Anpassung der verfassungswidrigen Ausgestaltung der Unternehmensabgabe für Radio und TV

ShortId
25.8281
Id
20258281
Updated
15.12.2025 16:30
Language
de
Title
Anpassung der verfassungswidrigen Ausgestaltung der Unternehmensabgabe für Radio und TV
AdditionalIndexing
34;1221;2446;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Für die Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts wartet der Bundesrat die Abstimmung der Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» vom 8. März 2026 ab. Im Falle einer Ablehnung der Initiative wird er umgehend mit den Revisionsarbeiten der Radio- und Fernsehverordnung beginnen und neue Tarifstufen festlegen.</span><span></span><span> Im Falle einer Annahme der Initiative wird die Umsetzung des Urteils hinfällig, weil die Unternehmen von der Leistung einer Abgabe befreit würden.</span></p></span>
  • <p>Gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2023 verstösst die aktuelle Ausgestaltung der Unternehmensabgabe für Radio und TV gegen die Verfassung. Das Gericht ist zum Schluss gekommen, dass die aktuelle degressive Ausgestaltung der Tarifstruktur der Unternehmensabgabe für Radio und TV verfassungswidrig ist.</p><p>Das Bundesverwaltungsgericht empfahl nach dem Urteil eine rasche Behebung dieser Mängel.<br>Wann gedenkt der Bundesrat der Empfehlung des Bundesverwaltungsgerichts nachzukommen.</p>
  • Anpassung der verfassungswidrigen Ausgestaltung der Unternehmensabgabe für Radio und TV
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Für die Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts wartet der Bundesrat die Abstimmung der Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» vom 8. März 2026 ab. Im Falle einer Ablehnung der Initiative wird er umgehend mit den Revisionsarbeiten der Radio- und Fernsehverordnung beginnen und neue Tarifstufen festlegen.</span><span></span><span> Im Falle einer Annahme der Initiative wird die Umsetzung des Urteils hinfällig, weil die Unternehmen von der Leistung einer Abgabe befreit würden.</span></p></span>
    • <p>Gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2023 verstösst die aktuelle Ausgestaltung der Unternehmensabgabe für Radio und TV gegen die Verfassung. Das Gericht ist zum Schluss gekommen, dass die aktuelle degressive Ausgestaltung der Tarifstruktur der Unternehmensabgabe für Radio und TV verfassungswidrig ist.</p><p>Das Bundesverwaltungsgericht empfahl nach dem Urteil eine rasche Behebung dieser Mängel.<br>Wann gedenkt der Bundesrat der Empfehlung des Bundesverwaltungsgerichts nachzukommen.</p>
    • Anpassung der verfassungswidrigen Ausgestaltung der Unternehmensabgabe für Radio und TV

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