Für eine Beteiligung der Arbeitgeber an der Finanzierung der Gesundheitsversorgung
- ShortId
-
26.414
- Id
-
20260414
- Updated
-
07.05.2026 11:24
- Language
-
de
- Title
-
Für eine Beteiligung der Arbeitgeber an der Finanzierung der Gesundheitsversorgung
- AdditionalIndexing
-
2841;44;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschlechtert sich und führt zu mehr Bedarf an medizinischen Behandlungen.</p><p> </p><p>Schädliche Managementpraktiken wie verstärkte Überwachung, übermässige Verlängerung der Arbeitszeit – sowohl der täglichen Arbeitszeit als auch der Lebensarbeitszeit – sowie ein von Konkurrenz geprägtes Klima zwischen den Arbeitnehmenden verschlechtern die Arbeitsbedingungen.</p><p> </p><p>Die schädlichen Auswirkungen treffen in erster Linie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre Angehörigen, in zweiter Linie die KVG-Versicherten. Arbeitsbedingte Erkrankungen erfordern mitunter umfangreiche medizinische Behandlungen. </p><p> </p><p>Die Konsultationen für vom Arbeitgeber verlangte Arztzeugnisse werden entweder von den Versicherten allein oder von den Versicherten und der OKP bezahlt.</p><p> </p><p>Der Arbeitgeber trägt diese Kosten grundsätzlich nicht mit; eine seltene Ausnahme bilden Berufskrankheiten, die über das Unfallversicherungsgesetz gedeckt sind.</p>
- <p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist dahingehend zu ändern, dass:</p><p> </p><ol style="list-style-type:lower-alpha;"><li><p>sich die Arbeitgeber finanziell an der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) beteiligen, insbesondere zur Deckung von Behandlungskosten für gesundheitliche Schädigungen infolge schlechter Arbeitsbedingungen;</p><p> </p></li><li>die Arbeitgeber die Kosten für von ihnen verlangte Arztzeugnisse vollständig übernehmen.</li></ol>
- Für eine Beteiligung der Arbeitgeber an der Finanzierung der Gesundheitsversorgung
- State
-
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschlechtert sich und führt zu mehr Bedarf an medizinischen Behandlungen.</p><p> </p><p>Schädliche Managementpraktiken wie verstärkte Überwachung, übermässige Verlängerung der Arbeitszeit – sowohl der täglichen Arbeitszeit als auch der Lebensarbeitszeit – sowie ein von Konkurrenz geprägtes Klima zwischen den Arbeitnehmenden verschlechtern die Arbeitsbedingungen.</p><p> </p><p>Die schädlichen Auswirkungen treffen in erster Linie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre Angehörigen, in zweiter Linie die KVG-Versicherten. Arbeitsbedingte Erkrankungen erfordern mitunter umfangreiche medizinische Behandlungen. </p><p> </p><p>Die Konsultationen für vom Arbeitgeber verlangte Arztzeugnisse werden entweder von den Versicherten allein oder von den Versicherten und der OKP bezahlt.</p><p> </p><p>Der Arbeitgeber trägt diese Kosten grundsätzlich nicht mit; eine seltene Ausnahme bilden Berufskrankheiten, die über das Unfallversicherungsgesetz gedeckt sind.</p>
- <p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist dahingehend zu ändern, dass:</p><p> </p><ol style="list-style-type:lower-alpha;"><li><p>sich die Arbeitgeber finanziell an der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) beteiligen, insbesondere zur Deckung von Behandlungskosten für gesundheitliche Schädigungen infolge schlechter Arbeitsbedingungen;</p><p> </p></li><li>die Arbeitgeber die Kosten für von ihnen verlangte Arztzeugnisse vollständig übernehmen.</li></ol>
- Für eine Beteiligung der Arbeitgeber an der Finanzierung der Gesundheitsversorgung
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