EU-/CH-Gesundheitsabkommen: Mitgestaltungsrechte der Schweiz

ShortId
25.8231
Id
20258231
Updated
15.12.2025 16:09
Language
de
Title
EU-/CH-Gesundheitsabkommen: Mitgestaltungsrechte der Schweiz
AdditionalIndexing
10;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Die institutionellen Elemente des Pakets Schweiz-EU, darunter auch die dynamische Rechtsübernahme inkl. Teilnahme am </span><em><span>Decision Shaping</span></em><span>, werden im Gesundheitsabkommen analog Anwendung finden. Damit sollen das ordnungsgemässe Funktionieren des Abkommens und eine reibungslose Zusammenarbeit gewährleistet werden. Die Schweiz wird im Rahmen des </span><em><span>Decision Shaping </span></em><span>bei Rechtsetzungsarbeiten zu EU-Rechtsakten, die im Geltungsbereich des Gesundheitsabkommens liegen und die in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission fallen, mitwirken können.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Schweiz übernimmt mit dem Gesundheitsabkommen nur Rechtsakte, die in den eng auf Gesundheitssicherheit beschränkten Geltungsbereich des Gesundheitsabkommens fallen. Konkret handelt es sich um zwei EU-Verordnungen: Verordnung 2022/2371 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und Verordnung 851/2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Das Gesundheitsabkommen ermöglicht der Schweiz damit umfassenden Zugang zu den relevanten Gesundheitssicherheitsmechanismen der EU und des ECDC. Es erhöht die Frühwarn- und Reaktionsfähigkeit der Schweizer Behörden im Fall von Epidemien und führt zu einem besseren Schutz der Schweizer Bevölkerung. </span></p></span>
  • <p>- Hat die Schweiz beim geplanten Gesundheitsabkommen ein Mitbestimmungsrecht für die Ausgestaltung neuer Rechtsakte der EU, welche im Rahmen der Integrationsmethode dann zu übernehmen wären?<br>- Falls nein, mit welcher Begründung nicht?<br>- Falls ja, in welchen konkrekten Bereichen und in welchen Bereichen nicht (bitte auch hier um genaue Begründung)?</p>
  • EU-/CH-Gesundheitsabkommen: Mitgestaltungsrechte der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Die institutionellen Elemente des Pakets Schweiz-EU, darunter auch die dynamische Rechtsübernahme inkl. Teilnahme am </span><em><span>Decision Shaping</span></em><span>, werden im Gesundheitsabkommen analog Anwendung finden. Damit sollen das ordnungsgemässe Funktionieren des Abkommens und eine reibungslose Zusammenarbeit gewährleistet werden. Die Schweiz wird im Rahmen des </span><em><span>Decision Shaping </span></em><span>bei Rechtsetzungsarbeiten zu EU-Rechtsakten, die im Geltungsbereich des Gesundheitsabkommens liegen und die in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission fallen, mitwirken können.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Schweiz übernimmt mit dem Gesundheitsabkommen nur Rechtsakte, die in den eng auf Gesundheitssicherheit beschränkten Geltungsbereich des Gesundheitsabkommens fallen. Konkret handelt es sich um zwei EU-Verordnungen: Verordnung 2022/2371 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und Verordnung 851/2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Das Gesundheitsabkommen ermöglicht der Schweiz damit umfassenden Zugang zu den relevanten Gesundheitssicherheitsmechanismen der EU und des ECDC. Es erhöht die Frühwarn- und Reaktionsfähigkeit der Schweizer Behörden im Fall von Epidemien und führt zu einem besseren Schutz der Schweizer Bevölkerung. </span></p></span>
    • <p>- Hat die Schweiz beim geplanten Gesundheitsabkommen ein Mitbestimmungsrecht für die Ausgestaltung neuer Rechtsakte der EU, welche im Rahmen der Integrationsmethode dann zu übernehmen wären?<br>- Falls nein, mit welcher Begründung nicht?<br>- Falls ja, in welchen konkrekten Bereichen und in welchen Bereichen nicht (bitte auch hier um genaue Begründung)?</p>
    • EU-/CH-Gesundheitsabkommen: Mitgestaltungsrechte der Schweiz

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