Auf welchem Sessionsprogramm? Ausländische Online-Verkaufsplattformen und parlamentarische Vorstösse zur Einhaltung unserer Gesetze
- ShortId
-
25.8275
- Id
-
20258275
- Updated
-
15.12.2025 16:23
- Language
-
de
- Title
-
Auf welchem Sessionsprogramm? Ausländische Online-Verkaufsplattformen und parlamentarische Vorstösse zur Einhaltung unserer Gesetze
- AdditionalIndexing
-
15;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Büro plant die Sessionen des Rates und legt das Sessionsprogramm fest (Art. 9 Abs. 1 Bst. a des Geschäftsreglements des Nationalrates [GRN]). Motionen und Postulate, die nicht von Kommissionen stammen, werden auf separate Listen gesetzt, in Kategorie IV. Wie Artikel 28 Absatz 1 GRN vorsieht, werden in jeder ordentlichen Session «während mindestens acht Stunden» parlamentarische Initiativen vorgeprüft und Vorstösse behandelt. «Kann die Beratungszeit von acht Stunden ausnahmsweise nicht erreicht werden, so wird sie in der nächsten Session entsprechend verlängert.»</p><p> </p><p>Die Zeit für die Behandlung von parlamentarischen Initiativen und Vorstössen betrug mit einer Ausnahme in jeder Session seit der Frühjahrssession 2021 jeweils weit mehr als acht Stunden.</p><p> </p><p>Parlamentarische Vorstösse werden in der Reihenfolge ihrer Einreichung behandelt (Art. 28 Abs. 2 GRN). Die Motion 24.4619 («Online-Verkaufsplattformen. Besserer Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten durch eine Überarbeitung des Lebensmittelgesetzes») fällt in den Zuständigkeitsbereich des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI). Im Zuständigkeitsbereich dieses Departements warten derzeit mehr als 200 Motionen und Postulate auf ihre Behandlung. Die Motion 24.4619 steht an 121. Stelle.</p>
- <p>Meine im Dezember 2024 eingereichte Motion 24.4619, die von Kolleginnen und Kollegen aller Parteien mit gleichlautenden Motionen unterstützt wird, fordert eine Regulierung und Massnahmen sowohl zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten, die Produkte online kaufen, als auch zum Schutz des Schweizer Handels, der unlauterem Wettbewerb ausgesetzt ist: Sobald der Verkauf in unserem Land erfolgt, müssen Online-Verkaufsplattformen auch unsere Gesetze einhalten.<br>- Warum wurde dieses Geschäft immer noch nicht in der Beratungskategorie IV ins Sessionsprogramm aufgenommen?<br>- Wer hat das so entschieden?</p>
- Auf welchem Sessionsprogramm? Ausländische Online-Verkaufsplattformen und parlamentarische Vorstösse zur Einhaltung unserer Gesetze
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Büro plant die Sessionen des Rates und legt das Sessionsprogramm fest (Art. 9 Abs. 1 Bst. a des Geschäftsreglements des Nationalrates [GRN]). Motionen und Postulate, die nicht von Kommissionen stammen, werden auf separate Listen gesetzt, in Kategorie IV. Wie Artikel 28 Absatz 1 GRN vorsieht, werden in jeder ordentlichen Session «während mindestens acht Stunden» parlamentarische Initiativen vorgeprüft und Vorstösse behandelt. «Kann die Beratungszeit von acht Stunden ausnahmsweise nicht erreicht werden, so wird sie in der nächsten Session entsprechend verlängert.»</p><p> </p><p>Die Zeit für die Behandlung von parlamentarischen Initiativen und Vorstössen betrug mit einer Ausnahme in jeder Session seit der Frühjahrssession 2021 jeweils weit mehr als acht Stunden.</p><p> </p><p>Parlamentarische Vorstösse werden in der Reihenfolge ihrer Einreichung behandelt (Art. 28 Abs. 2 GRN). Die Motion 24.4619 («Online-Verkaufsplattformen. Besserer Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten durch eine Überarbeitung des Lebensmittelgesetzes») fällt in den Zuständigkeitsbereich des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI). Im Zuständigkeitsbereich dieses Departements warten derzeit mehr als 200 Motionen und Postulate auf ihre Behandlung. Die Motion 24.4619 steht an 121. Stelle.</p>
- <p>Meine im Dezember 2024 eingereichte Motion 24.4619, die von Kolleginnen und Kollegen aller Parteien mit gleichlautenden Motionen unterstützt wird, fordert eine Regulierung und Massnahmen sowohl zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten, die Produkte online kaufen, als auch zum Schutz des Schweizer Handels, der unlauterem Wettbewerb ausgesetzt ist: Sobald der Verkauf in unserem Land erfolgt, müssen Online-Verkaufsplattformen auch unsere Gesetze einhalten.<br>- Warum wurde dieses Geschäft immer noch nicht in der Beratungskategorie IV ins Sessionsprogramm aufgenommen?<br>- Wer hat das so entschieden?</p>
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