Pflanzenschutzmittel mit PFAS: Wie macht der Bundesrat die Interessensabwägung?

ShortId
25.8140
Id
20258140
Updated
15.12.2025 15:48
Language
de
Title
Pflanzenschutzmittel mit PFAS: Wie macht der Bundesrat die Interessensabwägung?
AdditionalIndexing
2841;52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Neben der Zulassungsstelle sind mehrere Beurteilungsstellen (das Bundesamt für Umwelt BAFU, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, das Bundesamt für Landwirtschaft BLW sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO) an der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels beteiligt. Letztere beurteilen die Gesuche in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen (z. B. Auswirkungen des Pflanzenschutzmittels auf die Umwelt, Konsumentinnen und Konsumenten, Anwenderinnen und Anwender oder dessen Wirksamkeit). Die Zulassungsstelle entscheidet unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Beurteilungsstellen über die Zulassung. Sie und die Beurteilungsstellen stellen somit bei einer Zulassung eines Pflanzenschutzmittels sicher, dass seine Anwendungen hinreichend wirksam sind und keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf Menschen, Tiere und Umwelt haben. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Beurteilungen werden nicht publiziert; seit 2019 können beschwerdeberechtigte Umweltschutzorganisationen aber eine Verfahrensbeteiligung an diesen Zulassungsverfahren beantragen. Sie erhalten in diesem Rahmen Einsicht in die Unterlagen, können Stellung nehmen und gegebenenfalls Beschwerde erheben.</span><span></span><span></span></p></span>
  • <p>Auf meine Frage&nbsp;<a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20257494&amp;data=05%7C02%7Cmarionna.schlatter%40parl.ch%7C5f9550f71ac14195321e08de36242a91%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C639007726149691696%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=3HTCR5NFiApo4J6Ml43HH8kTtK%2B7%2FrO1bEurq9VMnn0%3D&amp;reserved=0">25.7494</a>&nbsp;antwortet der Bundesrat, Pflanzenschutzmittel&nbsp;mit PFAS «werden für sehr spezifische Anwendungen zugelassen, bei denen jeweils der Nutzen und die mit der Anwendung verbundenen Risiken geprüft werden.»<br>Wie und durch wen wird diese Interessensabwägung gemacht und wo werden die Ergebnisse publiziert?</p>
  • Pflanzenschutzmittel mit PFAS: Wie macht der Bundesrat die Interessensabwägung?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Neben der Zulassungsstelle sind mehrere Beurteilungsstellen (das Bundesamt für Umwelt BAFU, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, das Bundesamt für Landwirtschaft BLW sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO) an der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels beteiligt. Letztere beurteilen die Gesuche in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen (z. B. Auswirkungen des Pflanzenschutzmittels auf die Umwelt, Konsumentinnen und Konsumenten, Anwenderinnen und Anwender oder dessen Wirksamkeit). Die Zulassungsstelle entscheidet unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Beurteilungsstellen über die Zulassung. Sie und die Beurteilungsstellen stellen somit bei einer Zulassung eines Pflanzenschutzmittels sicher, dass seine Anwendungen hinreichend wirksam sind und keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf Menschen, Tiere und Umwelt haben. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Beurteilungen werden nicht publiziert; seit 2019 können beschwerdeberechtigte Umweltschutzorganisationen aber eine Verfahrensbeteiligung an diesen Zulassungsverfahren beantragen. Sie erhalten in diesem Rahmen Einsicht in die Unterlagen, können Stellung nehmen und gegebenenfalls Beschwerde erheben.</span><span></span><span></span></p></span>
    • <p>Auf meine Frage&nbsp;<a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20257494&amp;data=05%7C02%7Cmarionna.schlatter%40parl.ch%7C5f9550f71ac14195321e08de36242a91%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C639007726149691696%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=3HTCR5NFiApo4J6Ml43HH8kTtK%2B7%2FrO1bEurq9VMnn0%3D&amp;reserved=0">25.7494</a>&nbsp;antwortet der Bundesrat, Pflanzenschutzmittel&nbsp;mit PFAS «werden für sehr spezifische Anwendungen zugelassen, bei denen jeweils der Nutzen und die mit der Anwendung verbundenen Risiken geprüft werden.»<br>Wie und durch wen wird diese Interessensabwägung gemacht und wo werden die Ergebnisse publiziert?</p>
    • Pflanzenschutzmittel mit PFAS: Wie macht der Bundesrat die Interessensabwägung?

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