Für eine Beteiligung der Arbeitgeber an der Finanzierung der Gesundheitsversorgung

ShortId
26.414
Id
20260414
Updated
07.05.2026 11:24
Language
de
Title
Für eine Beteiligung der Arbeitgeber an der Finanzierung der Gesundheitsversorgung
AdditionalIndexing
2841;44;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschlechtert sich und führt zu mehr Bedarf an medizinischen Behandlungen.</p><p>&nbsp;</p><p>Schädliche Managementpraktiken wie verstärkte Überwachung, übermässige Verlängerung der Arbeitszeit – sowohl der täglichen Arbeitszeit als auch der Lebensarbeitszeit – sowie ein von Konkurrenz geprägtes Klima zwischen den Arbeitnehmenden verschlechtern die Arbeitsbedingungen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die schädlichen Auswirkungen treffen in erster Linie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre Angehörigen, in zweiter Linie die KVG-Versicherten. Arbeitsbedingte Erkrankungen erfordern mitunter umfangreiche medizinische Behandlungen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Konsultationen für vom Arbeitgeber verlangte Arztzeugnisse werden entweder von den Versicherten allein oder von den Versicherten und der OKP bezahlt.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Arbeitgeber trägt diese Kosten grundsätzlich nicht mit; eine seltene Ausnahme bilden Berufskrankheiten, die über das Unfallversicherungsgesetz gedeckt sind.</p>
  • <p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist dahingehend zu ändern, dass:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:lower-alpha;"><li><p>sich die Arbeitgeber finanziell an der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) beteiligen, insbesondere zur Deckung von Behandlungskosten für gesundheitliche Schädigungen infolge schlechter Arbeitsbedingungen;</p><p>&nbsp;</p></li><li>die Arbeitgeber die Kosten für von ihnen verlangte Arztzeugnisse vollständig übernehmen.</li></ol>
  • Für eine Beteiligung der Arbeitgeber an der Finanzierung der Gesundheitsversorgung
State
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschlechtert sich und führt zu mehr Bedarf an medizinischen Behandlungen.</p><p>&nbsp;</p><p>Schädliche Managementpraktiken wie verstärkte Überwachung, übermässige Verlängerung der Arbeitszeit – sowohl der täglichen Arbeitszeit als auch der Lebensarbeitszeit – sowie ein von Konkurrenz geprägtes Klima zwischen den Arbeitnehmenden verschlechtern die Arbeitsbedingungen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die schädlichen Auswirkungen treffen in erster Linie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre Angehörigen, in zweiter Linie die KVG-Versicherten. Arbeitsbedingte Erkrankungen erfordern mitunter umfangreiche medizinische Behandlungen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Konsultationen für vom Arbeitgeber verlangte Arztzeugnisse werden entweder von den Versicherten allein oder von den Versicherten und der OKP bezahlt.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Arbeitgeber trägt diese Kosten grundsätzlich nicht mit; eine seltene Ausnahme bilden Berufskrankheiten, die über das Unfallversicherungsgesetz gedeckt sind.</p>
    • <p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist dahingehend zu ändern, dass:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:lower-alpha;"><li><p>sich die Arbeitgeber finanziell an der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) beteiligen, insbesondere zur Deckung von Behandlungskosten für gesundheitliche Schädigungen infolge schlechter Arbeitsbedingungen;</p><p>&nbsp;</p></li><li>die Arbeitgeber die Kosten für von ihnen verlangte Arztzeugnisse vollständig übernehmen.</li></ol>
    • Für eine Beteiligung der Arbeitgeber an der Finanzierung der Gesundheitsversorgung

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