Wie viele der beim BLV hängigen Zulassungsgesuche für Pflanzenschutzmittel sind unvollständig?

ShortId
25.8091
Id
20258091
Updated
08.12.2025 16:35
Language
de
Title
Wie viele der beim BLV hängigen Zulassungsgesuche für Pflanzenschutzmittel sind unvollständig?
AdditionalIndexing
55;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Derzeit sind 600 Gesuche auf Zulassung eines neuen Pflanzenschutzmittels oder auf Erweiterung der Zulassung eines bereits zugelassenen Mittels hängig. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Im Durchschnitt sind 70 bis 80 % der Gesuche auf Zulassung eines neuen Pflanzenschutzmittels oder auf Erweiterung der Zulassung eines bereits zugelassenen Mittels unvollständig. In diesen Fällen fordert die Zulassungsstelle Unterlagen nach.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Die Datenanforderungen an die Zulassungsgesuche und die Anforderungen an deren Beurteilung haben in den letzten 25 Jahren immer weiter zugenommen. Dies führt bei den involvierten Bundesstellen zu einem erhöhten Aufwand bei der Beurteilung der Gesuche.</span></p><p><span>Am 1. Dezember 2025 trat die totalrevidierte Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) in Kraft. Mit dieser soll das Zulassungsverfahren optimiert und beschleunigt werden. Neu besteht die Möglichkeit einer vereinfachten Zulassung für in den Nachbarländern der Schweiz bereits geprüfte und zugelassene Mittel.</span><span></span><span></span><span> </span></p></span>
  • <p>In den aktuellen Debatten rund um die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird immer wieder die hohe Anzahl der beim BLV hängigen Gesuche vorgebracht.&nbsp;<br>- Wie viele Gesuche sind effektiv hängig?&nbsp;<br>- Wie viele davon sind hängig, weil sie unvollständig eingereicht wurden?&nbsp;<br>- Wie begründet der Bundesrat diese Zahlen?</p>
  • Wie viele der beim BLV hängigen Zulassungsgesuche für Pflanzenschutzmittel sind unvollständig?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Derzeit sind 600 Gesuche auf Zulassung eines neuen Pflanzenschutzmittels oder auf Erweiterung der Zulassung eines bereits zugelassenen Mittels hängig. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Im Durchschnitt sind 70 bis 80 % der Gesuche auf Zulassung eines neuen Pflanzenschutzmittels oder auf Erweiterung der Zulassung eines bereits zugelassenen Mittels unvollständig. In diesen Fällen fordert die Zulassungsstelle Unterlagen nach.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Die Datenanforderungen an die Zulassungsgesuche und die Anforderungen an deren Beurteilung haben in den letzten 25 Jahren immer weiter zugenommen. Dies führt bei den involvierten Bundesstellen zu einem erhöhten Aufwand bei der Beurteilung der Gesuche.</span></p><p><span>Am 1. Dezember 2025 trat die totalrevidierte Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) in Kraft. Mit dieser soll das Zulassungsverfahren optimiert und beschleunigt werden. Neu besteht die Möglichkeit einer vereinfachten Zulassung für in den Nachbarländern der Schweiz bereits geprüfte und zugelassene Mittel.</span><span></span><span></span><span> </span></p></span>
    • <p>In den aktuellen Debatten rund um die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird immer wieder die hohe Anzahl der beim BLV hängigen Gesuche vorgebracht.&nbsp;<br>- Wie viele Gesuche sind effektiv hängig?&nbsp;<br>- Wie viele davon sind hängig, weil sie unvollständig eingereicht wurden?&nbsp;<br>- Wie begründet der Bundesrat diese Zahlen?</p>
    • Wie viele der beim BLV hängigen Zulassungsgesuche für Pflanzenschutzmittel sind unvollständig?

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