Neue AHV-Beitragspflicht für Kranken- und Unfalltaggelder im Rahmen der Reform AHV2030

ShortId
25.8249
Id
20258249
Updated
15.12.2025 16:12
Language
de
Title
Neue AHV-Beitragspflicht für Kranken- und Unfalltaggelder im Rahmen der Reform AHV2030
AdditionalIndexing
2836;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Der Bundesrat will Kranken- und Unfalltaggelder, die während eines Arbeitsverhältnisses bezahlt werden, dem beitragspflichtigen Lohn gleichstellen. Dies bedeutet, dass die Arbeitgeber für ihre kranken oder verunfallten Arbeitnehmenden auch auf allfälligen Versicherungsleistungen, die anstelle des Lohns bezahlt werden, Beiträge abrechnen müssen. Versicherungsleistungen, die z.B. gestützt auf sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen nach Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlt werden, sind davon nicht betroffen.</span></p></span>
  • <p>Gemäss den vom Bundesrat am 26.11.25 präsentierten Leitlinien zur AHV-Reform 2030 sollen neu Kranken- und Unfalltaggelder nicht mehr von der Beitragspflicht der AHV befreit sein.<br>- Auf welchen Beträgen sollen die AHV-Beiträge konkret abgezogen werden?<br>- In welcher Höhe liegen sie und wer bezahlt sie konkret?<br>- Wie soll diese Pflicht bei Kranken- und Unfalltaggeldlösungen gehandhabt werden, die sozialpartnerschaftlich ausgehandelt wurden (z.B. in LGAV)?</p>
  • Neue AHV-Beitragspflicht für Kranken- und Unfalltaggelder im Rahmen der Reform AHV2030
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Der Bundesrat will Kranken- und Unfalltaggelder, die während eines Arbeitsverhältnisses bezahlt werden, dem beitragspflichtigen Lohn gleichstellen. Dies bedeutet, dass die Arbeitgeber für ihre kranken oder verunfallten Arbeitnehmenden auch auf allfälligen Versicherungsleistungen, die anstelle des Lohns bezahlt werden, Beiträge abrechnen müssen. Versicherungsleistungen, die z.B. gestützt auf sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen nach Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlt werden, sind davon nicht betroffen.</span></p></span>
    • <p>Gemäss den vom Bundesrat am 26.11.25 präsentierten Leitlinien zur AHV-Reform 2030 sollen neu Kranken- und Unfalltaggelder nicht mehr von der Beitragspflicht der AHV befreit sein.<br>- Auf welchen Beträgen sollen die AHV-Beiträge konkret abgezogen werden?<br>- In welcher Höhe liegen sie und wer bezahlt sie konkret?<br>- Wie soll diese Pflicht bei Kranken- und Unfalltaggeldlösungen gehandhabt werden, die sozialpartnerschaftlich ausgehandelt wurden (z.B. in LGAV)?</p>
    • Neue AHV-Beitragspflicht für Kranken- und Unfalltaggelder im Rahmen der Reform AHV2030

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