Rev. EpG: Fragwürdige Entscheidungskonzentration beim BAG

ShortId
25.8251
Id
20258251
Updated
15.12.2025 16:12
Language
de
Title
Rev. EpG: Fragwürdige Entscheidungskonzentration beim BAG
AdditionalIndexing
2841;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Im Nachgang zur Covid-19-Pandemie und im Rahmen der Beantwortung der Postulate 20.3280 Michel und 20.3542 De Quattro hat der Bundesrat am 23. November 2022 entschieden, die Wissenschaft über Ad hoc-Gremien in Krisen einzubeziehen und entsprechende Prozesse zu definieren. Die Bundeskanzlei koordiniert in einer Krise den Einbezug wissenschaftlicher Expertinnen und Experten zur Beratung der Landesregierung. In der Folge hat der Bundesrat den Einbezug der Wissenschaft «fachübergreifend» in der Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) geregelt. </span></p><p><span>Setzt der Bundesrat eine überdepartementale Krisenorganisation ein, wird geprüft, ob der Einbezug eines wissenschaftlichen Ad-Hoc-Beratungsgremiums sinnvoll ist. Die Zusammensetzung eines solchen Beratungsgremiums muss nach den Vorgaben des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes ausgewogen sein und die Interessen der verschiedenen Gesellschaftsgruppen berücksichtigen.</span></p></span>
  • <p>Laut Bericht der Grundlagenstudie von Interface vom 20.4.2022 (S. 59, 2. Abs.), sollte der Bundesrat die Zuordnung der Science Task Force prüfen, da die Zuordnung zum BAG dazu führte, dass Vertreter fehlten, welche die gesamtheitlichen Auswirkungen von Massnahmen beurteilen konnten.&nbsp;<br>- Weshalb fehlt im revEpG eine neue Ausrichtung der Science Task Force?<br>- Wie kann sichergestellt werden, dass die Auswirkungen von Massnahmen auf Wirtschaft und Gesellschaft durch unabhängige Gremien beurteilt werden?</p>
  • Rev. EpG: Fragwürdige Entscheidungskonzentration beim BAG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Im Nachgang zur Covid-19-Pandemie und im Rahmen der Beantwortung der Postulate 20.3280 Michel und 20.3542 De Quattro hat der Bundesrat am 23. November 2022 entschieden, die Wissenschaft über Ad hoc-Gremien in Krisen einzubeziehen und entsprechende Prozesse zu definieren. Die Bundeskanzlei koordiniert in einer Krise den Einbezug wissenschaftlicher Expertinnen und Experten zur Beratung der Landesregierung. In der Folge hat der Bundesrat den Einbezug der Wissenschaft «fachübergreifend» in der Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) geregelt. </span></p><p><span>Setzt der Bundesrat eine überdepartementale Krisenorganisation ein, wird geprüft, ob der Einbezug eines wissenschaftlichen Ad-Hoc-Beratungsgremiums sinnvoll ist. Die Zusammensetzung eines solchen Beratungsgremiums muss nach den Vorgaben des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes ausgewogen sein und die Interessen der verschiedenen Gesellschaftsgruppen berücksichtigen.</span></p></span>
    • <p>Laut Bericht der Grundlagenstudie von Interface vom 20.4.2022 (S. 59, 2. Abs.), sollte der Bundesrat die Zuordnung der Science Task Force prüfen, da die Zuordnung zum BAG dazu führte, dass Vertreter fehlten, welche die gesamtheitlichen Auswirkungen von Massnahmen beurteilen konnten.&nbsp;<br>- Weshalb fehlt im revEpG eine neue Ausrichtung der Science Task Force?<br>- Wie kann sichergestellt werden, dass die Auswirkungen von Massnahmen auf Wirtschaft und Gesellschaft durch unabhängige Gremien beurteilt werden?</p>
    • Rev. EpG: Fragwürdige Entscheidungskonzentration beim BAG

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