht 2023 801 bzw. 2024 532 Personen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Der Bezug von Ergänzungsleistungen wird statistisch nicht als eigenständiger Wegweisungs-Grund erfasst. Es liegen daher keine Zahlen vor.</span></p></span>
- <p>1. Wie viele EU/EFTA-Bürger waren per Ende 2024 auf Ergänzungsleistungen zur AHV oder zur IV angewiesen (auch nur Krankheits- und Behinderungskosten)?<br>2. Wie viele sind 2023 und 2024 neu dazugekommen?<br>3. Wie viele EU/EFTA-Bürger wurden 2023 und 2024 alleine wegen des Bezugs von Ergänzungsleistungen weggewiesen?<br>Wie viele davon konnten auch vollzogen werden resp. sind nachweislich ausgereist?</p>
- Wie verhalten sich die Kosten der Ergänzungsleistungen von EU/EFTA Bürger
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1. Im Dezember 2024 bezogen gemäss Ergänzungsleistungs-Register 27’644 Staatsangehörige von EU-/EFTA-Staaten jährliche Ergänzungsleistungen zur AHV und 14’343 jährliche Ergänzungsleistungen zur IV. Nicht im Register erfasst sind Bezügerinnen und Bezüger, die ausschliesslich eine Vergütung für Krankheits- und Behinderungskosten erhalten. Die Kantone verfügen über die entsprechenden Daten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Die Zahl der Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Staaten, die jährliche Ergänzungsleistungen beziehen, belief sich im Dezember 2022 auf 40’654, im Dezember 2023 auf 41’455 und im Dezember 2024 auf 41’987. Neben neu entstehenden Ansprüchen gibt es auch bestehende Ansprüche, die wegfallen. Der Netto-Anstieg entspricht 2023 801 bzw. 2024 532 Personen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Der Bezug von Ergänzungsleistungen wird statistisch nicht als eigenständiger Wegweisungs-Grund erfasst. Es liegen daher keine Zahlen vor.</span></p></span>
- <p>1. Wie viele EU/EFTA-Bürger waren per Ende 2024 auf Ergänzungsleistungen zur AHV oder zur IV angewiesen (auch nur Krankheits- und Behinderungskosten)?<br>2. Wie viele sind 2023 und 2024 neu dazugekommen?<br>3. Wie viele EU/EFTA-Bürger wurden 2023 und 2024 alleine wegen des Bezugs von Ergänzungsleistungen weggewiesen?<br>Wie viele davon konnten auch vollzogen werden resp. sind nachweislich ausgereist?</p>
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