SRG - Missbrauch von Gebührengeldern im Abstimmungskampf?

ShortId
25.8271
Id
20258271
Updated
15.12.2025 16:35
Language
de
Title
SRG - Missbrauch von Gebührengeldern im Abstimmungskampf?
AdditionalIndexing
34;2446;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Für die Unterstützung von Abstimmungsaktivitäten Dritter darf die SRG keine Gelder aus der Abgabe für Radio und Fernsehen einsetzen, da dies eine Zweckentfremdung wäre. Nach Angaben der SRG war dies vorliegend nicht der Fall. Die Spende von 400 000 Franken wurde nicht vom Unternehmen SRG, sondern von der Trägerschaft (Verein) getätigt. Die Regionalgesellschaften werden unter anderem aus Mitgliederbeiträgen oder Spenden finanziert. Gemäss Angaben der SRG stammen die 400 000 Franken aus solchen Mitteln. Abgabegelder seien keine eingesetzt worden. Das UVEK wird dies noch genau überprüfen.</span></p><p><span>2. Nein. Das UVEK hat die SRG nicht formell kontaktiert.</span></p><p><span>3. Die Bundesverfassung (Art. 34 Abs. 2) schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe im Vorfeld von Abstimmungen. Da die SRG von der Volksinitiative direkt betroffen ist, kann sie sich im Abstimmungskampf auch aktiv äussern. Sie muss dies gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung sachlich, transparent und verhältnismässig tun. In ihren eigenen Programmen und Onlineangeboten darf die SRG keine Abstimmungspropaganda betreiben.</span></p></span>
  • <p>Die Regionalgesellschaft SRG Deutschschweiz hat kürzlich Medienberichte bestätigt, wonach sie 400‘000 Franken an den Abstimmungskampf gegen die Gebührensenkungsinitiative beisteuert.<br>1. Wie beurteilt der Bundesrat diesen Missbrauch an Gebührengeldern?<br>2. Ist das Departement diesbezüglich bei der SRG vorstellig geworden?<br>3. Wie will der Bundesrat die freie Willensbildung der Stimmbürger garantieren, wenn die SRG sich im Abstimmungskampf engagiert?</p>
  • SRG - Missbrauch von Gebührengeldern im Abstimmungskampf?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Für die Unterstützung von Abstimmungsaktivitäten Dritter darf die SRG keine Gelder aus der Abgabe für Radio und Fernsehen einsetzen, da dies eine Zweckentfremdung wäre. Nach Angaben der SRG war dies vorliegend nicht der Fall. Die Spende von 400 000 Franken wurde nicht vom Unternehmen SRG, sondern von der Trägerschaft (Verein) getätigt. Die Regionalgesellschaften werden unter anderem aus Mitgliederbeiträgen oder Spenden finanziert. Gemäss Angaben der SRG stammen die 400 000 Franken aus solchen Mitteln. Abgabegelder seien keine eingesetzt worden. Das UVEK wird dies noch genau überprüfen.</span></p><p><span>2. Nein. Das UVEK hat die SRG nicht formell kontaktiert.</span></p><p><span>3. Die Bundesverfassung (Art. 34 Abs. 2) schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe im Vorfeld von Abstimmungen. Da die SRG von der Volksinitiative direkt betroffen ist, kann sie sich im Abstimmungskampf auch aktiv äussern. Sie muss dies gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung sachlich, transparent und verhältnismässig tun. In ihren eigenen Programmen und Onlineangeboten darf die SRG keine Abstimmungspropaganda betreiben.</span></p></span>
    • <p>Die Regionalgesellschaft SRG Deutschschweiz hat kürzlich Medienberichte bestätigt, wonach sie 400‘000 Franken an den Abstimmungskampf gegen die Gebührensenkungsinitiative beisteuert.<br>1. Wie beurteilt der Bundesrat diesen Missbrauch an Gebührengeldern?<br>2. Ist das Departement diesbezüglich bei der SRG vorstellig geworden?<br>3. Wie will der Bundesrat die freie Willensbildung der Stimmbürger garantieren, wenn die SRG sich im Abstimmungskampf engagiert?</p>
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