Der ÖV muss auch für jene Personen zugänglich bleiben, die auf Bargeld angewiesen sind.

ShortId
25.8199
Id
20258199
Updated
15.12.2025 16:34
Language
de
Title
Der ÖV muss auch für jene Personen zugänglich bleiben, die auf Bargeld angewiesen sind.
AdditionalIndexing
48;15;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Bereits heute löst die grosse Mehrheit der Reisenden ihr Billett für den öffentlichen Verkehr digital und bargeldlos. Die Branchenorganisation Alliance SwissPass geht davon aus, dass im Jahr 2035 mindestens 90 Prozent der öV-Reisenden ihren Fahrausweis online lösen.</span></p><p><span>Der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass die Transportunternehmen Bargeldzahlungen oder angemessene, kundenfreundliche Alternativen anbieten, welche sowohl anonymes Reisen wie den Kauf ohne Smartphone ermöglichen. </span></p><p><span>Am 2. Dezember 2025 hat die öV-Branche die öV-Prepaidkarte eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Plastikkarte, welche von der Kundschaft mit Bargeld aufgeladen werden kann. Diese Karte kann zum Kauf von Fahrausweisen an allen Verkaufsstellen und (bargeldlosen) Billettautomaten verwendet werden. Das Aufladen der Karte erfolgt an allen Verkaufsstellen der teilnehmenden Transportunternehmen in der ganzen Schweiz oder online. Wie das Verkaufsnetz mittelfristig aussieht, entscheidet die Branche im Anschluss an einen einjährigen Pilotversuch. </span></p><p><span>Der Zugang aller Personen zum öffentlichen Verkehr ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Er erachtet die mit Bargeld aufladbaren Prepaidkarten als taugliche, finanziell tragbare und sichere Alternative zur Bargeldzahlung an Billettautomaten oder beim Fahrpersonal.</span></p></span>
  • <p>Die Abschaffung der Möglichkeit im ÖV mit Bargeld zu zahlen, benachteiligt Bevölkerungsgruppen, welche zwingend auf Bargeld angewiesen sind. Betroffen sind insbesondere ältere Menschen ohne Smartphone oder Bankkarte, Jugendliche, Personen mit Behinderungen, Menschen ohne Bankkonto und Touristen.&nbsp;<br>Wie rechtfertigt der Bundesrat die Abschaffung der Bargeldzahlung, obwohl dadurch betroffene Personengruppen ausgeschlossen werden?</p>
  • Der ÖV muss auch für jene Personen zugänglich bleiben, die auf Bargeld angewiesen sind.
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Bereits heute löst die grosse Mehrheit der Reisenden ihr Billett für den öffentlichen Verkehr digital und bargeldlos. Die Branchenorganisation Alliance SwissPass geht davon aus, dass im Jahr 2035 mindestens 90 Prozent der öV-Reisenden ihren Fahrausweis online lösen.</span></p><p><span>Der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass die Transportunternehmen Bargeldzahlungen oder angemessene, kundenfreundliche Alternativen anbieten, welche sowohl anonymes Reisen wie den Kauf ohne Smartphone ermöglichen. </span></p><p><span>Am 2. Dezember 2025 hat die öV-Branche die öV-Prepaidkarte eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Plastikkarte, welche von der Kundschaft mit Bargeld aufgeladen werden kann. Diese Karte kann zum Kauf von Fahrausweisen an allen Verkaufsstellen und (bargeldlosen) Billettautomaten verwendet werden. Das Aufladen der Karte erfolgt an allen Verkaufsstellen der teilnehmenden Transportunternehmen in der ganzen Schweiz oder online. Wie das Verkaufsnetz mittelfristig aussieht, entscheidet die Branche im Anschluss an einen einjährigen Pilotversuch. </span></p><p><span>Der Zugang aller Personen zum öffentlichen Verkehr ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Er erachtet die mit Bargeld aufladbaren Prepaidkarten als taugliche, finanziell tragbare und sichere Alternative zur Bargeldzahlung an Billettautomaten oder beim Fahrpersonal.</span></p></span>
    • <p>Die Abschaffung der Möglichkeit im ÖV mit Bargeld zu zahlen, benachteiligt Bevölkerungsgruppen, welche zwingend auf Bargeld angewiesen sind. Betroffen sind insbesondere ältere Menschen ohne Smartphone oder Bankkarte, Jugendliche, Personen mit Behinderungen, Menschen ohne Bankkonto und Touristen.&nbsp;<br>Wie rechtfertigt der Bundesrat die Abschaffung der Bargeldzahlung, obwohl dadurch betroffene Personengruppen ausgeschlossen werden?</p>
    • Der ÖV muss auch für jene Personen zugänglich bleiben, die auf Bargeld angewiesen sind.

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