Fehlende rechtliche Grundlage für Grundrechtseinschränkungen
- ShortId
-
25.8204
- Id
-
20258204
- Updated
-
15.12.2025 16:01
- Language
-
de
- Title
-
Fehlende rechtliche Grundlage für Grundrechtseinschränkungen
- AdditionalIndexing
-
1236;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Die GPK-N kam in ihrem Bericht vom 30. Juni 2023 zum Ergebnis, dass die verfassungsrechtlichen Anforderungen in Anbetracht der aussergewöhnlichen Lage während der Covid-19-Pandemie in angemessener Weise geprüft wurden.</span></p><p><span>Während der Covid-19 Pandemie mutierte SARS-CoV-2 zu verschiedenen Varianten (alpha bis Omikron). Verschiedene wissenschaftliche Studien zeigen auf, dass die Impfung nicht nur vor einem schweren Verlauf der Erkrankung schützt, sondern auch die Übertragung von Mensch zu Mensch, und somit die Weiterverbreitung reduziert. </span></p><p><span>Das Zusammenspiel der hochansteckenden Virusvarianten Delta und Omikron Ende 2021 stellte ein erhebliches Risiko für eine Überlastung des Gesundheitssystems dar und bedeutete somit eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit. Die ergriffenen Massnahmen waren deshalb insgesamt durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt, indem sie dazu beitrugen, eine Überforderung der medizinischen Versorgung zu vermeiden.</span></p></span>
- <p>Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission des NR vom 30. Juni 2023 hält unter Abschnitt 5.2.2 fest: „Gemäss Artikel 36 Absatz 2 BV müssen Grundrechtseinschränkungen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein“.<br>- Sind BAG/Bundesrat immer noch der Meinung, dass die modRNA-Impfungen gegen eine Ansteckung und eine Weiterverbreitung geschützt haben?<br>- Wenn Nein, wie beurteilt der Bundesrat heute die Einschränkungen der Grundrechte Ende 2021?</p>
- Fehlende rechtliche Grundlage für Grundrechtseinschränkungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Die GPK-N kam in ihrem Bericht vom 30. Juni 2023 zum Ergebnis, dass die verfassungsrechtlichen Anforderungen in Anbetracht der aussergewöhnlichen Lage während der Covid-19-Pandemie in angemessener Weise geprüft wurden.</span></p><p><span>Während der Covid-19 Pandemie mutierte SARS-CoV-2 zu verschiedenen Varianten (alpha bis Omikron). Verschiedene wissenschaftliche Studien zeigen auf, dass die Impfung nicht nur vor einem schweren Verlauf der Erkrankung schützt, sondern auch die Übertragung von Mensch zu Mensch, und somit die Weiterverbreitung reduziert. </span></p><p><span>Das Zusammenspiel der hochansteckenden Virusvarianten Delta und Omikron Ende 2021 stellte ein erhebliches Risiko für eine Überlastung des Gesundheitssystems dar und bedeutete somit eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit. Die ergriffenen Massnahmen waren deshalb insgesamt durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt, indem sie dazu beitrugen, eine Überforderung der medizinischen Versorgung zu vermeiden.</span></p></span>
- <p>Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission des NR vom 30. Juni 2023 hält unter Abschnitt 5.2.2 fest: „Gemäss Artikel 36 Absatz 2 BV müssen Grundrechtseinschränkungen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein“.<br>- Sind BAG/Bundesrat immer noch der Meinung, dass die modRNA-Impfungen gegen eine Ansteckung und eine Weiterverbreitung geschützt haben?<br>- Wenn Nein, wie beurteilt der Bundesrat heute die Einschränkungen der Grundrechte Ende 2021?</p>
- Fehlende rechtliche Grundlage für Grundrechtseinschränkungen
Back to List