Kostendeckende Erträge aus dem Artenschutz?
- ShortId
-
25.8273
- Id
-
20258273
- Updated
-
15.12.2025 16:16
- Language
-
de
- Title
-
Kostendeckende Erträge aus dem Artenschutz?
- AdditionalIndexing
-
52;15;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES; SR 0.453) soll sicherstellen, dass der internationale Handel mit Exemplaren wildlebender Tiere und Pflanzen nicht das Überleben der Arten gefährdet, zu denen sie gehören. Es schützt mehr als 40'000 wildlebende Tier- und Pflanzenarten, und seine Umsetzung trägt zur Erhaltung der Biodiversität bei.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Anlässlich der Prüfung der Einnahmen aus dem Artenschutz hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in ihrem Bericht vom 4. Juli 2024 empfohlen, das System zur Erteilung von CITES-Genehmigungen zu analysieren bzw. zu aktualisieren, um eine möglichst hohe Kostendeckung ohne Gewinnerzielung zu gewährleisten. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) schliesst diese Arbeiten bis im ersten Quartal 2026 ab. Gestützt darauf soll über eine allfällige Gebührenerhöhung befunden werden.</span></p></span>
- <p>Die Schweiz stellt jährlich rund 100’000 Bewilligungen für den Handel mit gefährdeten Pflanzen- und Tierarten aus und führt gegen 20’000 Einfuhrkontrollen durch. Dafür erhebt sie Gebühren von ca. CHF 4 Mio. Laut EFK dürften diese Gebühren nicht kostendeckend und damit eine Subvention mit biodiversitätsschädigender Wirkung sein.<br>Angesichts der laufenden Debatten um den Finanzhaushalt:<br>Ist der Bundesrat bereit, hier kostendeckende Gebühren einzuführen?<br>Wenn ja, bis wann?<br>Wenn nein, warum nicht?</p>
- Kostendeckende Erträge aus dem Artenschutz?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES; SR 0.453) soll sicherstellen, dass der internationale Handel mit Exemplaren wildlebender Tiere und Pflanzen nicht das Überleben der Arten gefährdet, zu denen sie gehören. Es schützt mehr als 40'000 wildlebende Tier- und Pflanzenarten, und seine Umsetzung trägt zur Erhaltung der Biodiversität bei.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Anlässlich der Prüfung der Einnahmen aus dem Artenschutz hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in ihrem Bericht vom 4. Juli 2024 empfohlen, das System zur Erteilung von CITES-Genehmigungen zu analysieren bzw. zu aktualisieren, um eine möglichst hohe Kostendeckung ohne Gewinnerzielung zu gewährleisten. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) schliesst diese Arbeiten bis im ersten Quartal 2026 ab. Gestützt darauf soll über eine allfällige Gebührenerhöhung befunden werden.</span></p></span>
- <p>Die Schweiz stellt jährlich rund 100’000 Bewilligungen für den Handel mit gefährdeten Pflanzen- und Tierarten aus und führt gegen 20’000 Einfuhrkontrollen durch. Dafür erhebt sie Gebühren von ca. CHF 4 Mio. Laut EFK dürften diese Gebühren nicht kostendeckend und damit eine Subvention mit biodiversitätsschädigender Wirkung sein.<br>Angesichts der laufenden Debatten um den Finanzhaushalt:<br>Ist der Bundesrat bereit, hier kostendeckende Gebühren einzuführen?<br>Wenn ja, bis wann?<br>Wenn nein, warum nicht?</p>
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