Ungleiche Verteilung der Gesundheitskosten in Zusatzversicherungen
- ShortId
-
25.8253
- Id
-
20258253
- Updated
-
15.12.2025 16:18
- Language
-
de
- Title
-
Ungleiche Verteilung der Gesundheitskosten in Zusatzversicherungen
- AdditionalIndexing
-
2841;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Die Zusatzversicherungen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind privatrechtlich geregelt und unterliegen weitestgehend der Vertragsfreiheit.</span></p><p><span>Die Tarife in diesem Bereich werden von den Versicherungsgesellschaften ausgestaltet und unterliegen der Genehmigungspflicht durch die FINMA gemäss Artikel 38 des Versicherungsaufsichtsgesetzes.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die FINMA genehmigt die Tarife, wenn sich die vorgesehenen Prämien in einem Rahmen halten, der einerseits die Solvenz der einzelnen Versicherungseinrichtungen und anderseits den Schutz der Versicherten vor Missbrauch gewährleistet.</span><span> </span><span>Die Versicherungsgesellschaft kann grundsätzlich von jeder Risikogruppe risikobasierte, kostendeckende Prämien verlangen. Eine tarifliche Unterscheidung zwischen Mann und Frau ist somit im Umfang des versicherungstechnisch Begründbaren zulässig. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine Änderung dieser Ausgangslage bedingt eine gesetzliche Anpassung.</span><span> </span></p></span>
- <p>Die Prämien für Zusatzversicherungen der Krankenkasse sind für Frauen bis zu 80% höher als für Männer. Ein Grund dafür ist, dass die Kosten für reproduktive Gesundheit ausschliesslich den Frauen zugeschrieben werden. Eine Studie zeigt ausserdem, dass die tieferen Gesundheitskosten der Männer unter anderem mit der häufig von Frauen erbrachten unbezahlten Pflegeleistung erklärt werden können.<br>Wo sieht der Bundesrat Handlungsfelder, um diese ungleiche Verteilung der Gesundheitskosten zu bekämpfen?</p>
- Ungleiche Verteilung der Gesundheitskosten in Zusatzversicherungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Die Zusatzversicherungen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind privatrechtlich geregelt und unterliegen weitestgehend der Vertragsfreiheit.</span></p><p><span>Die Tarife in diesem Bereich werden von den Versicherungsgesellschaften ausgestaltet und unterliegen der Genehmigungspflicht durch die FINMA gemäss Artikel 38 des Versicherungsaufsichtsgesetzes.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die FINMA genehmigt die Tarife, wenn sich die vorgesehenen Prämien in einem Rahmen halten, der einerseits die Solvenz der einzelnen Versicherungseinrichtungen und anderseits den Schutz der Versicherten vor Missbrauch gewährleistet.</span><span> </span><span>Die Versicherungsgesellschaft kann grundsätzlich von jeder Risikogruppe risikobasierte, kostendeckende Prämien verlangen. Eine tarifliche Unterscheidung zwischen Mann und Frau ist somit im Umfang des versicherungstechnisch Begründbaren zulässig. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine Änderung dieser Ausgangslage bedingt eine gesetzliche Anpassung.</span><span> </span></p></span>
- <p>Die Prämien für Zusatzversicherungen der Krankenkasse sind für Frauen bis zu 80% höher als für Männer. Ein Grund dafür ist, dass die Kosten für reproduktive Gesundheit ausschliesslich den Frauen zugeschrieben werden. Eine Studie zeigt ausserdem, dass die tieferen Gesundheitskosten der Männer unter anderem mit der häufig von Frauen erbrachten unbezahlten Pflegeleistung erklärt werden können.<br>Wo sieht der Bundesrat Handlungsfelder, um diese ungleiche Verteilung der Gesundheitskosten zu bekämpfen?</p>
- Ungleiche Verteilung der Gesundheitskosten in Zusatzversicherungen
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