Wie werden kantonale und kommunale Kompetenzen geschützt und warum sollen neue übergeordnete internationale Normen nicht dem obligatorischen Referendum unterstehen?

ShortId
25.8190
Id
20258190
Updated
15.12.2025 15:48
Language
de
Title
Wie werden kantonale und kommunale Kompetenzen geschützt und warum sollen neue übergeordnete internationale Normen nicht dem obligatorischen Referendum unterstehen?
AdditionalIndexing
04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Die Abkommen des Pakets Schweiz-EU wahren das Funktionieren der Schweizer Institutionen, die aus dem Föderalismus fliessenden Prinzipien und die Zuständigkeiten der Kantone und der Gemeinden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Das Verhältnis Völkerrecht-Landesrecht (Art. 5 und 190 BV) und das Referendum (Art. 140 und 141 BV) werden von verschiedenen Verfassungsbestimmungen geregelt. Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts zu Konflikten zwischen Völkerrecht und Landesrecht lässt sich nichts zum Referendum ableiten. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts besagt auch nicht, dass das Völkerrecht generell über der BV steht oder Verfassungsrang hat. Sie bezieht sich nur auf die Frage, wie mit einem Widerspruch zwischen Völkerrecht und BV umzugehen ist, wenn sich der Widerspruch nicht durch Auslegung lösen lässt. Diese Konstellation ist jedoch beim Paket Schweiz-EU nicht relevant. Die Verfassung wird durch das Paket nicht tangiert.</span></p></span>
  • <p>1. Kann der Bundesrat garantieren, dass die Rechte und Kompetenzen der Kantone sowie Gemeinden nach dem allfälligen Inkrafttreten der neuen Verträge nicht weiter tangiert oder beschnitten werden als bereits zum Stichdatum?<br>2. Das Bundesgericht hat Völkerrecht, u.a. das Freizügigkeitsabkommen, über das Schweizer Recht inklusive Bundesverfassung gestellt.<br>Weshalb sollten neue Normen, die über allen unseren innerstaatlichen Bestimmungen stehen, nicht dem obligatorischen Referendum unterstellt werden?</p>
  • Wie werden kantonale und kommunale Kompetenzen geschützt und warum sollen neue übergeordnete internationale Normen nicht dem obligatorischen Referendum unterstehen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Die Abkommen des Pakets Schweiz-EU wahren das Funktionieren der Schweizer Institutionen, die aus dem Föderalismus fliessenden Prinzipien und die Zuständigkeiten der Kantone und der Gemeinden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Das Verhältnis Völkerrecht-Landesrecht (Art. 5 und 190 BV) und das Referendum (Art. 140 und 141 BV) werden von verschiedenen Verfassungsbestimmungen geregelt. Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts zu Konflikten zwischen Völkerrecht und Landesrecht lässt sich nichts zum Referendum ableiten. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts besagt auch nicht, dass das Völkerrecht generell über der BV steht oder Verfassungsrang hat. Sie bezieht sich nur auf die Frage, wie mit einem Widerspruch zwischen Völkerrecht und BV umzugehen ist, wenn sich der Widerspruch nicht durch Auslegung lösen lässt. Diese Konstellation ist jedoch beim Paket Schweiz-EU nicht relevant. Die Verfassung wird durch das Paket nicht tangiert.</span></p></span>
    • <p>1. Kann der Bundesrat garantieren, dass die Rechte und Kompetenzen der Kantone sowie Gemeinden nach dem allfälligen Inkrafttreten der neuen Verträge nicht weiter tangiert oder beschnitten werden als bereits zum Stichdatum?<br>2. Das Bundesgericht hat Völkerrecht, u.a. das Freizügigkeitsabkommen, über das Schweizer Recht inklusive Bundesverfassung gestellt.<br>Weshalb sollten neue Normen, die über allen unseren innerstaatlichen Bestimmungen stehen, nicht dem obligatorischen Referendum unterstellt werden?</p>
    • Wie werden kantonale und kommunale Kompetenzen geschützt und warum sollen neue übergeordnete internationale Normen nicht dem obligatorischen Referendum unterstehen?

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