Ungleiche Verteilung der Gesundheitskosten in Zusatzversicherungen

ShortId
25.8253
Id
20258253
Updated
15.12.2025 16:18
Language
de
Title
Ungleiche Verteilung der Gesundheitskosten in Zusatzversicherungen
AdditionalIndexing
2841;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Die Zusatzversicherungen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind privatrechtlich geregelt und unterliegen weitestgehend der Vertragsfreiheit.</span></p><p><span>Die Tarife in diesem Bereich werden von den Versicherungsgesellschaften ausgestaltet und unterliegen der Genehmigungspflicht durch die FINMA gemäss Artikel 38 des Versicherungsaufsichtsgesetzes.</span><span> </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die FINMA genehmigt die Tarife, wenn sich die vorgesehenen Prämien in einem Rahmen halten, der einerseits die Solvenz der einzelnen Versicherungseinrichtungen und anderseits den Schutz der Versicherten vor Missbrauch gewährleistet.</span><span> </span><span>Die Versicherungsgesellschaft kann grundsätzlich von jeder Risikogruppe risikobasierte, kostendeckende Prämien verlangen. Eine tarifliche Unterscheidung zwischen Mann und Frau ist somit im Umfang des versicherungstechnisch Begründbaren zulässig. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Eine Änderung dieser Ausgangslage bedingt eine gesetzliche Anpassung.</span><span>&nbsp; </span></p></span>
  • <p>Die Prämien für Zusatzversicherungen der Krankenkasse sind für Frauen bis zu 80% höher als für Männer. Ein Grund dafür ist, dass die Kosten für reproduktive Gesundheit ausschliesslich den Frauen zugeschrieben werden. Eine Studie zeigt ausserdem, dass die tieferen Gesundheitskosten der Männer unter anderem mit der häufig von Frauen erbrachten unbezahlten Pflegeleistung erklärt werden können.<br>Wo sieht der Bundesrat Handlungsfelder, um diese ungleiche Verteilung der Gesundheitskosten zu bekämpfen?</p>
  • Ungleiche Verteilung der Gesundheitskosten in Zusatzversicherungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Die Zusatzversicherungen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind privatrechtlich geregelt und unterliegen weitestgehend der Vertragsfreiheit.</span></p><p><span>Die Tarife in diesem Bereich werden von den Versicherungsgesellschaften ausgestaltet und unterliegen der Genehmigungspflicht durch die FINMA gemäss Artikel 38 des Versicherungsaufsichtsgesetzes.</span><span> </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die FINMA genehmigt die Tarife, wenn sich die vorgesehenen Prämien in einem Rahmen halten, der einerseits die Solvenz der einzelnen Versicherungseinrichtungen und anderseits den Schutz der Versicherten vor Missbrauch gewährleistet.</span><span> </span><span>Die Versicherungsgesellschaft kann grundsätzlich von jeder Risikogruppe risikobasierte, kostendeckende Prämien verlangen. Eine tarifliche Unterscheidung zwischen Mann und Frau ist somit im Umfang des versicherungstechnisch Begründbaren zulässig. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Eine Änderung dieser Ausgangslage bedingt eine gesetzliche Anpassung.</span><span>&nbsp; </span></p></span>
    • <p>Die Prämien für Zusatzversicherungen der Krankenkasse sind für Frauen bis zu 80% höher als für Männer. Ein Grund dafür ist, dass die Kosten für reproduktive Gesundheit ausschliesslich den Frauen zugeschrieben werden. Eine Studie zeigt ausserdem, dass die tieferen Gesundheitskosten der Männer unter anderem mit der häufig von Frauen erbrachten unbezahlten Pflegeleistung erklärt werden können.<br>Wo sieht der Bundesrat Handlungsfelder, um diese ungleiche Verteilung der Gesundheitskosten zu bekämpfen?</p>
    • Ungleiche Verteilung der Gesundheitskosten in Zusatzversicherungen

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